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Mein Mann rief mich gerade an und sagte mir, dass der Chef heut auf der Baustelle war und ihnen gesagt hat, dass alle Arbeiter ab morgen gekündigt sind. Er hat einen Arbeitsvertrag, in dem steht, dass er, aufGrund schlechter Auftragslage gekündigt werden kann. Aber müssen da nicht auch ein paar Tage Frist eingehalten werden? Kann er das von heut auf morgen machen?
Hinweis: Er ist Dachdecker.

2006-10-22 20:11:18 · 13 antworten · gefragt von Nanilein 3 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

Mein Mann arbeitet seit seiner Lehrzeit da, also seit fast 10 Jahren. Über den Winter wurden sie immer gekündigt, allerdings haben sie da zeitig genug bescheid bekommen. aber heute morgen verkündete der chef, dass alle Mann (4) áb morgen zu Hause bleiben müssen, sind alle gekündigt. Sie werden mit Sicherheit nächstes jahr wieder eingestellt, aber die kündigung kam so knall auf fall...

2006-10-22 21:08:16 · update #1

Wer redet denn von SchlechtWetter? Die Auftragslage ist schlecht, sagt der Chef.

Trotzdem vielen Dank an alle Antworter.

2006-10-22 22:47:01 · update #2

13 antworten

Vorweg: Ich leite seit 17 Jahren einen Baubetrieb mit durchschnittlich 8 Arbeitnehmern.

Mal eine grundsätzliche Frage? In welchem Teil Deutschlands lebt ihr, dass derzeit Handwerkerleistungen aus Witterungsgründen nicht durchgeführt werden können? Mag ja sein, dass dies tageweise aufgrund von Niederschlägen der Fall ist. Dies wird aber im Baubereich einfach kostenneutral durch unbezahlte Ausfallstunden, Ausfalltage ausgeglichen. Bzw. durch den Abbau von Überstunden oder Zeitkonten.

Für die tatsächliche, tariflich geregelte Schlechtwetterzeit zwischen Dezember und Februar sind diese Kündigungen in weiten Teilen, auf Kosten der Allgemeinheit, leider üblich. Allerdings gibt es für das Bauhauptgewerbe da ab 2006 auch eine neue, für den Betrieb kostenneutrale, Regelung (auch zum politisch gewollten schönen der Arbeitslosenzahlen in den kommenden Wintermonaten.).

Arbeitsrechtlich ist in meinen Augen eine Kündigung aus Witterungsgründen im Moment keineswegs haltbar. Gesetzliche Kündigungsfristen sind immer einzuhalten. Der Betrieb deines Mannes hat in meinen Augen andere Probleme.

2006-10-22 21:42:25 · answer #1 · answered by Alemanne 1 · 1 1

Kündigungsfristen

Eine Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Zeitpunkt, in dem die Kündigung wirksam wird. Während dieses Zeitraums soll der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich eine neue Arbeitsstelle zu suchen. Dem Arbeitgeber wird Gelegenheit gegeben, einen neuen Arbeitnehmer zu finden.

A. Gesetzliche Kündigungsfristen

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer vier Wochen. Gekündigt werden kann zum Ende oder zum fünfzehnten eines Monats. Hat ein Betrieb weniger als zwanzig Arbeitnehmer, kann vereinbart werden, dass auch zu einem anderen Zeitpunkt gekündigt werden kann. Zugunsten des Arbeitnehmers verlängert sich die Kündigungsfrist, wenn er länger als zwei Jahre bei einem Betrieb beschäftigt ist. Die Kündigung ist dann auch nur noch jeweils zum Monatsende zulässig. Arbeitet der Arbeitnehmer fünf Jahre bei einem Betrieb, beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate. Bei einer Beschäftigung von acht Jahren kann der Arbeitnehmer nur mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, bei einer zehnjährigen Beschäftigung mit einer Frist von vier Monaten gekündigt werden. Bei zwölf Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist fünf Monate und sechs Monate bei fünfzehnjähriger Beschäftigung. Die Höchstdauer einer Kündigungsfrist sind sieben Monaten bei zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit. Befindet sich ein Arbeitnehmer noch in der Probezeit, kann er mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden oder selbst kündigen.

B. Vereinbarung von kürzeren Kündigungsfristen

Kürzere Kündigungsfristen als die gesetzlich vorgeschriebenen können im Arbeitsvertrag nicht vereinbart werden. In Tarifverträgen ist jedoch die Vereinbarung einer kürzeren Kündigungsfrist zulässig.

C. Vereinbarung von längeren Kündigungsfristen

Längere Kündigungsfristen können sowohl im Arbeitsvertrag als auch im Tarifvertrag vereinbart werden. Dabei können für die Kündigung durch den Arbeitgeber längere Fristen vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitnehmer. In Tarifverträgen wird häufig festgelegt, dass einem Arbeitnehmer ab einem bestimmten Alter und einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit nicht mehr gekündigt werden kann.

Außerdem muss eine Kündigung schriftlich erfolgen.

2006-10-23 03:44:09 · answer #2 · answered by herbertselse 3 · 2 1

oh my jeez what does that say?

2006-10-23 16:04:49 · answer #3 · answered by <--un beso--> 1 · 0 0

So weit ich weiss, gibt´s im Baugewerbe eine vorübergehende Kündigung wegen Schlechtwetter. Die Arbeitnehmer müssen dann zum 1. Mai des Folgejahres wieder eingestellt werden.

Näheres weiss die Innung oder die Kreishandwerkerschaft. Oder bei der ZVK in Frankfurt nachfragen.

Erst bei den o.g. Instituten fragen, bevor ein (kostenpflichtiger) Anwalt eingeschaltet wird.

Ganz wichtig: Sofort beim Arbeitsamt arbeitslos melden, da sonst Nachteile beim ALO entstehen können!!!

2006-10-23 04:18:44 · answer #4 · answered by Advicer 3 · 0 0

das kommt darauf an wie lange Dein Mann schon für diese Firma arbeitet, sind es mehrere Jahre (ohne Unterbrechung), dann hat er eine Kündigungsfrist (ich glaube 5 Jahre = 2 Monate), aber kontaktiert auf jeden Fall einen Anwalt, denn das Problem ist, dass es bei den Entlassungspapieren für das Arbeitsamt nur noch 2 Kündigungsgründe gibt

1) betrieblich Gründe, wie es bei Euch klingt, dann darf der Chef aber auch niemanden neues einstellen und muß das auch begründen

2) persönliche Gründe, dabei werdet Ihr dann erstmal spontan für mehrere Monate für das Arbeitslosengeld gesperrt,

also kümmert Euch wirklich darum, und die Anwaltskosten übernimmt der Staat oder Eure Rechtschutz, bei einem Beratungsgespräch kann man grundsätzliche Dinge schon mal klären und dann könnt Ihr für Euch abschätzen, ob Ihr was gegen die Kündigung unternehmen könnt

lg Anne

2006-10-23 04:11:43 · answer #5 · answered by Anne 4 · 0 0

Ich gehe mal davon aus, dass Dachdecker einen Tarifvertrag haben, den kenne ich leider nicht.
Aber auf jeden Fall muss die Kündigung schriftlich erfolgen! Ist dein Mann mehr als sechs Monate dort beschäftigt UND sind in seiner Firma mehr als 10 Mitarbeiter, unterliegt er dem Kündigungsschutz und kann innerhalb von drei Wochen ab Zugang der SCHRIFTLICHEN Kündigung gegen seinen Arbeitgeber klagen.
Es sei denn natürlich es ist eine betriebsbedingte Kündigung, dann muss aber die schlechte Auftragslage auch nachgewiesen sein. Trotzdem hat die Kündigung auf jeden Fall SCHRIFTLICH zu erfolgen!!!

Dein Mann sollte sich aber auf jeden Fall anwaltlichen Rat einholen!!!

2006-10-23 04:08:27 · answer #6 · answered by DudeW - ab und zu wieder da! 5 · 0 0

Nein so ohne weiteres geht dies nicht,fiele Arbeitgeber machen ihre eigenen Verträge die aber vor Gericht nicht standhalten.Ob die Auftragslage wirklich so schlecht ist muss erst einmal überprüft werden.Er sollte auf jedem Fall zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen, dies bitten die Gewerkschaften an sie haben sehr gute Anwälte.Aber ich kann dir sagen von heute auf morgen das geht nicht.Du hast leider sehr wenig geschrieben,es wehre schon gut zu wissen wie lange ist er dort schon beschäftigt.
LG.Dieter

2006-10-23 03:52:57 · answer #7 · answered by wotan005 4 · 0 0

die gesetzliche kündigungsfrist wäre 4 wochen zum monatsende oder zum 15. des monats. aber es gibt bestimmt möglichkeiten das zu umgehen

2006-10-23 03:33:19 · answer #8 · answered by susi q. 5 · 0 0

Arbeitsgericht oder Arbeitsamt- arbeitslos melden
Die beraten ihn dann schon was richtig ist,jedenfalls nicht Kopf in den Sand stecken.
Chefen können nicht alles, wir lassen uns nur zuviel gefallen!

2006-10-23 03:27:28 · answer #9 · answered by Verena S 3 · 0 0

Es kommt ganz darauf an wie lang dein Mann da gearbeitet hat. Aber von heute auf morgen kündigen ist doch sehr suspekt. Es gibt zwar für jede Branche spezielle Arbeits- und Tarifverträge, aber da darf man nie schlechter gestellt werden als gesetzlich vorgeschrieben. Und im Gesetz steht ja das eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss (außer in der Probezeit). Am sichersten ist es wenn ihr euch von einem Anwalt (Schwerpunkt Arbeitsrecht) beraten laßt.

2006-10-23 03:22:05 · answer #10 · answered by wunschbox 6 · 0 0

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