Der Ehemann möchte eher die Alt-Schulden bezahlen, als den Unterhalt. Die Schulden entstanden v.d. Heirat.
2006-10-18
10:22:01
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14 antworten
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gefragt von
extertaler01
2
in
Wirtschaft & Finanzen
➔ Persönliche Finanzen
Einkommen d. Ehemannes: 1250 € Rente + 345€ Hinzuverdienst. Verdienst d. Ehefrau ca. 600-700€/Monat. Die Altschulden ca. 30.000€, entstanden v.d. Ehe. Der Ehemann denkt jetzt eher die Alt-Schulden zu zahlen, als den Unterhalt. Was geht vor?
2006-10-18
10:25:21 ·
update #1
Es gibt keine Kinder. Der Ehemann ist 63, die Ehefrau 55.
2006-10-18
10:32:16 ·
update #2
Die letzte Antwort kam, bevor die neuen Details bekannt worden. Also erstmal nachfragen, bevor ihr zu schnell antwortet.
2006-10-18
10:34:01 ·
update #3
Die Ehefrau bewirbt sich f. eine Voll-Arbeitsstelle. Außerdem hat sie die Möglichkeit, ihr Einkommen auf ca. 900€ im Monat zu steigern. Also nochmal die Frage: muß Unterhalt gezahlt werden, auch wenn der Ehemann v.d. Insolvenzverfahren steht? Die Schulden des Ehemannes entstanden, wie gesagt, weit v.d. Ehe.
2006-10-18
10:36:55 ·
update #4
Nebenbei gesagt, die Ehefrau hat aus nicht soo schlimmen Gründen die Sachen hingeworfen. Es passierte keine Schläögerei, kein Alkoholismus, kein direkter Sex m. einer anderen Frau seitens des Mannes. Tja, was ist heute schon einfach. Und zur Moral: die steht eher auf Seiten des Mannes, s. o. Aber alles ist ja subjektiv. Es geht eben nur um die juristischen Gründe. Na klar, um einen Anwalt kommt der Mann nicht vorbei. Wie gesagt, wenn er die Schulden zuerst bezahlen müßte, wäre es ihm Recht, denn a) ist die Frau nicht ohne Einkommen und b) die Trennungs-Gründe sind minder schwer.
2006-10-18
10:41:38 ·
update #5
Noch mal kurz die Details:
Einkommen d. Ehemannes. 1350€ Rente
unsich. Hinzuverdienst: 345€
Einkommen d. Ehefrau 700-900€ seit. d. Trennung
Verheirate seit 8,5 Jahren.
Wie hoch sit denn da der Freibetrag?
2006-10-18
10:52:01 ·
update #6
Das die Schulden dem Ehemann "gehören" ist doch sonnenklar. Er will sie ja auch nun bezahlen. Der RA hat das Insolvenz-Verfahren schon mehr als 3 Jahre hinausgezögert. Die Schuldner geben z.T. schon 5 Jahre Ruhe. Weil d. Ehemann zeitweise arbeitslos war und nun ja Rentner ist.
2006-10-18
10:55:27 ·
update #7
Nein, nix mit Verfügungen. Die beiden wollen eigentlich keinen Rosenkrieg. Es geht nur um den juristischen Fakt. was zuerst kommt. Alt-schulden oder Unterhalt. Und der Hinzu-Verdients von 345€ aMonat d. Mannes kann schnell wieder aufhören. Der ist nur auf Honorar-Basis: Betreuung eines Alzheimer-Kranken.
2006-10-18
11:35:30 ·
update #8
Der Ehemann hat das schon alles im Auge. Momentan verdient die Ehefrau 600€/Monat, bei einer KM von 230€/Monat. Wenn der Ehemann s. Frau 200€ an Unterhalt zahlt, wie angedacht, wären Beide auf einem gl. Einkommensstand, denn der Ehemann muß für die vorher gemeinsame Wohnung, aus der er im April 07 auszieht, 445€ WM/im Monat zahlen. Jeder Verdienst über 600€ hinaus, müßte den Unterhalt mindern. Ist das richtig gedacht?
2006-10-18
21:42:50 ·
update #9
Der Trennungsgrund und die Dauer der Ehe haben schon seit Jahrzehnten keine Bedeutung mehr bei der Unterhaltsberechnung. Im übrigen mußt du gar keinen Unterhalt zahlen, da keine Kinder und erst Recht keine kleinen Kinder da sind, weshalb es deiner Frau nicht möglich wäre zu arbeiten. Sie ist für Ihren Lebensunterhalt selbst verantwortlich. Wenn ihr keinen Krieg habt, könnt ihr einen gemeinsamen Anwalt nehmen und seine Kosten teilen. So habt ihr beide schon mal ne Menge gespart. Schulden werden übrigens bei der Berechnung eines Unterhalts mit berücksichtigt, so daß dieser dadurch niedriger ausfällt. Schon durch die Schulden zahlst du keinen Unterhalt. Einkommen minus Schuld, was bleibt dann noch? Dir steht ein Mindestbetrag im Monat zu. Ich glaube der liegt bei 1300 rum. Aber das wird dir der Anwalt genau sagen. Deine Frau wird zu ihrem Gehalt unterstützende Sozialleistung bekommen. Das ist was anderes als Sozialhilfeempfänger zu sein, was es heute sowieso nicht mehr gibt. Das sind heute alles Hartz4 Empfänger, also Arbeitslose. Da deine Frau arbeitet, hat sie dann auch nicht die Einschränkungen der Hartz4 Empfänger. Sie darf einen Aushilfsjob ohne Abzüge durchs Arbeitsamt zu ihrem Job annehmen.
2006-10-22 12:38:18
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answer #1
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answered by jasmin 3
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upppsss.... Schlimmm, diese Entscheidungsmöglichkeiten heutzutage.
Ich meine, der Unterhalt: aus moralischen Gründen.
2006-10-18 10:35:36
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answer #2
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answered by Anonymous
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Der ist intestine. Und weils bei dir schneit und kalt ist, einen Glatteiswitz für dich: Ein besonders intestine gebauter Mann geht zu einer ... ... Prostituierten und fordert sie zum Geschlechtsverkehr auf. Nachdem er sich ausgezogen hat, stellt sie fest, wie gewaltig der Mann bestückt ist. Um möglichen Schwierigkeiten vorzubeugen geht sie schnell ins undesirable und reibt ihren Intimbereich mit Schmierseife ein. Der Mann sieht das und rennt daraufhin nach draußen an den Stacheldrahtzaun. Er reißt den Stacheldraht ab und umwickelt damit sein bestes Stück. Die Prostituierte fragt ihn, became er denn da machen würde. Der Mann antwortet ihr: "Wenn du Glatteis machst, fahre ich mit Spikes."
2016-12-16 09:55:50
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answer #3
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answered by ? 4
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100%tig hat der unterhalt immer vorrang, aber bei den ganzen details wuerde ich mir trotzdem einen anwalt nehmen.l.g.
2006-10-22 13:37:32
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answer #4
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answered by Gabi 6
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Unterhalt hat Vorrang.
Was die Schulden betrifft, so "gehören" sie demjenigen, der sie vor der Ehe gemacht hat.
2006-10-18 10:50:31
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answer #5
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answered by Klaus G 4
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Unterhalt hat Priorität!
Was der Noch-Ehemann da will,interessiert da den Staat nicht.
Aber bei dem Einkommen müsste ja beides gehen, wenn man nicht in Saus und Praus leben muss...
2006-10-18 10:45:29
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answer #6
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answered by schnubbl 4
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Der Unterhalt ist vorranging. Die Frage stellt sich aber auch, ob der Mann überhaupt unterhaltspflichtig ist. Das kommt auch auf die Länge der Ehe an. Das Einkommen der Ehefrau wird ebenfalls mitberechnet. Außerdem hat er auch noch einen Freibetrag. Da würde ich doch besser einen Anwalt nehmen der das berechnet.
Schuldfrage spielt keine Rolle. Es kann hier auch kein Laie mit absoluter Sicherheit sagen wann, wer, was zahlen muß. Das sind Dinge wo eine fachliche, juristische Beratung erfolgen sollte.
2006-10-18 10:43:29
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answer #7
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answered by chatti 4
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Immer der Unterhalt, vorallem der Kindesunterhalt. Beim Kindesunterhalt sinkt sogar die Pfändungsfreigrenze und man kann ans Arbeitslosengeld ran.
2006-10-18 10:31:45
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answer #8
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answered by Anonymous
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Soweit ich informiert bin, geht der Unterhalt vor.Gibt es denn Kinder, für die auch Unterhalt zu zahlen wäre? Schuldner, zB. Banken, Kredite etc. kommen danach - es kann jedoch mit ihnen eine niedrigere Rate vereinbart werden, um den Unterhaltsplichten und den Schuldenraten nachzukommen.
Denke mal, ein Anwalt ist unverzichtbar..
Viel Glück..
2006-10-18 10:30:36
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answer #9
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answered by fradra 1
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Unterhalt.
Da sonst die Allgemeinheit für den Unterhalt aufkommen müsste!
Der zu zahlende Unterhalt richtet sich im allgemeinen nach der Düsseldorfer Tabelle. Wenn dann noch Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze vorhanden ist, wird der übersteigende Betrag für die Schuldtilgung kassiert.
Nachtrag: es zählt heutzutage das Zerrüttungsargument - nicht eine Schuldfrage!
Und noch einen Link für neugierige - Die Pfändungsfreigrenzen!
http://www.bmj.bund.de/enid/Ratgeber/Wie_hoch_sind_die_neuen_Pfaendungsfreigrenzen__bu.html
und eine Tabelle über den Selbstbehalt!
http://www.mein-recht.de/selbstbehalt.html
Ich hoffe das Reicht erst einmal, damit Du dir ein Bild machen kannst.
2006-10-18 10:29:16
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answer #10
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answered by ? 5
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