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Also es geht um Folgendes: meine Freundin hat aus ihrer "alten Zeit" Restschulden, die sie nie hat abbauen können. Sie war nie verheiratet. Nun hat sie bei ihrem Schuldenberater über eine Privatinsolvenz geredet, es wurde aber noch nichts eingeleitet. Sie hat nun aber auch einen Mann kennen gelernt und die beiden möchten gerne heiraten. Der Mann hat auch eine Arbeit (sie bezieht ALG II) und auch Vermögen. Aus Angst, dass der Zukünftige nun von ihren Schulden belastet wird, weiß sie nun nicht, was sie tun soll. Wird er bei der INsolvenz dann "berücksichtigt", also müßte er für ihre Altschulden aufkommen oder soll sie es lieber lassen und es doch mit "Ratenvergleichen" versuchen? Im Vordergrund steht für sie, dass der zukünftige Partner dadurch nicht finanziell belastet wird.
Danke im Voraus für eure Antworten.

2006-10-18 04:29:01 · 9 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Persönliche Finanzen

Nicht sie hat Vermögen, sondern er.

2006-10-18 04:41:19 · update #1

Sie möchte unbedingt einen Job und sucht intensiv eine Arbeitsstelle

2006-10-18 04:45:54 · update #2

9 antworten

Der Mann muss NICHT für dier Schulden seiner zukünftigen Frau aufkommen !!!
Was allerdings eintritt,wenn das Paar heiratet,dass sie sich das Einkommen (beim ALGII ) vom Mann anrechnen lassen muss - das heißt - dass sie wahrscheinlich beim "gutverdienenden" Ehemann,vom Arbeitsamt nichts mehr bekommt !
Ach ja : Als Absicherung,sollte das zukünftige Ehepaar - vor der Heirat eine Gütertrennung beim Notar schreiben - so ist von vorhinein für die Gläubiger der Frau,auch der Versuch - Geld beim Ehemann zu holen,zum Scheitern verurteilt .

P.S: Ihr könnt auch in das Amtsgericht gehen und euch gern bei einem Rechtspfleger (kostenlos) erkundigen !

2006-10-18 05:00:43 · answer #1 · answered by diehah45 4 · 3 0

Sie müssen nur einen Ehevertrag mit Gütertrennung unterzeichnen. Dann kann der Partner nicht belangt werden.

2006-10-18 04:45:18 · answer #2 · answered by art_holiday 1 · 2 0

der zukünftige haftet nicht für altschulden. bevor gütertrennung oder ähnliches vereinbart wird, würde ich den weg der privatinsolvenz gehen.
sie kann arbeiten, nur das was über den regelsätzen liegt, kann gepfändet werden - der mann ist aussen vor. nach 6 jahren ist der fall erledigt.

je nach schuldenhöhe und anzahl der gläubiger kann man auch versuchen einen teilerlass zu erreichen. macht bei mehreren gläubigern aber nicht recht sinn.

2006-10-18 07:19:24 · answer #3 · answered by Knut S 5 · 0 0

Mit Ehevertrag und Gütertrennung sollte es keine Probleme geben. Dafür müsste sie aber ein paar Euro in einen guten Notar investieren, der sie berät und das aufsetzt.

2006-10-18 07:13:50 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Gerade wenn sie nicht möchte, das ihr neuer Partner mit den Forderungen belastet wird, sollte sie es durchziehen.
Der zukünftige Partner wird NICHT mit den Schulden belastet oder dafür belangt. Ganz sicher!
Mit einer Privatinsolvenz ist auch einzig alleine der Treuhänder für die Aufteilung und Abzahlung der Schulden zuständig - Andernfalls könnte es sein, das ständig verschiedene Gläubiger an der Tür klingeln.
Viel Glück!

2006-10-18 05:02:04 · answer #5 · answered by fretrunner 7 · 0 0

Der Mann heiratet NICHT die Schulden mit! Die Frau ist auch nach der Ehe allein dafür verantwortlich. Und das Einkommen oder Vermögen des Mannes kann dafür nicht herangezogen werden.

2006-10-18 04:44:07 · answer #6 · answered by Crack 3 · 0 0

Ich habe es so gelesen dass der Mann Vermögen hat. Natürlich haftet er nicht für Altschulden seiner Frau. Das einzige ist wenn er genug verdient fällt ALGII weg, oder teilweise.

2006-10-18 04:43:40 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

ich mein der mann müsste nur für die schulden aufkommen, wenn die beiden schon zu der zeit wo sie die schulden machte verheiratet gewesen wären. sind sie aber nicht, also können die gläubiger nicht an sein geld oder anderes vermögen ran. da sie aber ALG II bezieht, muss er, wenn die beiden zusammen leben für sie aufkommen und geld bekommt sie dann auch nicht mehr. es kann bei ihr ja auch erst aber einem bestimmten einkommen gepfändet werden und bei den sachen vom mann dürfen die glaub ich wirklich nicht bei wenn er den nachweis hat, dass ihm die sachen gehören

2006-10-18 04:42:01 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Klar, ein Mann ist für den Unterhalt seiner Frau verpflichtet, er heiratet die Schulden also. Und es wird ja auch sein Einkommen bei ALG2 angerechnet! Was mich aber wundert ist, das sie noch Vermögen haben soll. (Nachtrag: Ok, da hab ich das zuerst falsch verstanden/gelesen) Denn wenn sie Schulden hat, wird das gepfändet! Da kommen die Gläubiger schnell drauf. Also eine "Mogelfrage"?

Nachtrag: Selbst eine nicht berufstätige Hausfrau hat Anspruch auf (%-Satz) des Einkommen des Mannes als "Taschengeld" und da kann gepfändet werden. Ich war mal verheiratet und meine Ex war nicht berufstätig und trotzdem wurde mein Einkommen damals vom Sozialamt, das ihre Eltern "finanzierte", abgefragt ob meine Frau durch mich zu Unterhalt gegen ihre Eltern herangezogen werden könne!

Das Einkommen der FAMILIE wird herangezogen wenn keine Gütertrennung existiert. Gleiches Problem bei der Unterhaltszahlung eines geschiedenen Mannes an seine Exfrau und Kind, da wurde auch das Einkommen der neuen Frau mit als Familieneinkommen angerechnet und er musste zahlen obwohl er eine Zeitlang erwerbslos war. Wers nicht glaubt hat selber Schuld.

2006-10-18 04:36:47 · answer #9 · answered by ? 5 · 0 4

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