Nun, gewisse Menschen werden schon ein Leben lang weggesperrt. Nicht unbedingt im Gefängnis, aber in der Psychatrie. Die Urteile besser genau beachten.
Und gewisse Täter kommen da wirklich nicht mehr raus!
2006-10-17 03:50:08
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answer #1
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answered by ? 5
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Flipper, Du willst das doch hoffentlich nicht für Deine Zukunftsplanung wissen?
Also - lebenslänglich bedeudet 15 Jahre Haft, bei der es die Möglichkeit der Verkürzung gibt.
Erkennt das Gericht eine besondere schwere der Schuld, dann bedeutet lebenslänglich tatsächlich lebenslänglich. Es besteht nach einer gewissen Zeit auch die Möglichkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens. Ist aber nicht an der Tagesordnung.
Gruß
Siana
2006-10-17 10:56:24
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answer #2
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answered by Siana 3
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Über die Frage, wie lange die lebenslange Freiheitsstrafe dauert, wird viel gestritten. Grundsätzlich meint das Gesetz genau das, was das Wort lebenslang aussagen will, nämlich, dass die Freiheitsstrafe bis zum Tod des Täters vollzogen wird. Das Bundesverfassungsgericht hat freilich in einer Grundsatzentscheidung niedergelegt, dass auch dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Täter wenigstens die Hoffnung auf Begnadigung bleiben muss. Mit anderen Worten, es kann zwar sein, dass im Einzelfall die lebenslange Freiheitsstrafe tatsächlich bis zum Tod des Täters dauert, die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung der Haft darf aber zumindest nicht ausgeschlossen sein.
Praktisch wird deswegen nach fünfzehn Jahren des Strafvollzugs geprüft, ob verantwortet werden kann, den Täter vorzeitig in die Freiheit zu entlassen. Hat das Gericht allerdings zugleich mit dem Ausspruch der lebenslangen Freiheitsstrafe festgestellt, dass die Schuld des Täters besonders schwer wiegt, kann eine solche Prüfung nicht bereits nach fünfzehn Jahren erfolgen. Genaue Vorgaben, wann die Prüfung in diesen Fällen zu beginnen hat und wann der Täter dann möglicherweise in die Freiheit entlassen werden kann, kennt das Gesetz nicht. Durchschnittlich dauert die Strafverbüßung bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld jedenfalls über zwanzig Jahre.
2006-10-17 10:51:02
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answer #3
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answered by Anonymous
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Mindestens 15 Jahre, danach kann zum ersten Mal ein Antrag auf Bewährung gestellt werden.
Es gibt noch "Lebenslang mit besonderer Feststellung der Schwere der Schuld". Dann heißt "Lebenslang" wirklich "Lebenslang", ohne Aussicht auf Bewährung.
2006-10-17 10:45:58
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answer #4
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answered by Anonymous
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15 jahre ist lebenslang
2006-10-18 01:15:21
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answer #5
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answered by Nennt Mich Gott 3
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Im Durchschnitt etwa 19 Jahre.
2006-10-17 14:13:43
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answer #6
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answered by banriikku 2
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wie kommen die meisten den nur darauf,das lebenslänglich 15 Jahre sind oder teilweise noch weniger.
den schreibt hier einer,das man 2 oder 3 mal lebenslänglich bekommen kann.der sollte nicht so viele amerikanische filme sehen.
hier steht eine menge,aber auch eine menge Schrott..
wie kommt ihr bloß zu so viel Weisheit..
wen man was nicht weiß,sollte man es auch nicht beantworten.
erschreckend ist,wie viel Leute ihr wissen aus den fernsehen haben.doch was im fernsehen gezeigt wurde,stimmt meist nicht,den das sind nur filme.
lies das,den biste vernünftig aufgeklärt,
http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe
2006-10-17 13:40:04
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answer #7
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answered by feldmann 2
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Erschreckend dieses gesunde Halbwissen einiger Antworter.
Lebenslang ist je nach Bundesland zw.12-15 Jahre mit der Möglichkeit der vorzeitigen Haftentlassung nach 8 bzw. 10 Jahren bei guter Führung.Der erste Hafturlaub von Lenslangen kann nach 3-5 Jahren für 9 bis 13 Werktage genehmigt werden.Es gab auch schon Fälle wo Häftlingen eine Auslandsreise genehmigt wurde.
Der Schlüssel wird erst weggeworfen wenn das Gericht die besondere Schwere der Tat erkennt. und auf SICHERUNGSVERWAHRUNG erkennt.
Sollte das Gericht nur die bes.Schwere erkenn -aber-keine Sicherungsverwahrung aussprechen ist eine Begnadigung nach 17-25 Jahren möglich.
Das war unlängst bei Fr.Inge VIET (RAF Terroristin) der Fall.
Abschließend - Es steht im Ermessen der zuständigen Justizbehörde einen Sicherungsverwahrten zB.bei einer Krebserkrankung im letzten Stadium mit sehr geringer Lebenserwartung aus humanitären Gründen in Freiheit sterben zu lassen-sofern sichergestellt ist,das keine Gefahr für die Allgemeinheit von ihm ausgeht.
2006-10-17 12:31:43
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answer #8
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answered by ? 7
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Lebenslänglich bedeutet, dass der Freiheitsentzug bis zum Tod dauert. Allerdings wird man nach15 Jahren auf fünfjährige Bewährung unter folgenden Bedingungen freigelassen:
- ein Gutachten stellt fest, dass von weiteren Straftaten nicht ausgegangen werden kann
- es wurde keine besondere Schwere der Schuld festgestellt
- der Verurteilte stimmt der Freilassung zu
Der Antrag kann alle zwei Jahre neu gestellt werden.
Die durchschnittliche Haftdauer von "Lebenslänglichen" beträgt in Deutschland 17 - 19 Jahre.
2006-10-17 11:14:38
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answer #9
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answered by taadma 5
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in der regel 15 jahre und länger bei festellung der besonderen schwere der schuld
2006-10-17 10:57:15
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answer #10
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answered by Anonymous
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15 Jahre ist juristisch Lebenslang und diese Zeit kann durch gewisse Sachen verkürzt werden. Wenn man länger drin bleibt ist die eigentliche Strafe vorbei aber dann kommt sie so genannte Sicherheitsverwarung zum tragen und die dauert ggf bis Grabstein.
2006-10-17 10:56:23
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answer #11
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answered by Anonymous
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