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Man bezahlt seine Jahreskarte ja im Voraus. Nun ist meine Karte aber bis ins nächste Jahr gültig. Muss ich mit einer Nachforderung rechnen?

2006-10-15 21:52:27 · 4 antworten · gefragt von Anonymous in Autos, Transport & Verkehr Öffentlicher Nahverkehr

4 antworten

Da ändert sich nix.
Der ÖPNV unterliegt dem verminderten Steuersatz von 7% und der bleibt gleich.
Das gilt übrigens auch für Grundnahrungsmittel wie Mehl, Zucker usw.

2006-10-15 22:01:08 · answer #1 · answered by Schubidu 7 · 1 0

Aufschlag um 3 %.☻☻

2006-10-16 05:08:09 · answer #2 · answered by Don_Isidoro® 7 · 0 0

Nein, du musst nicht mit einer Nachzahlung rechnen, da die Karte ja zum aktuellen MWSt-Satz gekauft wurde. Nachforderungen können nicht auf dich zukommen.

2006-10-16 05:01:36 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

ich denke nicht das du mit einer nachzahlung rechnen musst,aber im zweifelsfall bei der bvg anrufen

2006-10-16 04:57:19 · answer #4 · answered by fidibus1708 2 · 0 0

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