Laß Dir den Namen des Vorgesetzten geben und beschwere Dich dort über Deinen Sachbearbeiter. Der hat doch 'nen Knall und lebt scheinbar noch im Jahr 1900.
Natürlich haben Frauen genauso ein Anrecht auf Arbeit wie Männer. Wir leben doch nicht mehr im Mittelalter. Ich hoffe mal, Du vergackeierst uns jetzt nicht. Wenn nicht, entschuldige meine momentane Skepsis.
2006-10-15 03:58:14
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answer #1
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answered by Anonymous
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nein!
(gilt auch für männer)
im grundgesetz ist das nicht festgelegt! wohl aber in einigen landesverfassungen.
leider gilt: bundesrecht bricht landesrecht!
deswegen ist das recht auf arbeit nicht einklagbar.
Gruß aus der Eifel
Steffen
2006-10-15 04:06:38
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answer #2
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answered by Steffen 5
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Ein Stück weit muss ich dem Schriftsteller schon Recht geben. Allerdings solltest du dich davon nicht entmutigen lassen. Schriftstellerei ist zu eighty% Handwerk und zu 20% Phantasie. Mit der Phantasie sieht es bei dir schon ganz gut aus, und das Handwerkliche kann guy lernen. Du solltest beispielsweise vermeiden 2 Sätze hintereinander mit "Ich" anzufangen. Oder besser überhaupt keinen Satz mit "Ich" beginnen. Auch in deinem Gedicht verwendest du schöne Bilder, aber wenn du 3 mal kurz hintereinander "blutrot" verwendest, dann kommt das nicht gut rüber. Das sind aber alles mehr oder weniger formale Fehler, die Du mit etwas Übung und Fleiß ausmerzen kannst. Mein Tipp: abonniere das Magazin "Der Spiegel" und lese es regelmäßig. Das ist eine der wenigen Zeitschriften, die noch Wert auf Sprache legt. Du wirst sehen, daß das deinen Sprachstil im Laufe der Zeit signifikant verbessern wird. Nochwas zum Thema regulate und Reife. Ja, es stimmt, daß etwas mehr Reife für einen Autor von Vorteil ist. Vergleiche das mit einem guten Koch. Es braucht einfach eine gewisse Zeit und ein gewisses Maß an Erfahrung und habitual, bis jemand ein Spitzenkoch sein kann. Da ist es auch so, daß etwa 20% skills und eighty% Handwerk diesen Beruf ausmachen. Du wirst kaum mal einen Spitzenkoch unter 30 finden. Die meisten sind noch wesentlich älter. additionally nochmal: wenn du wirklich in die Richtung Schriftstellerei gehen willst, dann arbeite an dir. Ob es dann mal reichen wird ein Buch zu schreiben, wird guy dann sehen. An deiner Stelle würde ich nicht gleich die Flinte ins Korn werfen, nur weil ein einziger deine Entwürfe als erbärmlich bezeichnet hat. Liebe Grüße, Thomas.
2016-12-26 19:48:21
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answer #3
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answered by ? 3
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Laß Dich nicht abwimmeln. Du könntest Dich beim Leiter beschweren. Natürlich haben Frauen ein Recht auf Arbeit, wir leben doch nicht hinterm Mond.
Ich hatte auch mal so ein tolles Erlebnis auf dem Arbeitsamt. Ich war 20 Jahre in der Filmbranche freiberuflich, wollte mich umschulen lassen, Sprachkurse besuchen etc., da gab mir der Beamte zu verstehen, daß ich 1) nicht die jüngste sei (damals war ich 48), 2) etwas schlechter höre (war und ist nie ein Hindernis für mich!) und ich bräuchte nichts mehr dazulernen da ich ohnehin eine Frau sei..... Ich sagte: "Danke, das genügt, jetzt mach ich das was mir Spaß macht" und seither bin ich selbstständig und mein eigener Chef.
2006-10-17 02:29:28
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answer #4
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answered by gaeltacht 5
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Jeder Mensch egal ob Frau oder Mann hat Anrecht auf Arbeit, das ist meine Meinung und ist auch im Grundgesetz nachzulesen.!
2006-10-16 07:17:56
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answer #5
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answered by godauuwe 2
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was bitte spricht dagegen? - Zwar gibt es im GG keinen derartigen Passus doch die Gleichberechtigung gilt ja wohl auch auf dem Arbeitsmarkt - oder?
Selbst habe ich eher das Gegenteil erfahren müssen!
2006-10-16 04:20:32
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answer #6
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answered by Anonymous
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natürlich haben sie das, genau wie jeder andere! zeig ihn wegen diskriminierung an!!
2006-10-15 23:11:37
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answer #7
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answered by penny_lane 3
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Ich würde zum, Chef dieses Sachbearbeiters gehen und mich beschweren. Der Satz ist eine Diskreminierung der Frau. Zusätzlich würde ich den Mann verklagen.
Anne
2006-10-15 04:03:48
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answer #8
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answered by Anne 7
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Du hättest den Sachbearbeiter wenigsten richtig weh tun sollen. Dann stände jetzt Aussage gegen Aussage ;-))
Und wieso "hintern Herd". Das wäre bei uns in der Küche zu eng. ;-))
take it easy
2006-10-15 03:59:30
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answer #9
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answered by Tirex 2
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Ganz klarer Fall für eine sachliche Beschwerde über den Sachbearbeiter bei dessen Vorgesetzten. Logo, hast Du genau so ein Recht auf eine Arbeitsplatzvermittlung, wie jeder andere Mensch auch. Das ist ja nun mal geschlechtsneutral.
Dienstaufsichtsbeschwerden werden in der Regel ernst genommen und auch vernünftig bearbeitet. Also, tue den nächsten Schritt.
Bei dieser Frage geht es ja eher um die Frage der Gleich- berechtigung von Mann und Frau bei der Vermittlung von Arbeitsplätzen.
Die Absage der Vermittlung aufgrund der Tatsache, dass man weiblich ist und hinter den Herd gehört ist gesetzlich natürlich nicht verankert. Auch wenn dieses nicht schriftlich beschieden wurde, ist die Aussage fast schon eine Arbeitsverweigerung.
Schön, wenn man Gesetzestexte lesen kann und auch versteht, man muss aber auch das richtige Gesetz zur Hand haben ;-) Kleiner Tipp nebenbei.
Denn ausser Bundesrecht bricht Landesrecht gilt der Grundsatz:
Spezielles Recht bricht allgemeines ;-)
2006-10-15 04:29:12
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answer #10
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answered by ? 5
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