naja wird wohl nur ne abmahnung für den jenigen geben so nach dem motto wenn sie damit nicht aufhören gibt es ne geldstrafe oder so.In unserem land muss doch immer erst was passieren damit die polizei was macht
2006-10-14 18:14:33
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answer #1
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answered by Nennt Mich Gott 3
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meistens hört man doch immer bei einer Anzeige
sie können nichts machen.
es muss doch bei uns in Deutschland immer erst was passieren, oder?
Man muss doch nur Nachrichten schauen.
hoffe aber eure Anzeige bringt was, nur so hinnehmen würde ich es nicht.
2006-10-14 04:02:06
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answer #2
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answered by ichbins331 2
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Du solltest nicht fragen wie hoch es bestraft wird, wenn du der meinung bist das es ernstgemeint ist , gehe zur Polizei und zeige ihn an.( vorrausgesetzt du kennst ihn, sonst Anzeige gehen unbekannt)
Solche Sachen würde ich nie abhänig von der Strafe machen.
2006-10-14 03:53:05
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answer #3
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answered by Anonymous
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rein die schriftliche Drohung reicht nicht für direkte rechtliche Schritte aus . Die reine Bedrohung ist kein Straftatbestand seit den sie richtet sich gegen den öffentlichen Frieden . Solltest du schon mehere Schreiben der selben Person haben , kannst du über einen Anwalt eine Bannmeile verhängen lassen .
2006-10-14 03:59:19
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answer #4
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answered by guardedsecret 4
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In Anbetracht der Tatsache, dass er erst 15 ist, würde ich bestenfalls mit etwas Sozilarbeit oder Arrest rechnen, im Jugendstrafrecht gelten ganz andere Strafen, als im Erwachsenenstrafrecht.
2006-10-14 21:04:02
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answer #5
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answered by Geierliebling 4
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Arnulf bringt's auf den Punkt, wenn er auch zivil- und strafrechtliche Termini durchmengt..
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2006-10-14 12:21:17
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answer #6
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answered by Alexander G 3
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Das Strafmaß bei einer vorliegenden Straftat wird vom Gericht verhängt. Wo kein Kläger, kein Beklagter!
2006-10-14 12:15:17
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answer #7
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answered by Anonymous
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Wie ist es? Kannst du dich auch an die Eltern wenden?
Häufig sind die total geschockt, aber vernünftig.
2006-10-14 04:05:15
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answer #8
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answered by veilchen 6
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Das Strafmaß für Bedrohung findest Du in §241 StGB. Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, bzw. Geldstrafe.
Der von Dir genannte Wortlaut erfüllt den Tatenbestand aber vermutlich nicht, da Dir nicht direkt mit einem Verbrechen gedroht.
Beleidigung ist es aber allemal. Und Beleidigung führt neben dem im übrigen gleichen Strafmaß wie bei Bedrohung auch noch zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld.
An Deiner Stelle würde ich versuchen, herauszufinden, wer dahinter steckt und die Person anzeigen oder ihr mit einer Anzeige drohen.
Solche Texte zeugen von einem extrem niedrigen Selbstbewußtsein, Geltungsdrang und (besonders bei Anonymität) von großer Feigheit.
In den meisten Fällen, das zu Deiner Beruhigung, handelt es sich bei solchem Geschmiere um einen Fall von "Hunde, die bellen, beißen nicht."
2006-10-14 04:03:41
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answer #9
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answered by Anonymous
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im besten fall fuer dieses ars..l... muss er einen mindestabstand zu dir einhalten.in spanien bekommst du einen code, d.h. du kannst die polizei anrufen wenn dir diese person zu nah kommt, gibst den code durch und in 0,nichts sind die bei dir. muesste es im fortschrittlichen deutschland auch geben..widerlich, nimm das nicht von der leichten seite, gib eine anzeige auf, dabei erfaehrst du dann auch wie es weitergeht und was diesem "teil"passieren koennte.l.g.
2006-10-14 03:55:59
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answer #10
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answered by Gabi 6
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