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2006-10-14 03:21:54 · 4 antworten · gefragt von veilchen 6 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

Der Vertragspartner stellt seine Leistung ein, da er irrtümlich glaubt, ich hätte eine Rechnung nicht bezahlt, was ich aber beweisen kann

2006-10-14 03:51:09 · update #1

4 antworten

Erste Voraussetzung ist eine Mahnung, mit welcher der Vertragspartner aufgefordert wird innerhalb einer Frist zu leisten. Geschieht dies nicht kann man vom Vertrag zurücktreten, d.h. der Vertrag wird umgewandelt in ein sog. Rückgewährschuldverhältnis. Hierin muss jeder seine erbrachten Leistungen zurückgeben. Daneben kann aber auch Schadensersatz wg. Nichterfüllung oder Verzögerung verlangt werden. Dazu ist erforderlich, dass der Vertragspartner die Nichterfüllung verschuldet hat. Wenn er wie hier die Leistung verweigert, obwohl er sie erhalten hat, so haftet er. Er muss sich nämlich selbst im klaren darüber sein, wer gezahlt hat und wer nicht.
Der Schaden, der durch die Nichtlieferung bzw. verzögerte Lieferung entsteht, ist dann zu ersetzem. Also eine teurere und notwendige Ersatzbeschaffung, andere Ausfälle und z.B. der Zinsschaden.
Das ganze muss man aber konkret nachweisen können.
Insgesamt:
1. Mahnung
2. Rücktritt erklären
3. Bezifferung des Schadens
Wenn der Vertragspartner nach Mahnung unverzüglich liefert, erübrigen sich natürlich die nächsten Schritte.

Das ganze natürlich nur unter Vorbehalt, weil genau kenne ich deinen Fall ja auch nicht.

2006-10-14 23:32:52 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

Beweis führen und Leistung verlangen!

2006-10-14 19:16:35 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Ich frage mich, wie man eine vertragsgemäße Leistung "irrtümlich" verweigern kann. Eine Verweigerung ist ja ein sehr bewußtes "kriegst Du nicht". Ein Irrtum ist ja eher "hups...vergessen". Kannst Du Deine Frage besser formulieren?

Beweise das schnell, und am besten direkt über Deinen Rechtsbeistand. Offene Rechnungen können Dir schnell einen Eintrag bei der Schufa bringen - egal ob berechtigt oder nicht.
Danach fragt die Schufa nicht. Dann ist Deine Kreditwürdigkeit für 3 Jahre beschädigt. Nicht warten, handeln.

2006-10-14 10:46:25 · answer #3 · answered by Displicentia 6 · 1 1

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Disciplentia hat eine korrekte Vorgehensweise beschrieben.

Beste Empfehlungen, Alexander G.


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2006-10-14 19:17:30 · answer #4 · answered by Alexander G 3 · 0 1

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