English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

2 antworten

Etwas Hintergrundinfo ( wäre hilfreich gewesen .... mußte erst mal danach suchen) Das BGH-Urteil ist schlüssig und sinnig. Es werden in dem Roman/Buch die Persöhnlichkeitsrechte z. Bsp. durch direkte Namensnennung, Ortsangaben etc. verletzt. Kenn solch einen Fall. Ehemaliger Arbeitskollege hat einen Roman über seine 30 jährige Tätigkeit geschrieben, und Originalnamen genannt, Steht jetzt vor dem selben Problem. Der Verlag hat erst alles mit Originalnamen und Orten gedruckt, jetzt wird es eingestampft und neu gedruckt. Die Spielregeln sind klar, und die Gerichte können da auch nicht nachgeben. Bedauerlich für den Roman, aber da hätte die Rechtsabteilung des Verlages direkt schalten müssen. Schade um das verschwendete Geld. Trifft sowohl Autor als auch den Verlag.

2006-10-18 00:01:34 · answer #1 · answered by Phygos 2 · 1 0

Siehe z.B. hier:

https://www.123recht.net/article.asp?a=13546
http://www.x-legem.de/mandant24/asp/text_show.asp?id=4333
http://www.ard.de/kultur/sonstiges/-/id=171948/nid=171948/did=311620/1ebnezi/index.html

2006-10-15 23:43:55 · answer #2 · answered by ??! 6 · 1 0

fedest.com, questions and answers