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7 antworten

Beweisen musst du nichts. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und hat die Aufgabe, Beweise zu erheben, wenn sie die Sache nicht für völlig aussichtslos oder belanglos hält.

2006-10-13 20:49:36 · answer #1 · answered by Willi W 2 · 1 0

Auch der Versuch ist Strafbar, sonst könnte ja jeder sagen "hätte ja nie gedacht das das klappt"

2006-10-13 01:10:17 · answer #2 · answered by Franz 5 · 1 0

Betrug ist eine Straftat bei der auch schon der Versuch strafbar ist (siehe StGB §263) und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren belegt .

2006-10-13 01:09:07 · answer #3 · answered by guardedsecret 4 · 1 0

das wäre ja noch schöner, wenn diejenigen, die es versucht haben, dann straffrei blieben.
dann könnte ja jeder mal ausprobieren, ob seine Betrugsvariante klappt!

2006-10-13 01:05:45 · answer #4 · answered by uglyfatboring 5 · 1 0

bereits der versuch ist strafbar und verfolgungswürdig

2006-10-13 01:00:19 · answer #5 · answered by Knut S 5 · 1 0

grundsätzlich ist schon der Versuch des Betrugs strafbar. Also allein wenn jemand versucht einen anderen zu übervorteilen so das es Ihm einen Gwinn in welcher Form auch immer bringt wird das strafrechtlich verfolgt.

2006-10-13 23:09:55 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Musst es aber beweisen können

2006-10-13 06:30:27 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

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