Im Gesetz steht Du sollst eine angemessene Zeit warten. Was Du jetzt für angemessen hältst ist Dein Ding. Nachts um drei in einem Wohngebiet halte ich persönlich fünf Minuten für angemessen und auf einem Parkplatz eines Supermarktes sind zwanzig Minuten angemessen.
Auf jeden Fall solltes Du eine Nachricht am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und dann umgehend zur Polizei. Die kommen wegen soetwas nicht mehr zur Unfallstelle. Gehst Du nicht zur Polizei kann Dir eine Unfallflucht im ruhenden Verkehr vorgeworfen werden und da bist Du schnell für vier Wochen Fußgänger.
Deiner Versicherung solltest Du den Schaden erst melden wenn die Schadenshöhe feststeht. Eventuell kannst Du den Schaden aus eigener Tasche bezahlen und umgehst so eine Hochstufung in Deinen Prozenten.
2006-10-11 04:10:12
·
answer #1
·
answered by nick1971se 3
·
5⤊
0⤋
Man sollte die Polizei wegen dem Versicherungskram benachrichtigen und auf die Streife warten!
Ist egal, ob der Halter in der Zeit auftaucht ...!
2006-10-11 11:05:22
·
answer #2
·
answered by Anonymous
·
3⤊
0⤋
Das hängt davon ab, wo der Unfall war und die Unfallzeit, da die Gerichte hier sehr unterschiedlich entscheiden. Im Notfall die Polizei rufen. Auf keinen Fall wegfahren, die hier angesprochene 24 Stunden regel, besagt lediglich nur, das das Gericht, wenn der Unfall innerhalb dieser Zeit angezeigt wirdn von eine Strafe absehen kann. Die Betonung liegt auf kann.
2006-10-11 15:49:48
·
answer #3
·
answered by derliebe1611 4
·
1⤊
0⤋
um sicher zu gehen ruf erst bei der Polizei an bevor Du wegfährst. Sonst gibts ne Anzeige wegen Fahrerflucht und es kann sein, dass die Versicherung nicht zahlt.
2006-10-11 11:13:43
·
answer #4
·
answered by Max Fragt 3
·
1⤊
0⤋
Eine Stunde sagte man, aber rechtlich ist das mit dem Zettel an Scheibenwischer auch nicht mehr sicher. Gilt auch als Fahrerflucht, denn der Zettel könnte ja verschwinden, nass werden, etc. Am besten man wartet, und falls der Halter nicht auftaucht braucht man m.E. nicht auf die Polizei warten, sondern meldet sich per Telefon selber an. Die Polizei kann das dann aufnehmen und den Halter benachrichtigen. Wenn die Polizei allerdings sagt, du sollst warten bis eine Streife kommt, dann mach das auch. Ansonsten notiere dir nach dem Telefonat den Namen des Polizisten, Datum und Uhrzeit des Gespräches. Dann hast du deine Pflicht getan.
Der Versicherung solltest du gleich bescheid sagen. Die haben dann schon mal den Sachverhalt. Wenn du dich zu spät meldest, könnte die sich evtl. quer stellen. Nur weil du es gemeldet hast, heisst es noch nicht, dass du gleich hochgestuft wirst. Du kannst dich trotzdem mit dem Fahrzeughalter einigen. Macht aber selten Sinn. Und wenn die Versicherung das regelt, bekommst du eine Schadensmeldung zugeschickt und hast 6 Monate Zeit, dass aus eigener Tasche zurückzuzahlen und so die Hochstufung zu umgehen.
2006-10-11 11:13:13
·
answer #5
·
answered by Anonymous
·
1⤊
0⤋
Wenn der Halter nicht aufzufinden ist Polizei rufen und aufnehmen lassen, sonst Fahrerflucht kann teuer werden.
2006-10-11 11:11:01
·
answer #6
·
answered by Hacki Hase 4
·
1⤊
0⤋
Man sollte eine ANGEMESSENE Zeit warten (ich wüde sagen ca. 30 Minuten), danach eine kurze Notiz mit Namen, Telefonnummer und Kfz.-Kennzeichen sowie kurze Erklärung hinter den Scheibenwischer. Kannst aber auch die Polizei rufen, aber die kommt bei Bagatellschäden meistens NICHT.
2006-10-11 11:10:47
·
answer #7
·
answered by Anonymous
·
1⤊
0⤋
Also wenn Du mit Deinem Porsche Fiesta, einen Ferrari Cinquecento anmachst, mindestens 2 Stunden.
2006-10-11 12:08:40
·
answer #8
·
answered by ? 3
·
0⤊
0⤋
Polizei anrufen oder seine Adresse hinterlegen!!
2006-10-11 11:54:05
·
answer #9
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
Wo? Das Auto meiner Eltern ist heute gerammt worden und der Idiot hat sich vom Acker gemacht.
Generell bleibt man eine angemessene Zeit stehen (eine genaue Angabe gibts da nicht). Wenn dann keiner kommt, hinterlässt man zumindest einen Zettel mit allen Daten oder verständigt am besten schon mal selbst die Polizei.
2006-10-11 11:30:27
·
answer #10
·
answered by saphira1986 5
·
0⤊
0⤋