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Schaufenster: Muss Ware mit Preisen ausgezeichnet werden?
Einerseits laut PAngV ja, andererseits stellt das Ausstellen von Waren nur eine "Anpreisung" dar.

Bitte Antwort mit entsprechender Rechtsquelle

2006-10-10 21:57:02 · 3 antworten · gefragt von Sonne 4 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

3 antworten

Gem. § 4 Abs. 1 PangV ist für das Auszeichnungsgebot schon hinreichend, dass die Waren sichtbar im Schaufenster ausgestellt werden. Ob es sich dabei nur um eine "Anpreisung" (was auch immer das sein soll) handelt, oder eine invitatio ad offerendum, ist damnach nicht relevant (und für Dritte ohnehin nicht ersichtlich).
Ausnahmen gelten nur für die in § 9 Abs. 7 genannten Gegenstände.

2006-10-13 21:01:30 · answer #1 · answered by Willi W 2 · 1 0

Zu diesem Thema:

http://www.rechtsanwalt.com/anwalt/urteil/228.9977/

2006-10-11 05:08:22 · answer #2 · answered by Don_Isidoro® 7 · 1 0

Ist doch egal.

Wenn du einen Preis im Schaufenster ließt, ist das eh kein verbindlicher Preis, du kannst dich also nicht drauf verlassen, dass der Preis stimmt.

Am besten in den Laden gehen, und nachfragen.

2006-10-11 05:33:20 · answer #3 · answered by Ginny 2 · 0 1

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