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Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist nach § 81 SGB IX verpflichtet, die Besetzung freier Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu prüfen. Insbesondere sollen beim Arbeitsamt arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldete schwerbehinderte Menschen berücksichtigt werden. Dabei ist frühzeitig Verbindung mit dem Arbeitsamt aufzunehmen.
Über diese Vermittlungsvorschläge und vorliegenden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen hat der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebsrat unmittelbar nach Eingang zu unterrichten.

Soweit Du Dich in einem Betrieb mit Betriebsrat bewirbst, hat
dieser ein Recht, die Bewerbungsunterlagen zu sichten und der Arbeitgeber muss sich dazu äußern, wenn er Behinderte, die aufgrund ihrer körperlichen Verfassung für die Tätigkeit in Frage kommen, nicht einstellt. Nach dem neuen Gleichbehandlungsgesetz dürfen u.a. Schwerbehinderte nicht benachteiligt werden.

Das Verschweigen einer Behinderung kann wg. mutwilliger Täuschung ein Kündigungsgrund sein:
Bewerbung: Behinderung nicht verschweigen - 28.04.03
Weil sie Angst hatte, den Job nicht zu bekommen, hatte die Frau bei der Bewerbung verschwiegen, dass sie auf einem Auge blind ist. Als ihr Chef dahinterkam, schickte er ihr wegen arglistiger Täuschung die Kündigung. Die Frau dagegen war der Meinung - schon aus Gründen der Chancengleichheit Nichtbehinderter gegenüber -, die Frage nach eienr möglichen Behinderung sei bei Einstellungsgesprächen grundsätzlich nicht zulässig. Das Bundesarbeitgericht war gegenteiliger Ansicht, da es mit besonderen Pflichten für den Arbeitgeber verbunden sei, wenn er behinderte Menschen einstelle. Das Verschweigen ihrer Blindheit stelle deshalb eine mutwillige Täuschung dar.

Also raus mit der Sprache, wenn es soweit ist - und vor allem, wenn sichtbare Behinderungen vorliegen, die im Vorstellungsgespräch dann nachträglich kommentiert werden müßten.
Drücke die Daumen, viel Glück!

2006-10-10 05:16:28 · answer #1 · answered by Displicentia 6 · 0 0

Ich muß den Beruf ausüben können.

Ansonsten ist bei ähnlicher Qualifikation eine Behinderung ein Vorteil, da Unternehmen ab einer bestimmten Größe einen Anteil von Mitarbeitern mit Behinderung einstellen müssen.

2006-10-10 12:04:33 · answer #2 · answered by Christian 3 · 1 0

in österreich ist es so, dass auf 100 (ich weiß nicht genau wieviele leute) arbeiter ein arbeiter mit körperlicher oder wenn möglich auch geistiger behinderung dabei ist. aber viele firmen, vorallem auch die größeren konzerne, kaufen sich da raus. aber eigentlich, außer sie haben die gewisse anzahl an menschen mit behinderung, müssten sie dich einstellen (falls die frage auf dich bezogen ist).
auf jedenfall würd ich es nachlesen, weiß nicht in wie weit das mit deutschland übereinstimmt. im internet sind die gesetzestexte zu finden.
hoffe ich hab dir ein wenig geholfen.
lg

2006-10-10 12:04:03 · answer #3 · answered by legata1 3 · 0 0

ich denke mal nur solange sie für den beruf relevant ist!
als anstreicher z.b. farbenblindheit!

2006-10-10 12:01:18 · answer #4 · answered by Steffen 5 · 0 0

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