Vorteile:
* Die Limited benötigt ein Eigenkapital von einem britischen Pfund, dagegen benötigt die GmbH eine Einlage von mindestens 25.000 Euro.
* Eine Limited ist innerhalb eines Zeitraums von wenigen Tagen gegründet und geschäftsfähig; dagegen benötigt man für die Gründung einer GmbH deutlich mehr Zeit, manchmal bis zu sechs Monate.
* Der Vorteil für die Kunden einer Limited ist die Transparenz der Gesellschaftsform.
* Die Haftung ist limitiert, d.h. es wird nicht mit dem Privatvermögen gehaftet.
* Zur Gründung einer Limited ist ein Gründungskapital von einem Pfund ausreichend.
* Es ist jederzeit möglich, einen Gesellschafter hinzu zunehmen oder eine Kapitalerhöhung durchzuführen.
* Mit einer Limited ist ein geschäftlicher Neustart nach einer Insolvenz möglich.
* Die Limited unterliegt dem englischen, firmenfreundlichen Gesellschaftsrecht (z.B. wird bei Satzungsänderungen kein Notar benötigt).
* Eine Limited lässt sich gegen eine Gebühr von ca. 15 Euro (10 Britsche Pfund) wieder löschen.
Nachteile:
Die Gründung einer Limited erfordert eine Adresse und einen Vertreter in England. Es gibt verschiedene Dienstleister die diesen Service anbieten, wobei die Kosten dafür schwanken.
Eine Limited, deren Haupttätigkeit in Deutschland liegt, muss sowohl eine Steuererklärung in Deutschland, als auch einen Jahresabschluss in England einreichen.
Da es sich bei der Limited um eine englische Gesellschaftsform handelt, bewegt sich der deutsche Gründer zwischen zwei Rechtssystemen: Gesellschaftsrechtlich gilt englisches Recht, steuerlich und bilanziell gelten sowohl deutsches als auch englisches Recht.
Möchte man als Unternehmer seine Anonymität waren, ist die Limited nicht die richtige Gesellschaftsform, denn das englische System beruht auf einem hohen Maß an Transparenz.
Es kann sich eine mögliche Abhängigkeit von Limited-Agenturen ergeben. Hierbei ist vor allem die Seriosität der Agentur entscheidend.
Fazit: Je nach dem welches (seriöse) Erscheinugsbild Dein Unternehmen tragen soll, gilt es die Entscheidung abzuwägen.
2006-10-10 04:43:27
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answer #1
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answered by devilredhair 4
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Die Idee ist nicht schlecht und geht sogar für eine 1-Mann Gesellschaft
Habe mal darüber in einer grossen Tageszeitung gelesen und fand das Prozedere gut und wesentich günstiger als die deutsche Variante
2006-10-10 04:40:44
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answer #2
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answered by heinz guenter v 7
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Die Limited ist heute gefragter denn je, weil sie zum einen laut
BGH - Urteil nicht schlechter gestellt sein darf, als eine Deutsche
GmbH. Sie eröffnet zudem mehr Möglichkeiten, ansonsten ist
sie der GmbH identisch. Die Gründung erfolgt wesentlich schneller
und ist zudem wesentlich günstiger. Wen es nicht stört seine
Bilanz in Zukunft in England und in Deutschland zu erstellen,
sollte sich für die Limited entscheiden.
2006-10-11 08:16:32
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answer #3
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answered by Logisch oder nicht 5
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klingt am anfang gar nicht schlecht, lies dir aber bitte das kleingedruckte durch, damit du am ende nicht mit falschen hoffnungen da stehst
die pflichtpalette is bei einer limited viel enger gestrickt
2006-10-11 00:27:36
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answer #4
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answered by Big.Splash 2
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Alles was devilredhair sagt plus
Wenn du Geschäfte mit Großunternehmen machen möchtest, dann kann es sein, daß der Einkäufer/Vertriebsmann sich schlichtweg weigert Geschäfte mit einer Limited zu machen.
Das kann er z.T. nichtmal selbst entscheiden, weil ab einer gewissen Auftragshöhe schon sein Kreditversicherer nicht mehr mitmacht.
2006-10-10 07:27:12
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answer #5
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answered by Franz C 3
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Zum SteuerR und zum BilanzR...
Die Gesellschaft hat logischerweise ihren Sitz in GB..die Geschäftsführung ist faktisch aber ausschließlich in D. Eigentlich wäre dann das Ergebnis und das Betriebsvermögen ganz D zuzuordnen.
Aber..wegen des Vertreters in GB könnte es GB einfallen, eine Betriebsstätte in UK anzunehmen..dann muß das Ergebnis und das BV abgegrenzt werden zwischen Stammhaus und Betriebsstätte... D wiederum könnte die Auffassung vertreten alles sei ausschließlich in D zu versteuern...es kann also Diskussionen auslösen...theoretisch...
Ein weitere Nachteil der Ltd. ist, dass sie im Umwandlungsgesetz nicht erwähnt wird...ob Du also aus der Ltd. nach deutschem Recht eien andere Rechtsform machen kannst, wenn Du es möchtest ist sehr zweifelhaft...bzw. zumindest noch nicht geklärt.
2006-10-10 23:20:16
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answer #6
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answered by herr_aus_roissy 3
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