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2006-10-09 21:33:43 · 14 antworten · gefragt von schwanz66123 1 in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

14 antworten

Anspruch nicht, aber wenn du selbständig bist kannst du dir doch die Zeit einteilen und Urlaub machen wann du willst.
Außerdem wer soll dir denn Urlaub geben? Du doch selber, oder?

Gruß
Franky

2006-10-09 21:38:13 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Frag mal deinen Chef! *g*

2006-10-09 21:45:06 · answer #2 · answered by schokominza 6 · 1 0

kommt darauf an ob du dir diesen urlaub auch leisten kannst.
wenn deine einnahmen im urlaub weiterfließen kannst du das ganze jahr urlaub machen, aber ehrlich, wem außer mir passiert das schon. ne spass bei seite
wenn du selbständig bist, bist du eigenverantwortlich über deine einnahmen im normalfall musst du um geld verdienen zu können deine arbeitszeit gegen geld eintauschen und wenn du im urlaub bist tauschst du bekanntlicherweise ja keine zeit gegen geld.
sondern eher andersrum!
konnte ich dir deine frage ohne weiter fragen beantworten??
grus der cry

2006-10-13 01:08:50 · answer #3 · answered by crymeo 2 · 0 0

SELBSTVERSTÄNDLICH! Aber wie so oft weichen Wunsch und Wirklichkeit besonders hier so meilenweit voneinander ab, dass Dir davon schwindelig werden müsste!

2006-10-12 04:01:34 · answer #4 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

Die Frage ist in sich ein Widerspruch.

Als Selbstständiger hast Du gar keine Ansprüche, sieht man von den vertraglich vereinbarten mit dem Auftraggeber ab. Bei meinen Projektverträgen wird Urlaub i.d.R. dadurch geregelt, dass z.B. in einem 1-Jahres-Vertrag drin steht, dass im Vertragszeitraum ca. 220 Tage angefordert werden. Das kommt dann auf ca. 6-7 Wochen nicht-arbeiten raus, was aber nicht gleichbedeutend mit Urlaub sein muss. Alles andere ist dann eine Frage der Koordination mit Projektplanung und Auftraggeber.

Wenn sowas wie eine Genehmigung von Urlaub oder ein Urlaubsanspruch vertraglich geregelt werden, kann das zu einem Schuss ins Knie führen, denn dann dürfte schon Scheinselbstständigkeit gegeben sein.

2006-10-10 06:32:02 · answer #5 · answered by ramsjoen 6 · 0 0

Ja, und zwar soviel wie du willst. Ausserdem kannst du dir dann auch jede Menge Urlaubsgeld auszahlen.

2006-10-10 05:48:44 · answer #6 · answered by Franz 5 · 0 0

Das heißt ja "selbst" und "ständig", also sieht es mit Urlaubsanspruch eher mau aus.
Du hast selber die Wahl, Umsatz zu machen oder auf der faulen Haut zu liegen.

2006-10-09 23:37:13 · answer #7 · answered by uglyfatboring 5 · 0 0

Meinst du als "freier Mitarbeiter" oder tatsächlich als "Selbständiger"? Da ist ja schon ein Unterschied.

2006-10-09 22:00:59 · answer #8 · answered by DudeW - ab und zu wieder da! 5 · 0 0

Ja, du kannst bei dir selbst 24 Tage Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz einklagen!
Such dir nen guten Anwalt!

2006-10-09 21:57:41 · answer #9 · answered by Michael K. 7 · 0 0

Wenn dich eine hindert, schreibe hier.

2006-10-09 21:51:45 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

Ein Selbstständiger arbeitet selbst und ständig, daher der Name.

2006-10-09 21:45:30 · answer #11 · answered by Anonymous · 0 0

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