Grundsätzlich gilt hier die Pflicht der Vertragserfüllung.
Nachdem die Gesellschaft am neuen Wohnort Ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommen kann, ist der Vertrag aufzuheben.
2006-10-09 20:14:45
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answer #1
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answered by Mikesch 3
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wenn nichts in den agb steht, wird dem kunden i.d.r. ein sonderkündigungsrecht zugesprochen.
sollte sich die firma x querstellen, zeige bereitschaft den vertrag zu erfüllen, poche aber auch auf erfüllung von deren seite, dann wird der vertrag sehr schnell aufgehoben!
2006-10-09 20:09:09
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answer #2
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answered by Knut S 5
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Nach meiner Auffassung hat die Telefonfirma nicht zu vertreten, daß der Telefonanschluß nicht mitgenommen werden kann.
Gleichzeitig kann die Firma ja ihren Vertrag defakto nicht mehr erfüllen. Also ist die Situation pari. Ich würde eine Kündigung auf dem Kulanzwege anstreben, bzw. um eine Aufhebung in gegenseitigem Einverständnis nachsuchen.
2006-10-09 21:36:21
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answer #3
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answered by Anonymous
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nach meiner erfahrung, kommt man aus solchen sachen am schnellsten raus, wenn man zahlungen einbehaelt.
idr. wirst du denn von dem anbieter gekundigt.
denn bezahlt man nach der kuendigung anfallende betrage nebst der mahnkosten :-D
unter dem strich sollte der betrag erfahrungsgemaeß geringer ausfallen, als wenn man den vertrag erfuellt.
ich nenne dieses verfahren:"schadensbegrenzung"
P.S. verarschen wir sie auch einfach :-D
MfG und viel glueck klappi
2006-10-09 20:23:11
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answer #4
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answered by Anonymous
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Au, das würde mir auch stinken, aber ich hab´die Vermutung, dass du in den sauren Apfel beissen mußt.
2006-10-09 20:21:06
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answer #5
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answered by savage 7
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Tipp: oft kann man über alles reden. Sprich mit den Leuten!!!
Ansonsten gilt:
Allein der Umzug in ein von deinem Telefonanbieter nicht versorgtes Gebiet dürfte für dich keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen, da dies in deinen Risikobereich fällt und deshalb von dir vor dem Abschluss eines Vertrages mit Mindestlaufzeit berücksichtigt werden konnte und musste.
2006-10-09 20:12:01
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answer #6
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answered by quatronuevo 6
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Ich würde mal beim Verbrauchrschutz nachfragen.
2006-10-09 20:11:32
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answer #7
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answered by withedragon79 3
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Nein. Umzug berechtigt i. a. zur fristlosen Kündigung des Vertrags.
2006-10-09 20:11:40
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answer #8
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answered by ChacMool 6
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