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bestätigte oder bestellte ehrenamtliche oder professionelle Betreuung, Gesundheit, Aufenthalt und Finanzen betreffend?
Haltet Ihr diese Mäßigung in der Benennung für Etikettenschwindel oder wird davon Betroffenen das Recht, über sich selbst zu entscheiden, genommen???
Mein Beispiel: Mann in den Sechzigern zweite Hälfte. Er wohnt in einem Behindertenwohnheim. Er sitzt im Rollstuhl. Er hat eine gesetzliche Betreuung. Das Wohnheim sieht sich in der Verpflichtung, seine Restgesundheit zu erhalten. Essen wird gemaßregelt, Rauchen unterbunden. Beides würde er gerne: nach eigenen Angaben, um noch ein wenig Spaß am Leben zu haben. Er äußert: "An irgendwas geht der Kerl kaputt!"
Ich sehe ein unlösbares Dilemma.

Danke für Eure hoffentlich ehrlichen und nicht zynischen Antworten!

2006-10-09 09:13:43 · 5 antworten · gefragt von Anonymous in Gesundheit Sonstiges - Gesundheit

Bin sehr froh über Eure Antworten! Hoppla und Michael K!

2006-10-09 09:36:39 · update #1

5 antworten

Das Problem wird sich vermutlich noch drastisch ausweiten.

Unsere Gesellschaft hat vergessen, dass unsere älteren Mitmenschen mit uns und nicht neben uns leben sollten.

Hier rächt sich das Leistungsprinzip auf abscheuliche Weise und es vergisst keinen - da kannst Du Dir sicher sein - außer wir fangen an umzudenken.

2006-10-09 09:29:57 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

ein gesetzlicher betreuer ist niemals berechtigt, einem erwachsenen Menschen das Rauchen zu verbieten. Ich bin durch einen Freund in der Jugendpflege etwas im Thema. Niemandem darf etwas verboten werden, denn natürlich haben dies Menschen ihre Selbstbestimmung nicht verloren! Aber ich halte es für wahrscheinlich, dass es Betreuer gibt, die ihre Macht missbrauchen. Ich empfehle dann, als letzte Möglichkeit rechtliche Schritte einzuleiten. Es gibt sicher auch spezialisierte Rechtsanwälte...

2006-10-09 16:31:22 · answer #2 · answered by Michael K. 7 · 2 0

Kein Betreuer hat das Recht, seinem Betreuten etwas zu verbieten.
Er kann beraten, es sei denn, es geht um sein Leben. Der Betreuer hat stehts das Wohl des Betreuten im Auge zu haben und danach zu handeln.

2006-10-11 16:55:47 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Mir wurde gesagt vom Vormundschaftsgericht das man die betreuende Person in ihrem Leben weites gehend unterstützen soll und so entscheiden soll wie er es selber machen würde.
Aber man sollte nie dem Betroffenen die Entscheidung für sich selbst nehmen. Aus eigener Erfahrung weiß ich das es auch nicht so einfach ist mit den Finanzen und Aufenthalt das muss alles dem Vormundschaftgericht vorgelegt werden.Ich selbst bin seit drei Monaten als Betreuerin für meinen Vater bestellt worden,aber so wirklich Blick ich auch noch nicht durch.

2006-10-10 04:39:50 · answer #4 · answered by Tatjana V 1 · 0 0

Mit ethisch und moralisch ist der Unterschied nicht zu erklären.
das Kind hat einen anderen Namen bekommen. Statt Entmündigung heißt es nun juristische Betreuung. Trotzdem
sollten Angehörige aufpassen, damit dem Betreuten kein Unrecht
geschieht.
Trotz Betreuung ist der Wille des Kranken soweit möglich, zu
respektieren. Ihm Rauchen und Essen zu verbieten, darf m.E.
nicht sein. Ich würde mit den Verantwortlichen Schlitten fahren.

2006-10-09 20:12:35 · answer #5 · answered by Berni 7 · 0 0

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