Als ich mein Auto heute parkte, stellte sich mir mal wieder die Frage, wie stelle ich die Parkuhr ein.
Angenommen ich darf zwei Stunden parken und es ist 12.00 Uhr. Muss ich die dann auf 14.00 Uhr stellen oder auf die Zeit wo ich gekommen bin.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
2006-10-09
06:21:45
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17 antworten
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gefragt von
Susanne
6
in
Autos, Transport & Verkehr
➔ Sonstiges - Autos, Transport & Verkehr
Klar war ich bei der Fahrschule, ich habs halt vergessen, Sorry, deswegen frage ich doch!
2006-10-09
06:30:59 ·
update #1
Ich konnte, auch für mich neue Erkenntnisse erfahren:
Die deutsche Parkscheibe:
Wie eine gültige Parkscheibe in Deutschland auszusehen hat, ist in der StVo, §13 geregelt. 11 cm breit, 15 cm hoch und blau muss sie sein. Die Uhrzeitangabe muss im 24-Stunden-Format erfolgen und es sind keine Aufdrucke oder Werbungen auf der Vorderseite erlaubt. Auf der Rückseite allerdings schon - das ist ja auch oft der Fall, siehe zum Beispiel die Wahlgeschenke der Parteien.
Wie wird die Parkscheibe nun bedient? Ganz einfach: Sie runden die Uhrzeit ihrer Ankunft auf die nächste halbe Stunde auf. Zum Beispiel stellen Sie um 13.15 Uhr Ihr Auto auf dem Parkplatz ab. Dann stellen Sie die Ankunftszeit auf 13.30 Uhr ein und dürfen von der Zeit an die auf den Schildern angegebene Dauer parken.
Im Gegensatz zum Aussehen oder der Bedienung ist der Ort, an dem die Parkscheibe im Auto ausgelegt wird, nicht in der StVo festgelegt. Dort steht nur, dass sie so liegen muss, dass sie "gut lesbar" ist. Keinesfalls muss das die Frontscheibe sein. Dazu gibt es sogar ein so genanntes Grundsatzurteil vom Oberlandesgericht Naumburg (Az. 1 Ss BZ 132/197).
Ein Autofahrer hatte seine Parkscheibe an der hinteren Seitenscheibe auf der Fahrerseite angebracht. Eine Politesse hatte ihm daraufhin ein Knöllchen gegeben, da sie den Standpunkt vertrat, dass sie die Parkscheibe von einem sicheren Ort aus lesen können müsse und es ihr nicht zugemutet werden könne, dass sie sich dafür auf die Fahrbahn begebe.
Nachdem ein Amtsgericht ihr Recht gegeben hatte, hob das OLG Naumburg dieses Urteil auf. Die Parkscheibe müsse nur gut lesbar sein. Von weiteren Bedingungen sei in der StVo nicht die Rede. Ähnliches gilt im übrigen laut Urteilen des Bayreuther Oberlandesgerichts (NVZ 1996, 208) auch für Parkscheine und laut OLG Köln auch für Anwohnerparkausweise.
Tricks, die Beschränkung der Parkzeit zu umgehen, indem man die Parkscheibe immer wieder vorstellt, sind übrigens nicht erlaubt. Auch die im Handel käuflichen Parkscheiben, die über ein Uhrwerk verfügen, das die Uhrzeit automatisch vorstellt, werden nicht akzeptiert. In einem entsprechenden Fall wurden nicht nur die Autos abgeschleppt, sondern auch gegen die Besitzer Anzeige erstattet.
Fazit: Entscheidend ist die Ankunftszeit am Parkplatz (aufgerundet auf die nächste halbe Stunde) und nicht die Wiederankunkftszeit am Auto ! Wieder was gelernt ;-)
2006-10-09 06:39:03
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answer #1
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answered by Anonymous
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wenn du um 12.oo uhr auf dem parkplatz ankommst, stellst du die uhr auch auf 12.00 uhr. die akunftszeit ist immer einzustellen.
2006-10-09 06:35:29
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answer #2
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answered by germinal58 3
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Immer die Ankunftszeit einstellen.Ist es aber zbs. 20 vor 12h,dann darft du sie auf 12h stellen.Immer zu nächsten vollen bzw. halben Stunde hin, wenn du nicht genau um voll bzw. halb parkst.
2006-10-09 06:26:17
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answer #3
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answered by Jolly 4
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Oftmals stehen die Parkuhren ja richtig!
Nur wenn man sie umgefahren hat, sollte man(n)/ frau sie wieder richtig hinstellen.....
2006-10-09 09:31:36
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answer #4
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answered by FUTURA 4
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Hallo.... Die Parkuhr wird immer auf die Ankunftzeit gestellt. d.h. sie darf vorgestellt werden bis zur nächsten halben Stunde...z.B.
Ankunft 13.05 Uhr.dann die Parkuhr auf 13.30 Uhr einstellen.
Ankunft 12.32Uhr dann darf die Parkuhr auf 13.00 Uhr gestellt werden! Ausschlaggebend ist immer der Beginn der Parkzeit.
So, und nun viel Glück und den Politessen immer ein Schnäppchen schlagen!
MfG
2006-10-09 06:56:06
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answer #5
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answered by imker2de 1
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Normalerweise steht das auch auf den Parkuhren drauf :)
Du stellst deine Ankunftszeit ein - in deinem Fall also 12 Uhr. Wenn es 10 nach 12 ist, kannst du die Uhr schon auf halb 1 stellen. usw.
So einfach!
2006-10-09 06:55:11
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answer #6
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answered by talesin860 2
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Ich habe den Führerschein (Die Führerkarte) 2000 gemacht und gelernt, daß ich die Folgende halbe Stunde zur Ankunftszeit dazustellen muß (kann) . Also, wenn ich um 12:00 Uhr ankomme, stelle ich die Parkscheibe auf 12:30.
2006-10-09 06:36:13
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answer #7
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answered by jens.duehring 2
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Du stellst die Parkuhr auf deine Ankunftszeit.
Und zwar immer auf die nächste halbe Stunde. Wenn du also um viertel nach 12 einparkst, stellt du die Parkuhr auf halb eins und darfst dann bis halb drei parken.
2006-10-09 06:25:19
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answer #8
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answered by Anonymous
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Wenn du um 12 Uhr kommst, dann musst auch 12 einstellen....und wenn du fünf nach 12 uhr kommst, dann musst halb eins einstellen..!! so was lernt man doch in der fahrschule!!!
2006-10-09 06:24:11
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answer #9
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answered by wicky210670 6
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einfach die 11880 anrufen da werden sie weiter geholfen
2006-10-09 10:55:59
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answer #10
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answered by Heisam m 1
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