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13 antworten

So weit wie es nötig ist

2006-10-08 08:46:44 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

bis zum Letzten

2006-10-09 14:58:07 · answer #2 · answered by jasmin 3 · 0 0

Es heißt im Gesetz :
Notwehr ist die jenige Verteidigung ,die erforderlich ist ,
einen gegenwärtigen,Gesetz widrigen Angriff von sich oder eine andere Person abzuwehren !
Dabei ist stets das mildeste zum Erfolg führende Mittel ein zu setzen !
Eine verbale Attacke ist auch als Angriff auf eine Person zu deuten.

2006-10-08 19:45:11 · answer #3 · answered by Andreas H 4 · 0 0

Es kommt immer darauf an, ob die andere Person mit einer
Waffe angreift. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist sehr wichtig.
Greift der andere dich mit Fäusten an, darfst du kein Messer oder
eine Waffe verwenden. Selbst einen Einbrecher darfst du nicht
ohne weiteres erschießen.
Der Staatsanwalt, dieser schlaue Mensch, erzählt dir später im
Prozeß, was du hättest tun dürfen und was nicht. Ich hoffe, daß
du verstehst, was ich damit sagen will.
Die Sesselpuper vor Gericht, die nicht in deiner Lage waren,
kommen dir mit saudummen Argumenten. Der Täter wird ge-
schützt-nicht das Opfer.

2006-10-08 19:39:46 · answer #4 · answered by Berni 7 · 0 0

In Deutschland nicht sehr weit. Das ist hier eine ziemlich heikle Angelegenheit. Die Tochter meines Zahnarztes ist jetzt vorbestraft. Wurde von zwei Typen in der U-Bahn überfallen. Hat sich erfolgreich gewehrt (7 Jahre Kampfsport haben doch was gebracht). Das Ergebnis: Der eine hatte einen Schlüsselbeibruch, der andere einen aufgekugelten Arm. Und diese beiden hatten tatsächlich den Nerv zur Polizei zu gehen und sie wegen Körperverletzung anzuzeigen. Sie hatten sich gut abgesprochen und so hatte sie vor Gericht keine Chance.

2006-10-08 16:45:50 · answer #5 · answered by Sonja 1 · 0 0

Ich schätze mal,soweit wie die Situation es von
einem erfordert !
D.H. wenn man selbst oder andere mit der
absicht zu töten, angegriffen wird,dann hat man
auch das recht,sich so zu verteidigen,das auch
der Angreifer damit rechnen muß getötet zu
werden !!

2006-10-08 15:58:19 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

soweit, dass man sich und andere nicht in Gefahr bringt

2006-10-08 15:57:45 · answer #7 · answered by schnuckipupi 4 · 0 0

Wenn man kalkuliert dass man gewinnen kann d.h. nicht wegen Ehre. Am Besten in den ersten Angriff ist weg zu laufen :-P. Später kann man nachdenken wie man einen Angriff mit Sicherheit verteidigen kann, oder wissen was zu vermeiden ist.

2006-10-08 15:51:20 · answer #8 · answered by Kilimanjaro 4 · 0 0

Das ist wohl die umstrittenste Frage überhaupt.
Die Ansichten der Richter haben viele Meinungen, die man nicht vorher ergründen kann. Meistens kommt die Frage: Hätten Sie nicht lieber.....?
Aber was solls, bevor mich jemand verletzt oder gar töten will, setze ich alles gegen, was ich zur Hand habe.

2006-10-08 15:48:55 · answer #9 · answered by Schnappie 4 · 0 0

ich denk soweit wie möglich um eben zu beschützen....aber
wahrscheinlich ist es doch ratsamer hilfe zu holen udn nicht mit gewalt zu handeln!!!!s heißt ja man kann gewalt nicht mit gewalt vertreiben!!!oda so ähnlich(-;

schwere frage

2006-10-08 15:48:48 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

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