Wenn ihr beide zusammen ziegen wollt dann wird die Sozialhilfe (hartz4) zusammen gezogen, der Haushaltvorstand 311,00€ der andere 330,00€.
wer es genau wissen will: www. Hartz4.de oder :www.Sozialhilfe.de
2006-10-07 20:28:53
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answer #1
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answered by Anonymous
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.....das haengt ganz von deiner persoenlichen Situation ab...kleiner Tip....informier dich so gut wie eben moeglich bevor du deine Antraege ausfuellst....
http://www.sozialhilfe-online.de/index.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialhilfe_%28Deutschland%29
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Soziale-Sicherung/sozialhilfe.html
.....keine Behoerde gibt dir freiwillig was dir zusteht, sondern nur was du beantragst....und auch das nur, wenn du es richtig machst....
....lass dich nicht unterkriegen....deine zwei Kleinen zaehlen auf dich....nimm jede Hilfe in Anspruch die du kriegen kannst....toitoitoi....
2006-10-07 20:38:07
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answer #2
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answered by Anonymous
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bin zufrieden wenn ich jeden Tag zu Essen habe ein Dach über dem Kopf und ein Bett wo ich schlafen kann daneben im Pacific baden und meine Telefon wie Stromrechnung jeden Monat Bezahlen kann und für das alles und ich habe ein gutes Leben brauche ich mit meiner Frau 40000 Peso oder 588 €
2016-12-16 04:07:24
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answer #3
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answered by ? 3
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Erstmal muss festgelegt werden, wieviel Unterhalt der Kindesvater für die Kinder zahlen muss (vorausgesetzt, die Kinder leben bei Dir) - wenn die Kinder zu klein sind, dass Du arbeiten könntest, dann gibt es den Rest als Sozialhilfe (ausser Du hast Vermögen), kommt natürlich auch auf die Wohnung an und den Wohnort.
Erkundige Dich besser gleich beim Sozialamt, bevor Du allenfalls eine zu teure Wohnung mietest, die Du gleich wieder aufgeben musst.
2006-10-07 23:23:42
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answer #4
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answered by swissnick 7
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Als erstes muß errechnet werden wieviel Unterhalt Ihr Ex für die Kinder evtl. für sie bezahlen muß, da dieser Unterhalt vom zuständigen Gesamtunterhalt - vom Hartz IV, nicht mehr Sozialhilfe - abgezogen wird.
Dabei ist das Alter der Kinder wichtig, da ab dem 6. Lebensjahr mehr Unterhalt gewährt wird. Zahlt der Ex nicht, kann Unterhaltskostenvorschuß- nur für sechs Jahre oder bis das Kind 12 Jahre alt ist - beim zuständigen Jugendamt,beantragt werden.
Bei der Hartz IV Beantragung sollte man gleich einen Antrag auf Befreiung der GEZ Gebühren stellen.
Erhält man Kindergeld, wird dieses ebenfalls zum Lebensuntehalt gezählt!
Ihnen stehen für einen 3 Personenhaushalt eine Wohnungsgröße von 75 m² zu, jede weitere Person zzgl. 10 m². Danach wird die Kaltmiete pro m² errechnet, die ich ihnen leider nicht nennen kann, da diese Ortsgebunden ist.
Ich weiß das alles was über dem Satz ist aus eigener Tasche zu zahlen ist - von dem Hartz IV Geld.
Die jetzt genannten Zahlen leiten sich von meiner Unterstützung ab. Es gibt doch leichte Unterschiede - Region- bzw Ortsgebunden !
Monatliche Bezüge:
Unterhalt für den Haushaltsvorstand: 345,00
Sozialgeld 1. Kind ( 14 Jahre): 276,00
Sozialgeld 2. Kind (12 J.): 207,00
Mehrbedarf für Alleinerziehende: 124,00
Kosten der Unterkunft(73m²): 285,00
Heizkosten: 35,00Kindergeld: 308,00
sowie eine Versicherungspauschale ( Auto, Haftpflicht/ Rechtsschutz): 30,00
Somit steht mir ein Zahlbetrag für den gesamten Lebensunterhalt in Höhe von 994,00 Euro + 308 Euro Kindergeld zu, da vorher noch Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge abgingen! ( Miete überweise ich von diesem Geld!)
Ich erhalte keinerlei Unterstützung vom Vater der Kinder, dadurch erhalte ich meine gesamten Bezüge vom Amt! Bei Ihnen werden die Bezüge dadurch geringer, falls der Ex zahlt. Zahlt er einen Monat weniger oder gar nicht, bekommen sie keinen Zuschuß vom Amt, da der Vater zahlen soll, somit fehlt ihnen dann das Geld! Sie können ebenfalls versuchen Zuschuß zu den Kindergartengebühren zu bekommen, Klassenfahrten usw. Fragen sie höflich bei Ihrer zuständigen Bearbeiter/in nach. Es gibt mehrere Einmalzahlungen, die man nur bei Nachfrage erhält.
Wichtig ist, das alle sechs Monate ein neuer Antrag gestellt wird!
Auch kann das Einkommen durch Minijobs verbessert werden. Fragen sie nach wieviel sie zusätzlich verdienen dürfen.
Es ist nicht leicht mit diesem Einkommen zurecht zu kommen. Überall müssen Einschränkungen erfolgen.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen. Viel Glück und alles Gute. RED
2006-10-07 21:53:52
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answer #5
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answered by redbomb724u 2
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die 11833 gibt dir die nummer vom sozialamt - die aussage ist verbindlich. alle aussagen hier sind spekulation (zahlt den freund unterhalt, hast du vorher gearbeitet /warst in einer ausbildung,....
2006-10-07 21:11:09
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answer #6
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answered by Knut S 5
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Erst mal ganz dringend Unterhalt beantragen.
Dein erster Weg ist also zum Jugendamt.
Wenn der Vater nicht zahlen kann zur Unterhaltsvorschußkasse und Unterhaltsvorschuß beantragen. Das Jugendamt holt sich dann das Geld dann vom Kindesvater zurück.
Dann mußt du zum Jobcenter und ALG2 beantragen.
die zahlen für dich die Miete und du bekommst so 345 Euro für dich. Was du für die Kinder bekommst kommt darauf an, ob und wieviel der Vater zahlt
2006-10-07 20:51:32
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answer #7
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answered by silberstern8 2
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Mit diesem Alg 2 Online Rechner bekommst du einen Überblick:
http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html
2006-10-07 20:42:10
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answer #8
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answered by Anonymous
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Das bekommst du vom Job Center schriftlich mitgeteilt.
2006-10-07 20:32:46
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answer #9
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answered by Anne 7
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