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Ich habe eine private Recht/ Haftpflichtversicherung.
Der Beitrag für ein Jahr wurde bereits bezahlt.
Kann ich trotzdem die Versicherung noch kündigen???
Bekomme ich den bezahlten Beitrag wieder zurück?

2006-10-06 02:45:53 · 8 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Versicherung

8 antworten

nein, kannst du nicht. eine Versicherung hat eine regüläre Kündigungsfrist von 3 Monaten zur Hauptfälligkeit. Zwischendurch ist eine Kündigung nach Abwicklung eines Schadenfalls oder bei Risikowegfall möglich. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich, es sei denn, der Vertrag wurde erst kürzlich aufgrund von Beratungsfehlern etc abgeschlossen. Bei einer Rechtschutzversicherung würde ich keinen Ärger machen, da die hartgesotten sind.
PS: @ den beiden verehrten Vorrednern: das ist nicht vertragsabhängig, da Kündigungsmodalitäten zu den allgemeinen Versicherungsbedingungen gehören, an die sich alle deutschen Gesellschaften halten. Bitte nicht immer den Senf dazu, wenn man keine Ahnung hat!

2006-10-06 03:02:19 · answer #1 · answered by Michael K. 7 · 1 0

Das steht in den Allgemeinen Gescäftsbedingungen deines Vertrages.
Jede Versicherung handhabt das etwas anders, daher kann man keine allgemeine Aussage machen.
Im Zweifelsfalle ruf dort and und erkundige dich.

2006-10-06 09:54:47 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

das ist vertragsabhängig

2006-10-06 09:50:53 · answer #3 · answered by Knut S 5 · 1 0

Hey, ich hab hier eine Infoseite zum Thema Versicherungen kündigen. Hier findest du auch die ganzen Fristen und rechtliches Drumherum: https://www.policendirekt.de/mediathek/2013/10/lebensversicherung-kundigen-welche-alternativen-gibt-es/

2014-01-31 06:08:49 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Zum einen hängt dies (die Kündigungsfrist) vom Vertrag und deren Abschlusstermin ab (aber die sind eh fast alle gleich für ultra-normal-Privatkunden). Da du jedoch darüber berichtest, dass die Jahresprämie bereits bezahlt wurde kannst Du mit Sicherheit nicht rückwirkend kündigen (mit evtl. Beitragsrückgewähr!). Du solltest jedoch nun so schnell wie möglich schriftlich kündigen um die Frist einzuhalten. Wie die Frist genau (zeitabhängig vom Versicherungsabschluss; 3 Monate) aussieht steht in den Bedingungen unter Kündigungen, Vertragsende etc.

Bitte bedenke, wenn Du eine Haftpflichtversicherung von Dir aus kündigst, (d.h. Du bist nicht von der Versicherung "rausgeflogen"), fragt die nächste Versicherung nach evtl. Vorschäden und Leistungen. Dann könnte (!!!) man Dich dort ablehnen.

Aber ich verstehe natürlich, dass man Preisunterschiede in Anspruch nehmen möchte ;-)

2006-10-07 11:11:07 · answer #5 · answered by boeing747forever 1 · 0 0

ICH GLAUB AUCH NICHT, DES WEGEN ABER KANNST DU DEINE RECHTE BIS VERTRAGS ENDE IN ANSPRUCH NEHMEN:

2006-10-06 12:09:04 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Nein für diese Art der Versicherung werden die eingezahlten Beiträge nicht erstattet da ja ein Risiko abgesichert ist.Es kommt auf deinen Vertrag an wie lange die Laufzeit ist bei einem Schaden kannst du innerhalb 6 Wochen kündigen

2006-10-06 11:21:02 · answer #7 · answered by susi 4 · 0 0

Guckst Du in Deinen Vertrag, da steht es ganz genau drin!

2006-10-06 13:21:46 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 1

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