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Ich kaufte ein Haus. Im Kaufvertrag wird notariell bestätigt, es sei frei von Belastungen irgendwelcher Art.
Jetzt stellt sich heraus, dass zwei Jahre vor dem Kauf in der Strasse Kanalisation gelegt wurde. Um die Anwohner nicht übermäßig zu belasten, hatte die Stadt damals mit den Anwohnern Ratenzahlungen von jährlich etwa 100 € vereinbart. Die erste Rate wurde vor dem Kauf vom Verkäufer bezahlt.
Wer muß die restlichen Raten bezahlen, der Vorbesitzer oder der Käufer?

2006-10-04 23:14:28 · 20 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

Im Vertrag steht , dass sowohl Haus als auch Grund frei von Belastungen irgendwelcher Art sind.

2006-10-04 23:29:43 · update #1

@sweethoney270601: Gibt es zu Deiner Ansicht eine Rechtsgrundlage ?

2006-10-04 23:36:01 · update #2

@ wolperreplow: Vielen Dank ! Beeindruckend Dein Quotient von Besten Antworten zu Antworten ! Ich fasse es auch nicht als Rechtsberatung auf, sondern sammle nur etwas "Munition" bevor ich zum Rechtsanwalt geh..

2006-10-04 23:53:29 · update #3

Nein zu viel Geld hat die Stadt nicht, aber die Arbeitslöhne sind hier sehr niedrig und die Strasse sehr kurz.

2006-10-04 23:56:05 · update #4

20 antworten

Meines Erachtens der Käufer. Denn mit dem Kauf gehen ja auch sämtliche andere Rechte und Pflichten auf ihn über. Am Besten fragst Du das aber den Notar, der den Kauf abgewickelt hat. Der kennt sich in diesen Dingen aus.

Kanalisation ist doch Gemeindesache und hat mit dem Haus an sich erst einmal nichts zu tun. Da gibt es aber viele kleine Feinheiten und Definitionen. Deshalb noch mal Tipp: Notar fragen.

2006-10-04 23:21:29 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Ich würde zum Notar gehen und die Sache dort klären.

2006-10-05 06:31:17 · answer #2 · answered by Ellen H 5 · 2 0

Geh zum Rechtsanwalt.

2006-10-05 06:28:34 · answer #3 · answered by Appelpie 5 · 2 0

Hallo,

im Grundbuch stehen die Belastungen, die auf dem Haus/Grundstück liegen, also z. B. Hypotheken ectr.


Die Anschlußbeiträge werden aber nicht dem Haus berechnet, sondern dem jeweiligen Eigentümer. In diesem Falle ist das der Verkäufer. Die Rechnung der Stadtverwaltung lautet normalerweise auf Namen des zum Zeitpunkt der Abrechnung gemachten Besitzers.

Ähnlich als wenn du ein Auto kaufst, der Vorbesitzer hat aber eine Werkstattrechnung noch nicht bezahlt - dafür muss der Käufer nicht aufkommen.

Du must also nicht zahlen.

Meine Meinung - keine Rechtsberatung.


Welche Stadtverwaltung macht Ratenzahlung von jährlich 100 Euro???? Hat die Stadt zuviel Geld?

2006-10-05 06:40:22 · answer #4 · answered by Raptor 4 · 1 0

Der Verkäufer
er hat dem käufer nichts gemeldet

2006-10-11 11:08:47 · answer #5 · answered by Ã?rzte Freak 1 · 0 0

Die Frage kann/darf dir hier keiner beantworten weil das als unzulässige Rechtsberatung ausgelegt werden könnte. Wäre ich allerdings in der Situation dann würde ich mich zunächt einmal darüber freuen das ich das im Vertrag stehen habe. Unabhänig davon würde ich mir trotzdem überlegen ob das Prozesskostenrisiko nicht doch zu hoch ist.
Um da eine einigermassen verlässliche Antwort zu bekommen bleibt dann aber trotzdem nur der Weg zum Anwalt.

2006-10-09 08:22:08 · answer #6 · answered by 🐟 Fish 🐟 7 · 0 0

Hier sind 2 Sachen zu unterscheiden:

1. Erschließungskosten
Die Kanalisation gehört zu den Erschließungskosten versorgungsmäßiger Art. Die Beitragslast als öffentliche Last belastet den Grundbesitz, auch wenn sie nicht eingetragen ist. Aus diesem Grunde läßt man sich vor Abschluss eines Grundstückskaufvertrages eine Erschließungskostenbescheinigung ausstellen, aus der ersichtlich ist, welche Maßnahmen durchgeführt wurden und welche ggf. sich in Durchführung befinden und ob bereits Abrechnung erteilt wurde.

2. Zivilrechtliche Vereinbarung im Kaufvertrag
Üblicher Weise wird die "Erschließungskostenklausel" in den Kaufvertrag übernommen, die besagt, dass Kosten für begonnene oder bereits abgeschlossene Erschließungsmassnahmen dem Verkäufer, später begonnene Massnahmen dem Käufer zur Last fallen. Insoweit sollte man zunächst den Inhalt des Kaufvertrages überprüfen. Sollte eine solche Klausel nicht im Vertrag enthalten sein, bei der zuständigen Notarkammer nachfragen, ob dies nicht zum Standardumfang einer Beurkundung gehört.

Besteht eine solche Klausel, ist hieraus ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Verkäufer zu konstruieren. Ob der durchsetzbar ist, ist ungewiss (ggf. vermögenslos?).

Zu klären wäre auch, ob es sich bei der Stundung um eine Umwandlung der öffentliche-rechtlichen Last in eine privatrechtliche Forderung der Gemeinde handelt (wahrscheinlich nicht). Sollte dies doch der Fall sein, muss die Gemeinde ihre Forderung dem Verkäufer gegenüber geltend machen (unwahrscheinlich).

Wie bereits ausgeführt: Wenn man ein Grundstück (mit oder ohne Gebäude) kaufen will, zuvor Erschließungssituation prüfen und auch in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen!

2006-10-06 20:13:16 · answer #7 · answered by Advicer 3 · 0 0

Der Käufer.Weil er übernimmt mit dem Kauf auch diese Raten.Aber ich meine,mit 100 Euro JÄHRLICH bist du noch gut dran.Denn nicht jeder Bezirk macht das.Die meisten wollen die Knete gleich und auf einmal.

2006-10-06 14:52:15 · answer #8 · answered by Evi G 1 · 0 0

Aus meiner Sicht da im Vertrag steht das alles beinhaltet ist somit gehört die Kanalisation auch zum Haus. Die Arbeit wurde jedoch vor dem verkauf ausgeführt und somit trägt der Verkäufer die kosten weiter, außer es steht im Vertrag DASS DIESE MIT ÜBERNOMMEN WERDEN: so meine laienhafte Sichtweise keine Auskunft.

2006-10-06 09:06:26 · answer #9 · answered by samanta969808 2 · 0 0

Diese Vereinbarung mit der Stadt muss ja irgendwie schriftlich vorliegen. Erkundige dich mal bei der zuständigen Stelle was dort vereinbart wurde.
Wenn dort ne Klausel wie..die Ratenzahlung hat der jeweilige Eigentümer des Grundstückes zu begleichen..o.ä. steht, würde ich mich auf jedenfall von einem Anwalt beraten lassen.
Vielleicht kommste dabei ganz gut weg, denn wenn die Stadt schon so ne komsiche vereinbarung abschließt haben die vielleicht bei diesem "Ratenzahlungsabkommen" rechtlich Mist gebaut.

2006-10-05 18:28:30 · answer #10 · answered by andschezed 2 · 0 0

Ich denke nicht, dass die Antwort auf Deine Frage so ohne weiteres zu Deinen Gunsten ausfällt.

Punkt 1 - musst Du die Raten zahlen?
Hier ist die Rechtssituation in meinen Augen ganz eindeutig. Da Du Eigentümer das Hauses bist, musst Du auch die mit dem Haus einhergehenden Kosten tragen. Denn der Ausbau der Kanalisation kam dem Haus zugute. Die Stadt kann sich zurecht an Dich als Eigentümer wenden.

Punkt 2 - kannst Du Dein Geld wiederbekommen?
Das ist in meinen Augen fraglich. Theoretisch bietet sich eine Rechtsgrundlage an, die jedoch alle auf höchst wackligen Füßen steht - der Mangel.

Du hast eine Sache gekauft. Nach §433 Abs. 1 S. 2 BGB hat der Verkäufer Dir die Sache frei von Sachmängeln zu übergeben. Frei von Sachmängeln ist eine Sache nach §434 Abs. 1 BGB, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Dieser Punkt ist offenbar strittig, da es hier um die Auslegung der Formulierung "frei von Belastungen irgendwelcher Art" geht.

In solchen einem Fall wird man vor Gericht versuchen zu klären, was Du unter dieser Formulierung "frei von Belastungen irgendwelcher Art" normalerweise hättest verstehen können. Auf der Hand liegen Hypotheken, Kredite, Grundschuld, Grundbucheinträge etc. Die Frage ist - sind Kosten für die Erschließung der Kanalisation in diesem Fall als Belastung oder als "normale" mit einem Haus einhergehende Kosten zu verstehen?

Dazu muss man sich dem Problem evtl. von einer anderen Seite nähern: Hättest Du das Haus auch gekauft, wenn Du von diesen zusätzlichen Grundstückskosten gewusst hättest? Hätte der vorherige Eigentümer vielleicht einen höheren Betrag verlangt, wenn er gerade zwei Jahre vor Verkauf den Gesamtbetrag auf einmal bezahlt hätte?

Ich denke, hier würde eine juristische Einschätzung gegen Dich sprechen. Das heißt, Du würdest vermutlich auf den Kosten sitzen bleiben.

Aber einen Anwalt zu fragen, kann auf jeden Fall nicht schaden.

2006-10-05 14:15:33 · answer #11 · answered by stoppeltiger 2 · 0 0

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