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2006-10-03 01:10:51 · 12 antworten · gefragt von Biff Bailey 4 in Politik & Verwaltung Polizei

12 antworten

Ein DU gegenüber einem B***** kann,habe ich mal gelesen
bis zu 500 E kosten,wenn er Dir nach einmaligem Duzen
ausdrücklich gesagt hat:"Herr xxxx,ich untersage Ihnen,mich zu duzen".Wenn er in zivil ist,kann er dasselbe tun und sich dann hinterher damit rechtfertigen,er habe dienstlich gehandelt,weil
was weiß ich,Gefahr im Verzug o.ä.
Also im Interesse Deines Geldbeutels,auf Verlangen Deines
Gegenübers sage einfach,SIE .

2006-10-03 01:30:13 · answer #1 · answered by Fritz 4 · 0 1

Gute Frage. Ich denke bei uns in Italien würde es vom Polizist bzw. Carabiniere bzw. Finanziere bzw. Stadtpolizisten abhängen. Ich denke Anzeige wegen Ehrenbeleidigung im schlimmsten Fall. Oder sonst eine "Strafe": in Italien kann ein Polizist oder.. sagen dass du betrunken oder zu schnell gefahren bist, auch ohne Beweisführung. Sein Wort zählt doppelt.. also bist du dann halt zu schnell gefahren wenn du ihn dutzt..

2006-10-04 14:41:09 · answer #2 · answered by hardbutgreatworld 2 · 0 0

Wenn Du das "DU" als Beleidigung = Missachtung der Person meinst, kann man sich strafbar machen und theoretisch (Ich glaube nicht, dass irgendeine Staatsanwaltschaft, dass verfolgt) auch eine Geldstrafe oder schon eher wahrscheinlich, eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage erhalten.

Entgegen der landläufigen Meinung gibt es aber keine "festen Tarife". Die Geldstrafe wird nach dem Einkommen der jeweiligen Person berechnet. (Verhängt wird eine bestimmte Anzahl Tagessätze, deren Höhe nach dem Monatseinkommen des Angeklagten errechnet wird) Ein Vermögender zahlt demzufolge mehr.

Bei der Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage mag es gewisse "Richtlinien" geben, allerdings kann man da pauschal auch nicht sagen, was es kostet!

2006-10-04 07:35:15 · answer #3 · answered by Lilly_Fee 2 · 0 0

Das "Du" alleine kostet nix, aber im Zusammenhang mit "A....", "W....", "P....." oder anderen Nettigkeiten könnt's bisschen was kosten.

2006-10-03 10:20:00 · answer #4 · answered by minnesaenger 4 · 0 0

Wenn du Dieter Bohlen heißt, nichts. Wie es für Normalsterbliche ist, weiß ich nicht.

2006-10-03 08:32:12 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 1

Das fällt mE nicht unter Bestrafung. Das ist wohl eher eine Frage des Stils. Sollte wirklich nicht sein.

2006-10-03 08:24:01 · answer #6 · answered by Gripen 2 · 0 1

nichts??

2006-10-03 08:19:46 · answer #7 · answered by Anna 2 · 0 1

Bei uns in Mexiko ist es gang und gebe, sich auich mit den Polizisten zu dutzen. Die meisten Polizisten tun es ja auch, also warum soll ich Sie sagen?

2006-10-03 08:13:14 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 1

Wie meinst du das denn bitte???

2006-10-03 08:12:37 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 1

Das ist gratis... :)

2006-10-03 08:29:53 · answer #10 · answered by Dr Oetker 2 · 0 2

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