aber sicher doch, so unbescholten ist der doch gar nicht. außerdem kommt dann auch noch post vom finanzamt nach :-)))
2006-10-01 18:46:06
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answer #1
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answered by Knut S 5
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Was soll er denn sonst kriegen? Nen Orden? Manchmal kann man nur mit dem Kopf schütteln.. wie unbescholten ist jemand, der schwarz arbeitet und anderen damit reguläre Arbeit nimmt?
Unbescholten ist jemand, der keinerlei Strafpunkte in seiner Akte hat.. was den von dir engesprochenen Typen betrifft.. der ist nicht unbescholten, sondern nur noch nicht vorher erwischt worden.
Kleiner, aber feiner Unterschied oder?
Aber wenn jemand Mutter Theresa verhaften würde, wegen Schwarzarbeit.. dann hätte ich ein Problem.. diese verehrungswürdige Dame ist seit 9 Jahren tot.. wie würde da Schwarzarbeit aussehen?
2006-10-01 19:07:56
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answer #2
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answered by Anonymous
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Ohne Verfahren?
Beschleunigtes Verfahren!
"Ein Strafbefehl dient der Vereinfachung und Beschleunigung des Strafverfahrens. Es soll möglichst schnell, kostengünstig und ohne aufwendige Hauptverhandlung zu einer Sanktion (im Sinne einer Verurteilung) kommen.
Durch den Strafbefehl werden dem Beschuldigten Strafen auferlegt, ohne dass der Beschuldigte dazu angehört wird oder es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt. Insoweit wird hier der Grundsatz des richterlichen Gehörs durchbrochen: Normalerweise muss jeder Betroffene vor einer nachteiligen richterlichen Entscheidung gehört werden. Handelt es sich aber um einfache bzw. offensichtliche Fälle, kann der Strafbefehl ergehen, ohne gerichtliche Verhandlung und Stellungnahme des Beschuldigten.
Das Strafbefehlsverfahren ist ein summarisches Verfahren mit Unterwerfungscharakter. Es basiert auf einer Vermutung: Der Beschuldigte wird die im Strafbefehl enthaltene Bestrafung nur annehmen, wenn er die ihm zur Last gelegte Tat tatsächlich begangen hat
Natürlich können sich aber auch einfach gelegene Sachverhalte im Nachhinein als falsch herausstellen. Ist der Beschuldigte mit dem Strafbefehl nicht einverstanden, muss er die Möglichkeit haben, sich zu verteidigen. Der Beschuldigte kann daher einem Strafbefehl widersprechen. In einem solchen Fall kommt es ganz normal zu einer Anklage und Verhandlung:
Der Beschuldigte kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls Einspruch einlegen. In dem Fall kommt es zur Hauptverhandlung. Wird in diesen zwei Wochen nicht der Einspruch eingelegt, erlangt der Strafbefehl die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils. "
2006-10-01 18:51:22
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answer #3
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answered by Paragon 4
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Hallo,
Schwarzarbeit gehört bestraft, es ist nicht nur Betrug des Staates und der Sozialkassen, sondern Betrug gegen alle.
Es gibt immer noch viele, die es als Kavaliersdelikt ansehen, genauso wie Versicherungsbetrug ectr. - ist es aber nicht.
Ein Schwarzarbeiter ist nich unbescholten, sondern ein Schmarozer der Allgemeinheit.
Falls du den Schwarzarbeiter kennst, sag ihm, er soll schon mal alle seine Sparverträge kündigen - er wird den Gegenwert einen Mittelklassewagens an Strafe und Steuernachzahlung berappen müssen.
2006-10-01 19:34:33
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answer #4
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answered by Anonymous
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Na,klar darf man ohne Gerichtsverhandlung einen Strafbefehl bekommen.Unbescholten ist er nicht da er Schwarzarbeit macht und das ist strafbar.
2006-10-01 19:06:34
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answer #5
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answered by Appelpie 5
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Schwarzarbeit ist Steuerhinterziehung,
Steuerhinterziehung ist eine Straftat die den Staat schädigt,
und wenns um sowas geht, sind die ganz flink die Jungs.
Ich glaube bei sowas würden die sogar Mutter Theresa
verhaften.
Klingt lustig, meins aber ernst!
2006-10-01 18:55:06
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answer #6
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answered by devilredhair 4
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Schwarzarbeit ist ein Verbrechen gegen die Gesellschaft. Nahezu 10% der Bevölkerung sind Hartz IV Empfänger, die von der arbeitenden Gesellschaft aus dem Staatssäckel bezahlt werden. Nahezu 5 Millionen sind ohne Beschäftigung auch sie werden aus der Staatskasse bezahlt. Wer aus diesem Gemeinschaftsbeutel Geld nimmt und/ oder nebenbei arbeitet, ohne wieder etwas hineinzutun, ist ein Dieb und muss bestraft werden. Recht so.
2006-10-01 18:52:27
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answer #7
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answered by Displicentia 6
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Logisch und zwar voellig zu Recht. Schwarzarbeiter sollte man sogar einsperren, denn die nehmen aus Gier anderen Leuten die Arbeit weg!!
2006-10-02 11:04:59
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answer #8
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answered by arnold_sca 4
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ja klar,es werden schon beweise da sein,nur ist der fall nicht so schwerwiegend das es eine verhandlung und die damit verbundenen kosten rechtfertigt
2006-10-02 10:56:41
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answer #9
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answered by timeshare666 2
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Ja das ist moeglich, man sollte natuerlich den Auftraggeber noch mehr bestrafen
2006-10-02 02:21:14
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answer #10
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answered by Umaphorn M 2
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macht die zoll behörde
war bei mir auch so hab angeblich schwarz gearbeitet
Hallo ich war gemeldet mit lohnsteuerkarte krankenkasse und rentenversicherung wie kann ich da schwarzarbeiten????
bei mir haben zwei arbeitsämter(verschiedene Landkreise) nix auf die reihe bekommen.
die haben statt miteinander zu arbeiten die anderen nicht benachrichtigt. ich hab meinem arbeitsamt gemeldet das ich neue arbeit hab. naja so sind se halt nix könner
2006-10-01 23:08:24
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answer #11
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answered by maennertreu13 2
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