Ja, auch in einem befristeten Arbeitsvertrag gibt es eine Probezeit von 6 Monaten. Der Vertrag über 8 Monate sagt hierbei nur aus, dass das Arbeitsverhältnis automatisch nach 8 Monaten endet.
2006-10-01 04:32:08
·
answer #1
·
answered by queen mary 4
·
1⤊
0⤋
Zulässig zu einem befristeten Vertrag ist die ergänzende Vereinbarung einer Probe zeit ( max. 6 Monate, soweit keine tariflichen Besonderheiten zu beachten sind ) und die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis auch vor Ende der Befristung ordentlich zu kündigen. Diese ordentliche Kündigungsmöglichkeit muss allerdings im Vertrag ausdrücklich vereinbart werden.
2006-10-01 09:26:05
·
answer #2
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
Wirf doch mal nen Blick ins Teilzeitbefristungsgesetz! Da findest du sicherlich ne Antwort !
2006-10-01 05:48:30
·
answer #3
·
answered by minidesperados 2
·
0⤊
0⤋
Jeder Vertrag, den du durch deine Unterschrift bestätigst ist erst einmal gültig, es sei denn, er verstösst gegen die guten Sitten.
2006-10-01 04:39:07
·
answer #4
·
answered by ninotschka 4
·
0⤊
0⤋
ja natürlich. Wir haben freie Vertragswahl und auch bei befristeten Arbeitsverträgen ist eine Probezeit möglich!
(entgegen der Meinung von Rosenstrauss8)
2006-10-01 04:37:53
·
answer #5
·
answered by Michael K. 7
·
0⤊
0⤋
Ein Zeitvertrag hat keine Probezeit.
2006-10-01 04:32:38
·
answer #6
·
answered by Anonymous
·
0⤊
5⤋