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6 antworten

Ja, auch in einem befristeten Arbeitsvertrag gibt es eine Probezeit von 6 Monaten. Der Vertrag über 8 Monate sagt hierbei nur aus, dass das Arbeitsverhältnis automatisch nach 8 Monaten endet.

2006-10-01 04:32:08 · answer #1 · answered by queen mary 4 · 1 0

Zulässig zu einem befristeten Vertrag ist die ergänzende Vereinbarung einer Probe zeit ( max. 6 Monate, soweit keine tariflichen Besonderheiten zu beachten sind ) und die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis auch vor Ende der Befristung ordentlich zu kündigen. Diese ordentliche Kündigungsmöglichkeit muss allerdings im Vertrag ausdrücklich vereinbart werden.

2006-10-01 09:26:05 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Wirf doch mal nen Blick ins Teilzeitbefristungsgesetz! Da findest du sicherlich ne Antwort !

2006-10-01 05:48:30 · answer #3 · answered by minidesperados 2 · 0 0

Jeder Vertrag, den du durch deine Unterschrift bestätigst ist erst einmal gültig, es sei denn, er verstösst gegen die guten Sitten.

2006-10-01 04:39:07 · answer #4 · answered by ninotschka 4 · 0 0

ja natürlich. Wir haben freie Vertragswahl und auch bei befristeten Arbeitsverträgen ist eine Probezeit möglich!
(entgegen der Meinung von Rosenstrauss8)

2006-10-01 04:37:53 · answer #5 · answered by Michael K. 7 · 0 0

Ein Zeitvertrag hat keine Probezeit.

2006-10-01 04:32:38 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 5

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