jeder ist zu einer EKE verpflichtet!
Die alte Variante des Lohnsteuerausgleiches gibt es so nicht mehr. Es sei denn, das FA billigt Dir das ausdrücklich zu! (vereinfachte Erklärung)
Der Unterschied liegt nur in einigen Angaben und in der Frist, die bei EKE am 31.5. liegt.
Insofern mach einfach bis 31.5., dann ist auch ruhe...
2006-09-30 23:46:24
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answer #1
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answered by Michael K. 7
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Blödsinn, was da bisher als Antwort gekommen ist!!!
Die Verpflichtung ergibt sich aus dem EStG, aber nur wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, MUSST Du ne Erklärung abgeben (so stehts z.B. auch im Lohnsteuer-Ratgeber geschrieben, der normalerweise Deiner LSt-Karte 2006 beim Versand belag!?!?). Für die Vorjahre gilt ähnliches.
Nur der Einfachheit noch die Frage... hast Du z.B. einen Ermäßigungsantrag abgegeben?!? Was auf der LSt-Karte eintragen lassen?? Darauß ergibt sich dann auch eine Verpflichtung zur Abgabe. Aber frag ansonsten einfach mal bemi Amt nach. Da werden Sie geholfen!! ;-):
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Pflichtveranlagung 2006
In bestimmten Fällen sind Arbeitnehmer verpflichtet, nach Ablauf des Kalenderjahrs unaufgefordert eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Für die Einkommensteuererklärung 2006 gilt eine Frist bis zum 31. Mai 2007, die aber verlängert werden kann. Die Verpflichtung besteht u.a. dann, wenn
* Sie oder Ihr Ehegatte noch andere einkommensteuerpflichtige Einkünfte, z.B. Zinsen aus Sparguthaben oder Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen haben und die Summe dieser Einkünfte mehr als 410 Euro beträgt. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen wird - soweit nicht höhere Aufwendungen nachgewiesen werden - ein Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 51 Euro (Ehegatten 102 Euro) und ein Sparer-Freibetrag von 1370 Euro (Ehegatten 2740 Euro) berücksichtigt; Renten sind bei der Ermittlung der Einkünfte nur mit dem steuerpflichtigen Anteil und nach Abzug eines Werbungskosten-Pauschbetrags von insgesamt 102 Euro steuerlich zu erfassen,
* Sie oder Ihr Ehegatte steuerfreie, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegende Entgelt-/Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld), Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit oder ausländische Einkünfte von mehr als 410 Euro bezogen haben,
* das Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eingetragen hat. Das gilt nicht, wenn lediglich der Pauschbetrag für behinderte Menschen oder Hinterbliebene eingetragen oder die Kinderfreibetragszahl geändert worden ist,
* Sie oder Ihr Ehegatte Arbeitslohn bezogen haben, der nach Steuerklasse VI besteuert worden ist,
* Sie und Ihr Ehegatte Arbeitslohn bezogen haben und der Arbeitslohn eines Ehegatten nach der Steuerklasse V besteuert worden ist.
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Für den Rest besteht die Möglichkeit eine Antragsveranlagung abzugeben, bis zwei Jahr nach Ende des Veranlagugnszeitraums (fürs Jahr 2005 besteht die Möglichkeit zur Abgabe also bis 31.12.2007)
2006-10-01 08:30:55
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answer #2
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answered by minnesaenger 4
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Die Einkommensteuerklärung ist abzugeben sofern dein Einkommen über dem Regelsatz liegt, sonst reicht der Lohnsteuerjahresausgleich. Abgeben sollte man ihn schon
deshalb weil viele hierdurch auch dem Staat Geld schenken.
2006-10-07 19:57:35
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answer #3
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answered by Logisch oder nicht 5
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Ja, ab einem bestimmten Jahresverdienst MUSST Du eine Einkommensteuererklärung machen. Das hat auch nichts mit Nebenverdienst zu tun. Die genaue Summe kenne ich jetzt nicht. Aber das FA wird festgestellt haben, daß Du diese bereits überschritten hast.
Heißt also, jährlich zum 30. Mai mußt Du die Erklärung abgeben.
2006-10-01 13:13:09
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answer #4
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answered by Anonymous
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MÜSSEN müssen Sie gar nichts sie müssen nur sterben
2006-10-08 11:25:17
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answer #5
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answered by ҳҲҳŁīŁ ŁāĐŷҳҲҳ 3
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Ja, musst du machen. Wollte dieses Jahr auch keine machen und schwupps hatte ich ein Schreiben vor 2 Monaten vom Finanzamt aufm Tisch das ich bis Tag X die Steuer abgeben muss. Du kommst da nicht drum herum.
2006-10-01 08:17:12
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answer #6
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answered by Nicole K 4
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Ja, jeder der Steuern zahlt ist auch verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Sei doch froh, meist gibt es doch noch was zurück, oder ??
2006-10-01 06:51:22
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answer #7
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answered by schnuckipupi 4
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