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Hintergrund: Jemand hat eine Patientenverfügung erstellt und seine Tochter als zu benachrichtigende und verantwortliche Person eintragen lassen. Für den Fall, dass die Tochter ausfällt wurde der Stiefsohn als nächste Person eingetragen. Dies jedoch ohne diesen vorher zu fragen und auch gegen dessen Willen.
Ist das rechtens? Angeblich soll dies bei einem RA oder Notar gelaufen sein.

2006-09-30 04:31:11 · 7 antworten · gefragt von marvin2601 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

7 antworten

ja man kann benannt werden.

hierbei handelt es sich vor dem gesetz um eine einseitige willenserklärung, wie bei einem testament.

der benannt kann, muss aber dies nicht annehmen.

sollte sich kein anderer familienangehöriger dazu bereit erklären, wird vom gericht ein betreueer benannt.

2006-09-30 05:09:54 · answer #1 · answered by Bodo S 2 · 0 0

Wenn er nichts unterschrieben hat, dann ist es auch nicht rechtsgültig! Man kann niemanden ohne schriftliche Bestätigung dazu zwingen!

2006-09-30 11:35:04 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Eine Patientenverfügung ist formlos möglich. Dies gilt sowohl für die Erstellung als auch die Abänderung. So geht der aktuell geäußerte Wille des Patienten einer schriftlich abgefassten Patientenverfügung stets vor. Eine Bindung an eine strikte Schriftform ist daher untunlich. Zu Nachweis und Dokumentationszwecken ist allerdings eine schriftlich abgefasste Patientenverfügung immer von Vorteil.

Auch für eine Patientenverfügung gilt, dass der Verfügende im Zeitpunkt der Verfügungserstellung einwilligungsfähig sein muss. Für den Ausschluss von möglichen Zweifeln im Zeitpunkt der ärztlichen Entscheidung ist es daher sehr zweckmäßig, diese Eigenschaft des Verfügenden von einem Zeugen in der Verfügung bestätigen zu lassen. Eine Einwilligungsfähigkeit liegt vor, wenn der Verfügende die Tragweite, also die möglichen Konsequenzen seiner Erklärung erfassen und die Bedeutung der Verfügung selbst erkennen kann.

2006-09-30 15:30:54 · answer #3 · answered by Powerbinchen 2 · 0 1

Hier stimme ich kim131175 voll zu.
Mn kann mich nicht gegen meinen Willen zum "Vollstrecker" einer Patientenverfügung machen.

2006-09-30 12:10:29 · answer #4 · answered by lpr552000 6 · 0 1

das geht nicht, eine patientenverfügung muss von beiden seiten unterschrieben werden und einmal im jahr muss dies verfügungn erneut unterzeichnet werden

2006-09-30 11:52:45 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 1

Hallo!

Hmm, ich kenne zwar nicht die Antwort, aber frage mal bei recht.de nach. Da sitzen Juristen und Laien, die sich da echt gut auskennen!

LG, Schann

2006-09-30 11:46:43 · answer #6 · answered by xyz 1 · 0 1

Das Problem der Patientenverfügung ist eh, dass der Eid der Ärzte höher gewertet wird als der Wille des Patienten. Wenn es hart auf hart kommt, wird die Verfügung heute immer noch übergangen!
Aber zu deiner Frage: Es muss schon abgesprochen sein, wer verantwortlich ist - am sichersten ist das mit einer Unterschrift machbar.

2006-09-30 11:44:52 · answer #7 · answered by Naamah 6 · 0 1

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