wenn er noch in der probezeit ist ja, wenn er aber dies nicht mehr ist aber zu lange einen krankenschein hat ja,so ist es meiner schwiegermutter passiert
2006-09-28 22:36:36
·
answer #1
·
answered by roeslein775 4
·
0⤊
0⤋
Bei einem Betriebsunfall wird der Chef es sehr schwer haben vor dem Arbeitsgericht eine Kündigung durchzubekommen.
Es sei denn, er kann beweisen, dass der Unfall durch mutwilliges eigenes Verschulden verursacht wurde.
Auf jeden Fall muß dein Schwager sich einen Anwalt nehmen und umgehend degen die Kündigung klagen.
2006-09-28 22:37:45
·
answer #2
·
answered by Anonymous
·
2⤊
0⤋
Wenn es eine Ordnung und fristgemäße Kündigung ist, die sich nicht auf die Krankheit bezieht, kann ein Chef auch während des Krankheitsfalls die Kündigung aussprechen.
Dagegen dann vorzugehen dürfte nicht einfach sein und wer will schon in einem Kollegium arbeiten wo der Chef jemanden eh entsorgen wollte.
2006-09-28 22:57:35
·
answer #3
·
answered by Anonymous
·
1⤊
0⤋
Darf der Arbeitnehmer während seiner Krankheit gekündigt werden?
Ja, denn es gilt der Grundsatz, „Krankheit schützt nicht vor Kündigung“. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine Kündigung aber dann als sittenwidrig gelten kann, wenn der Kündigungszeitpunkt „absichtlich oder auf Grund einer auf Missachtung der persönlichen Belange der Gegenseite beruhenden Gedankenlosigkeit" gewählt wurde. Die Anforderungen an die Sittenwidrigkeit sind allerdings sehr hoch.
http://www.rechtplus.de/tipps/tipps_aktuell.php?t_nr=571
2006-10-01 06:03:33
·
answer #4
·
answered by Rebecca 6
·
0⤊
0⤋
Hat er den Betriebsunfall gemeldet? Dann ist eine Kündigung ohne schwerwiegende Gründe unzulässig.
2006-09-28 23:19:43
·
answer #5
·
answered by Manfred M 1
·
0⤊
0⤋
Krankheit ist natürlich KEIN Kündigungsgrund!
Es gibt ein Kündigungsschutzgesetz. Allerdings gilt das bei Kleinunternehmen nicht oder nur eingeschränkt, je nach Grösse!
Bei allen gilt aber der erste Satz!
2006-09-28 23:17:00
·
answer #6
·
answered by Michael K. 7
·
0⤊
0⤋
durch eine Anwalt prüfen lassen . Krankenschein ist heute kein Kündigungsschutz mehr . Der Berieb kann auch wegen einer Erkrankung kündigen , muß aber dann nachweißen daß die Kündigung gerechtfertigt ist und diese Kündigung bedarf dann auch der Zustimmung des Integrationsamt .
Mein Chef mußte die Kündigung zu Beginn der Gerichtsverhandlung zurücknehmen , da die Zustimmung des Integrationsamts gefehlt hatte . Er hatte mir die Kündigung im Krankenschein ausgesprochen.
2006-09-28 23:13:12
·
answer #7
·
answered by guardedsecret 4
·
0⤊
0⤋
Ja, das ist möglich, aber da hängen noch eine Menge Bedingungen dran.
Im Falle eines Falles kann man sich beraten lassen. Oder man kann auch vor dem Arbeitsgericht klagen. Die meisten Klagen von Arbeitnehmern gegen ihren Chef haben Erfolg!
2006-09-28 23:10:09
·
answer #8
·
answered by Tinki G 3
·
0⤊
0⤋
Hallo,erstmal finde ich es total gemein jemanden in einer solchen Situation kündigen zu wollen,aber da hat sein Chef wohl Pech denn das darf und kann er nicht.Er soll sich am besten bei der Gewerkschaft informieren was er am besten tun kann ,denn das grenzt schon an mobbing.Ansonsten deinem Schwager gute Besserung und viel Glück!!!!!
2006-09-28 22:57:12
·
answer #9
·
answered by nathalinchen31 1
·
0⤊
0⤋
Würde mir einen Anwalt nehmen! Der kann dann Prüfen od die Kündigung rechtens ist (was ich aber bezweifele). Um die Kosten braucht man sich bei sowas wenig sorge zumachen im Notfall gibt es Prozesskostenbeihilfe die greift auch schon wenn es nicht zu einen Prozess kommt.
Viel Glück dabei
2006-09-28 22:45:22
·
answer #10
·
answered by withedragon79 3
·
0⤊
0⤋
oft wird es auch so gemacht, dass man gleich mit dem ersten Arbeitstag gekündigt wird.
Am besten auf der Arbeiterkammer (oder eben einer Arbeitervertretung) nachfragen. Die setzten sich im besten Fall auch gleich mit dem Chef in Verbindung...
2006-09-28 22:40:44
·
answer #11
·
answered by madre 2
·
0⤊
0⤋