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beruhigungsmittel, schlafmittel? polizei?
(mich interessiert das nur allgemein, weil ich finde, dass da menschenrechte verletzt werden)

2006-09-28 06:05:34 · 18 antworten · gefragt von Amalia 3 in Gesundheit Psyche

18 antworten

soweit ich weiss, werden menschen zwangseingewiesen, wenn sie zu einer gefahr für sich oder andere werden können. im extremfall, werden sie auch medikamentös ruhig gestellt, und die polizei is bei sowas prinzipiell auch anwesend.

2006-09-28 06:11:22 · answer #1 · answered by nudossisalat 1 · 2 2

deine frage kann so nicht beantwortet werden. es kommt immer darauf an welches krankheitsbild der betroffe zeigt und ob er "harmlos", "gefährlich" oder "selbst gefährdet" ist...

hier aber kannst du einiges nachlesen

http://persoenlichkeit-und-psyche.de/forum/viewtopic.php?t=111

2006-09-28 06:56:11 · answer #2 · answered by Rebecca 6 · 1 0

Person A möchte seinen Bruder B zwangseinweisen lassen, weil dieser gedroht hat Selbstmord zu begehen. Dem hinzugezogenen Notarzt bestätigt B seine Absicht. Der Notarzt muss nun einen zweiten Arzt zur Bestätigung der Eigengefährdung und eine Amtsperson ( Richter) zwecks Anordnung der Einweisung hinzuziehen. Es ist nicht so einfach mal eben jemanden zwangseinweisen zu lassen.

2006-09-28 06:39:52 · answer #3 · answered by fuenfvor12 2 · 1 0

Zwangseinweisung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Eine Zwangseinweisung ist die behördlich angeordnete und angewiesene Unterbringung eines Hilfsbedürftigen in eine psychiatrische Anstalt. Die Einweisung setzt eine amtsärztliche Untersuchung und ein ärztliches Zeugnis der Ordnungsbehörde (Gesundheitsamt) voraus. Außerhalb der Bürozeiten besteht nach den Polizeigesetzen der Bundesländer die Möglichkeit, dass die Polizei über die Zwangseinweisung entscheidet.

Zwangseinweisungen werden vom Amtsgericht (Vormundschaftsgericht) auf Rechtmäßigkeit überprüft. Die Unterbringung des Kranken ist seitens eines Richters spätestens am Tag nach der Aufnahme ins Krankenhaus zu genehmigen (Art. 104 GG). Das Krankenhauspersonal hat das Recht, den Patienten solange gegen seinen Willen festzuhalten, sofern die Voraussetzungen Unterbringung (nach § 1906 BGB oder dem Psychisch-Kranken-Gesetz des jeweiligen Bundeslandes) gegeben sind.

Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
1 Gründe für Zwangseinweisungen
1.1 Selbstgefährdung
1.2 Fremdgefährdung
2 Folgen für Angehörige
3 Siehe auch
4 Literatur
5 Weblinks




Gründe für Zwangseinweisungen [Bearbeiten]
Es gibt Gesetze, die festlegen, wann und wie ein Kranker auch gegen seinen Willen in ein psychiatrisches Krankenhaus oder in die geschlossene Abteilung einer entsprechenden Anstalt eingewiesen werden kann. In Deutschland regeln das in den meisten Bundesländern die sogenannten Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG). Nach § 1906 Abs. 1 BGB darf nur derjenige durch einen Betreuer untergebracht werden, der sich selbst lebensbedrohlich gefährdet oder dringend medizinisch behandlungsbedürftig ist.


Selbstgefährdung [Bearbeiten]
Einige Krankheitsbilder sind eng mit einer Selbstgefährdung verbunden.

So ist die Suizidrate bei Schizophrenieerkrankten sehr hoch und Erkrankte werden, soweit die Gefahr der Selbsttötung besteht, zwangseingewiesen.
Schwere Depressionen führen mitunter zu Verstümmelungen und Selbstmord. Um den Patienten zu schützen, erfolgt die Zwangseinweisung.
Anorexie ist zwar nicht akut, aber bei chronischem Verlauf und ausreichend niedrigem BMI lebensgefährlich und macht einen nicht geringen Anteil der Zwangseinweisungen aus.

Fremdgefährdung [Bearbeiten]
Zwangseinweisungen erfolgen auch, falls der Verdacht auf Gefährdung Unbeteiligter besteht.

Zwangseinweisung durch Fremdgefährdung gibt es sehr oft bei Straftätern, die nicht vollzugsfähig sind und in der Justizvollzugsanstalt Mitgefangene bedrohen oder gefährden.
Zwangseinweisung erfolgt auch, wenn die einzuweisende Person eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt.
Seltener kommt es zu einer Fremdgefährdung durch eine psychische Krankheit, weshalb dieser Grund nur selten angewendet wird.

Folgen für Angehörige [Bearbeiten]
Meist werden Zwangseingewiesene in psychiatrischen Kliniken, z.B. Landeskrankenhäusern untergebracht. Teilweise (je nach Grund der Einweisung) wird auch in Pflegeheime, Altenheime oder allgemeine Krankenhäuser eingewiesen. Das Einverständnis der Patienten ist nur in den seltensten Fällen gegeben. Sie glauben oft an eine Verschwörung oder mutwillige Maßnahme seitens der eigenen Familie, so diese die Zwangseinweisung betrieben hat oder ihr zustimmte. Diese Haltung und der oft erbitterte Widerstand des Patienten löst in der Familie des Betroffenen wiederum oft Schuldgefühle aus. Das Umfeld des Betroffenen muss sich darüber im Klaren sein, dass in vielen Fällen keine andere Lösung in Frage kommt.

2006-09-28 06:16:48 · answer #4 · answered by Anonymous · 1 0

Also bei einer Zwangseinweisung kommt im Notfall die Polizei, es sei denn, du gehst freiwillig mit. Vor Ort kann oder auch in der Klinik kann alles mit dir passieren: Beruhingsmittel - man kann dich notfalls ans Bett fesseln - alles zu deinem Schutz (oder dem Schutz anderer). Dir werden alle Sachen abgenommen, mit denen du dir weh tun könntest - Schnürsenkel, Gürtel....

Eine Freundin von mir ist von ihren Kommilitonen eingewiesen worden. Und ich sollte sie rausholen! Die dürfen einen 48 Stunden lang dabehalten. Und ich konnte da gar nichts machen. Das war die Hölle. Die Leute die da waren, ich hatte das Gefühl, es ist schlimmer als ein Gefängnis. Mir hat das alles Angst gemacht und ich weiß nicht, wie das jemandem helfen soll.

2006-09-28 06:16:26 · answer #5 · answered by da_jullie 5 · 1 0

bestimmt werden manchmal menschenrechte verletzt, aber soetwas macht man ja nicht einfach so aus spass. wenn man den eingewiesenen dadurch schuetzen kann, vor sich selbst oder vor anderen ist es eigentlich ok.

2006-10-01 14:13:33 · answer #6 · answered by Gabi 6 · 0 0

Ich denke nicht das bei einer Zwangseinweisung Menschenrechte verletzt werden.
Eine Zwangseinweisung, nach Psych KG ( Psychologischem Krankengesetz) erfolgt nur wenn eine Eigen-, oder Fremdgefährdung besteht. D.h. wenn ein Mensch sich oder einem anderen Menschen etwas antun will.
Oftmals sind diese Menschen, durch Krankheit, Drogen, Alkohol usw., nicht in der Lage eine Selbstkontrolle zu haben, Sie gefärden entweder sich selbst oder andere. Um diese nun zu vermeiden erfolgt eine Zwangseinweisung --- wie die nun am Ende abläuft, Sedierung, Zwangsjacke usw. hängt vom jeweiligen Fall ab.
Man will den Menschen ja nichts böses antun sondern sie oder Ihre Mitmenschen nur beschützen. Durch meine Arbeit in der Psychiatrie weiß ich das viele Menschen, hätten sie keine Zwangseinweisung bekommen, sich oder anderen das Leben genommen hätten.

Thomas

2006-09-30 11:14:57 · answer #7 · answered by Sterblicher 3 · 0 0

Das ist eine Schlimme Sache für den Betroffenen.
Es könnte durch die Verkettung blöder Zufälle tatsächlich zu einer Einweisung kommen. Wenn man da erst mal drin sitzt, wird es bestimmt nicht einfach übereifrige Beurteiler davon zu überzeugen das man nicht "gaga" ist. Wie mans dann macht ist falsch und macht man was falsch ist es auch nicht richtig- wär dann die Lage erfasst und panisch reagiert wird ruhig gestellt. Sehr unangenehm das- denn wir haben ja alle so unsere Ungereimtheiten und auf dem Prüfstein liegend können Menschen die es ja nur gut meinen einen guten Grund - natürlich nur zu Deinem Schutz - herausfinden um auf Dich aufpassen zu können.

2006-09-28 11:05:49 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Keiner kann in Deutschland mehr zwangsweise in eine Anstalt eingewiesen werden, es gibt auch keine Entmündigung mehr. Es sei denn, du bist straffällig geworden und es gibt eine richterliche Einweisung in eine Anstalt.

Das aber nur, wenn du zu einer öffentlichen Gefahr geworden bist, sonst nicht.

Das makabere an der Sache ist, du kannst auch niemanden mehr zu seinem Schutz einweisen lassen.

Eine Frau muß mit ansehen, wie sich ihr Mann zu tode säuft. Ohne sein Einsehen, das er stirbt, wenn er weiter trinkt kann er in keine Klinik eingewiesen werden.

2006-09-28 09:32:16 · answer #9 · answered by Anne 7 · 0 0

Eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie wird durch einen Amts-
arzt vorgenommen. Sie findet nur Anwendung, wenn eine Person
vor sich selbst oder andere Personen vor ihr geschützt werden
müssen. In jedem Fall wird die kranke Person gefragt, ob sie frei-
willig mit ins Krankenhaus geht.
Die Person wird unter Polizeibegleitung im Krankenwagen zum
Krankenhaus gefahren. Dort wird sie, weil zwangseingewiesen,
in einer geschlossenen Station aufgenommen. Das bedeutet kein
Verlassen der Station bis zur Lockerung durch die Ärzte, die auch Freigang erlauben.
Besucher müssen klingeln, um in die Station eingelassen zu
werden.
Ich kann keine Menschenrechtsverletzungen sehen, wenn Kranke vor sich selbst geschützt (Suizid) werden müssen.

2006-09-28 08:02:43 · answer #10 · answered by Berni 7 · 0 0

na entschuldige mal, du sprichst von menschenrechte verletzten ? da setzt man polizei, feuerwehr, krankenwagen in bewegung, die ein leben retten wollen , deins, und du denkst n menschenrechte verletzten ??????????? ne,ne, da muß man kerngesund sein

2006-09-28 07:50:20 · answer #11 · answered by pillepalle 2 · 0 0

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