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ich bin geschieden, habe 2 kinder. mein sohn lebt bei mir. die tochter ist schwanger, ist zu ihrer tante gezogen. mein exmann ist privat insolvent. mein verdienst liegt bei monatlich ca 880 € netto. davon zahle ich für mich und meinen sohn alle anfallenden kosten. ich bekomme keinen weiteren unterhalt. das kindergeld für meine tochter überweise ich direkt an sie. meine tochter wird in zwei monaten 18. ich glaube, dass ich auf zahlung von unterhalt verklagt werde da mein exmann insolvent ist. womit muss ich rechnen? wieviel darf ich verdienen bevor mein sauer verdientes geld in anspruch genommen wird. das verhältnis zu tante und tochter ist sehr gespannt auch deren verhältnis zu meinem exmann. der kindsvater ist in ausbildung (ca 300 €/monat) und von der tochter verlassen worden.
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. danke 1000 fach

2006-09-27 21:11:27 · 20 antworten · gefragt von rabenmutter 1 in Schwangerschaft & Erziehung Jugendliche

20 antworten

Frage das am Besten einen Rechtsanwalt für Familienrecht, der sich mit solchen Rechnungen auskennt.

2006-09-27 21:12:53 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 2

Bei einem Gehalt von 800 Euro wirst du nicht zahlen müßen.Im Gegenteil geh mal zu Arbeitsamt.Dir steht bestimmt noch ergänzendes Hartz IV zu

2006-09-29 22:18:48 · answer #2 · answered by Nicole 4 · 1 0

Hallo
Zu deinem Ex Mann will ich nur sagen.Er versucht sich davor zu drücken das er Unterhalt zahlen Muße.Ihn dem er ein privat Insolvent.Von deinen 880 Euro kann dir nichts gepfändet werden.Weil deine Satz bei ca. 1.100,00 Euro liegt.Du lebtest gerade über der Amutsgrenze.Dein Ex Muße wenn deinen Tochter Studiert bis zu ihrem 28 Lebensjahr zahlen.Frage mich wo ist denn der erzeuger von dem Kind deiner Tochter.Denn er Muße für deine Tochter Unterhalt zahlen.Und es stimmt.Der Staat legt das Geld vor.Und wenn dein Ex wieder Geld hat Muße er es zurück zahlen.Er wird auch von Gericht dazu aufgefordert seine Einnahmen offen zu legen.Und wo ist denn das Kindergeld für deinen Sohn ab geblieben.Wenn du alles an deine Tochter überweist ?Aber gehe wirklich zu einem Rechtsbeistand.Der kann dir genau sagen was auf dich zukommt.

2006-09-29 01:14:30 · answer #3 · answered by heinrich183 3 · 1 0

Geh zu einem Anwalt. Besorge dir mit ihm zusammen einen Antrag auf Beratungsbeihilfe (kostet dich 10,- Euro) und für den Anwalt zahlst du dann nicht mehr. Nur der kann dir genau sagen, wie der Hase läuft!´
Viel Erfolg!

2006-09-27 21:15:24 · answer #4 · answered by spider 3 · 2 1

geh zu pro familia, da musst du wenigstens nicht schon fuer eine beratung bezahlen. viel erfolg

2006-10-01 14:54:22 · answer #5 · answered by Gabi 6 · 0 0

Gehe zu einer kostenlosen Rechtsberatung gibt es bei fast jedem Gericht . Die geben dir auch Tips ob du dir einen Anwalt nehmen sollst oder es dir sparen kannst die kennen auch Stellen an die man sich in diesen Fällen wenden kann.
Wünsche dir viel Erfolg, Kopf hoch!

2006-10-01 09:13:46 · answer #6 · answered by dianamichi75 2 · 0 0

Am besten beim Jugendamt informieren und den Rechtsanwalt aufsuchen

2006-09-30 21:08:02 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

bei 880 euro netto musst du keinen unterhalt zahlen..aber was ist mit dem vater der beiden kinder?achso..der ist ja insolvent also..wende dich doch einmal an einen anwalt oder ähnliches oder regel das einfach mal mit den entspr. leuten kay?

2006-09-29 21:47:09 · answer #8 · answered by darkkelpi_w_14 2 · 0 0

ich würde mal zum jugendamt gehen die können da genaue auskumpft geben. aber ich glaube das du keinen unterhalt zahlen musst, genau weiss ich das allerdings nicht,
aber ich weiss zu 100% das deine tochter für ihr kind uvg bekommt vom jugendamt (unterhaltsvorschuss).
und das 6 jahre lang bis max. zum 12. Lebensjahr.
aber um das zu bekommen muss sie dann auch zum jugendamt gehen.

2006-09-29 19:58:46 · answer #9 · answered by sweethoney270601 3 · 0 0

Hallo,ich glaube nicht daß du unterhalt zahlen mußt.Denn du lebst selber am existenz minimumm.Gehe mal zum Sozialamt.Fällt es dir schwer?Überwinde deine Angst denn es ist nichts schlimmes dabei.Sicher daß dein Ex nichts hat???
Übertrage "Abtreten" dem Sozialamt deine Unterhaltsansprüche.Dann verjähren sie erst nach 30 Jahren.Du bekommst dann den Unterhalt vom Sozi.Mach den Schritt zum Amt!!!

2006-09-29 03:21:17 · answer #10 · answered by edgarauto007 1 · 0 0

Als ich schwanger wurde, war mein Vater automatisch nicht mehr unterhaltspflichtig für mich. Wahrscheinlich gilt dasselbe dann auch für dich! Bei dem, was du netto verdienst kann ich mir nicht vorstellen, dass du noch für den Unterhalt deiner Tochter zahlen musst.

2006-09-28 22:43:37 · answer #11 · answered by dagegen1979 1 · 0 0

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