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2006-09-27 10:02:57 · 15 antworten · gefragt von son of achilles 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

15 antworten

verstehe was du meinst.ja bis es ein anderer in den Körper kriegt und danach ist es nur seins also wenn der später spenden geht ist nix mehr von deinem oder von sonst wem er noch blut bekommen hat übrig

2006-09-27 10:22:44 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

Ja, jedenfalls ganz sicher, wenn Du mit dem "Spenden" auf den Zeitpunkt abstellst, wo du den Beutel mit dem Blut bei den Helfern zurücklässt und damit das Blut konkludent übereignest. Während es noch in deinem Körper zirkuliert, ist es streng genommen nicht Eigentumsfähig.

Die Verwendung von menschlichem Körpermaterial (z. B. Aufbewahrung, Aufbereitung, Nutzung, Vernichtung und Weitergabe an Dritte) berührt eigentumsrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Fragen. Zwar ist der lebende menschliche Körper als solcher keine (eigentumsfähige) Sache; jedoch wird ein Körperteil mit der Trennung vom Körper eine Sache, und das Eigentum daran steht zunächst demjenigen zu, dem das Material entnommen wurde (nachfolgend als "Betroffener" bezeichnet). Es steht dem Betroffenen (abgesehen von öffentlich-rechtlichen Beschränkungen z. B. aus hygienerechtlicher Sicht) frei, das Material dem Arzt / der Klinik zu übereignen, das Eigentum daran aufzugeben oder aber das Eigentum daran zu behalten.

Wenn der Betroffene das Material kommentarlos zurücklässt, wird man in der Regel davon ausgehen können, dass er das Material an den Arzt / die Klinik übereignen oder das Eigentum daran aufgeben will. Ob sich an dieser Auslegung angesichts eines wachsenden Marktes für Körpersubstanzen in der Zukunft etwas ändern wird, bleibt abzuwarten.

Mit der Übertragung des Eigentums erlöschen allerdings die persönlichkeitsrechtlichen Bezüge nicht. Dies wird schon daran deutlich, dass aufgrund eines "genetischen Fingerabdrucks" unter Verwendung von Vergleichsmaterial bei entsprechendem Aufwand die Identität des früheren Trägers ermittelt oder - derzeit theoretisch - durch Zellkerntransfer ein Klon des früheren Trägers geschaffen werden kann. Unabhängig von der Frage, wem das Eigentum an der Körpersubstanz zusteht, dürfen deshalb die persönlichkeitsrechtlichen Belange des früheren Trägers nicht verletzt werden.

2006-09-28 12:08:10 · answer #2 · answered by Wolf B 1 · 0 0

du bist echt der hit *kopfschüttel*

2006-09-28 03:28:26 · answer #3 · answered by athena 2 · 0 0

Nein, natürlich nicht.
Ich spende immer das Blut der anderen. Ich sitze ja schließlich an der Quelle.
Ich habe das ultimative Blut 0 negativ, da werde ich es doch nicht an Dich verschwenden!

2006-09-27 20:32:01 · answer #4 · answered by Padrina 6 · 0 0

... und ich dachte, Halloween ist erst in einem Monat!!

Danke für die 2 Punkte!!

2006-09-27 19:04:44 · answer #5 · answered by Garfild 3 · 0 0

Nein..und weißt du auch warum?Weil ich kein Blut spende..Folglich kann es auch nicht meins gewesen sein,das ich gespendet habe.. Macht Sinn,ne?!
lg,misprint87

2006-09-27 17:46:58 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Nein wahrscheinlich nicht. Oder doch? Jetzt hast du mich verwirrt

2006-09-27 17:46:09 · answer #7 · answered by Kassja 3 · 0 0

jaaaa mein blut floss auch in MEINEN ANDERN!!!

2006-09-27 17:39:58 · answer #8 · answered by caroleinchen 2 · 0 0

Wenn nicht meines........... wem denn seines ??????

2006-09-27 17:24:14 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 0

Na klar!!!
Es wurde aus meinen Venen gezapft,
es floß durch meinen Körper!!!

Wenn ich auch sonst nicht viel besitze,mein Körper samt Inhalt gehört mir,mir ganz allein!!!!

2006-09-27 17:17:11 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

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