Prinzipiell überhaupt nicht, es werden jedoch im Regelfall bis zu 2 Monate toleriert.
ABER:
Wenn Dir ein Unfall passiert, ist es möglich, daß die Versicherung jegliche Zahlung verweigert, sprich Du darfst dann selbst für die gesamten Schäden (Personenschäden!) aufkommen.
In der neueren Rechtsprechung wird zudem- logischerweise vorwiegend in Fällen mit Unfallfolge- bei einem Überziehen des TÜVs von mehr als 2 Monaten von Vorsatz (!) ausgegangen... was das dann im Falle von Personen- oder erheblichen Sachschäden bedeutet, kannst Du Dir dann ausmalen... (Zivilverfahren + Strafprozeß)
2006-09-27 01:03:36
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answer #1
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answered by Chris 4
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Mittlerweile gar nicht mehr. Du mußt in dem Monat zum TÜV, der auf der Plakette steht. (Hab mich selber mal erkundigt)
2006-09-27 02:36:55
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answer #2
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answered by Anonymous
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Eigentlich gar nicht . aber nach 8 Wochen wird es teuer
2006-09-27 02:52:26
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answer #3
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answered by fipsus01 3
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mein tüv war gerade faellig
und ich habe die herren gefragt
wie lange ein auto ueberfaellig sein darf
die antwort war:
2monate
nach 2 monaten kostet es was.
2006-09-27 02:41:55
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answer #4
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answered by Pollyvision 6
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tüv:
bei überschreitung um 2-4 monate:15€ verwarngeld
bei überschreitung um 4-8 monate:25€ verwarngeld
mehr als 8 monate:40€ bussgeld, 2 punkte in flensburg
fahrzeug zur nachprüfung nicht vorgestellt: 15€ verwarngeld
bei der abgasuntersuchung gilt:
frist überschritten um 2-8 monate 15 € verwarngeld,mehr als 8 monate 40€ bussgeld und 1 punkt in flensburg.
lg anni
2006-09-27 02:38:31
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answer #5
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answered by Frager 6
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Eigentlich ueberhaupt nicht.Richtug teuer wird es erst nach drei Monaten oder wenn du mit dem Schrotthaufen nen Crash baust. Fahr den Schrotthaufen auf jeden Fall vor, bestehen Zweifel an der Verkehrssicherheit legen die den Blechhaufen still wenn nicht hast du noch mal Zeit zum wiedervorfuehren, wenn du geschickt die Pruefstellen wechselst kannst noch 3 - 6 Monate Muellhaufen fahren.
2006-09-28 08:07:10
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answer #6
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answered by Anonymous
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Mach es doch so wie ich,kaufe jedes Jahr ein neues Auto,brauchste nicht zum TÜV.Aber nach 2 Monaten musste hin,wenn dich die Polizei anhält kann es teuer werden.
G.Dieter
2006-09-27 12:09:51
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answer #7
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answered by wotan005 4
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Gar nicht mehr. Und solltest Du es schaffen 2 Monate zu überziehen und gehst dann zum TÜV. Dann werden Dir die 2 Monate nicht angerechnet. Das heißt Du hast nach 10 Monaten wieder TÜV. Also kannst Du gleich gehen und handelst Dir keinen Strafzettel ein.
2006-09-27 06:20:13
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answer #8
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answered by Franz M 3
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garnicht, bzw solange Du magst.
Also, das Auto bleibt ja nicht stehen, nur weil die Gültigkeit der HU (Hauptuntersuchung) abgelaufen ist.
Das heißt, Du kannst weiterfahren.
Du darfst aber nicht, da Du gegen die Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung verstößt, nach der eben gewisse Kraftfahrzeuge nur betrieben werden dürfen, wenn sie eine gültige Plakette haben.
Kann auch im (Unfall) Schadensfalle erhebliche Probleme mit der Versicherung mit sich bringen.
2006-09-27 03:14:22
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answer #9
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answered by uglyfatboring 5
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soweit ich weiss maximal 4 wochen.
2006-09-27 02:59:18
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answer #10
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answered by gigaset 2
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