GdB heißt einfach = Grad der Behinderung
Durch einen Behindertenausweis sollen die Betroffenen Nachteilssausgleiche erhalten.
Die wichtigstens Punkte sind:
- Steuerfreibetr. 1.420,- € bei GdB 100%
- besonderen Kündigungsschutzregeln
- Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche für Schwerbehinderte
Menschen(ab 50% GdB)
Je nach Behinderung kann man noch verschiedene Merkmale im Behindertenausweis haben, die z.B. von Rundfunkgebühren befreien, oder eine Begleitperson zu lassen, oder eine unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Bei manchen Veranstaltern bekommt man auch ermäßigte Eintritte.
Schau mal bei der angegebenen Quelle nach, dort hat man einen guten Überblick, über alle Nachteilssausgleiche.
2006-09-25 17:58:58
·
answer #1
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
Schau mal hier...
http://www.rechtspraxis.de/ausweis.html
oder gib in einer Suchmaschine einfach mal "Schwerbehindertenausweis" ein.
2006-09-25 16:20:19
·
answer #2
·
answered by sysad-peggy 4
·
2⤊
0⤋
Stell diese Frage der Behörde, die diesen Ausweis ausgestellt hat, normalerweise also dem Versorgungsamt..
G ist das merkmal für Gehbehinderung und B das die Notwendigkeit ständiger Begleitung vorliegt.. das heisst im Nahverkehr fährt die Begleitperson immer gratis, während der Ausweisinhaber den normalen Tarif zahlt. G bedeutet u.a. das man ein Anrecht auf einen Sitzplatz hat, z.B. im Zug die mit dem Roten Kreuz gekennzeichneten Plätze beanspruchen kann.
Das Merkmal D kenne ich nun nicht.
Hier wirst du also kaum die benötigten Infos komplett finden. Du kannst dich sicher auch an das Sozialamt wenden, die ja in der Praxis öfter damit zu tun haben.
2006-09-25 16:33:33
·
answer #3
·
answered by Anonymous
·
1⤊
0⤋
WO BEKOMME ICH BEI EINEM GDB VON 100% BUCHSTABEN G,aG; UND B EINE KENBNZEICHNUNG FÜR MEIN KFZ HER?
2016-08-25 03:28:31
·
answer #4
·
answered by kurtbecker4 1
·
0⤊
0⤋
GDB, heißt Grad der Behinderung.Wichtig ist das Merkzeichen.Es gibt acht verschiedene Merkzeichen.RF : Befreiung der Rundfunkgebühren.B:Notwendigkeit einer ständigen Begleitung,das heißt,die Person fährt umsonst mit.
Dazu braucht man eine Wertmarke.
Kann man beim
Niedersächsisches Landesamt für Sozialeles,Jugend und Familie
Beantragen.Das Dienstgebäude ist Am Waterlooplatz 11.
Eventuell können die auch Fragen beantworten.
2006-09-25 22:06:40
·
answer #5
·
answered by hexe0459 1
·
0⤊
0⤋
Soweit ich weiß,nur vergünstigungen zum Beispiel bei Arzneimitteln,bei Busfahrten,bei Ausflügen usw.
2006-09-25 19:28:38
·
answer #6
·
answered by Nofi 2
·
0⤊
1⤋
Man bekommt einen Sitzplatz im Zug, günstigeren Eintritt bei Veranstaltungen. mehr Wohngeld, falls man Wohngeldempfänger ist und einiges mehr. Das wird alles im beiliegenden Merkblatt erklärt. Du kannst auch das Versorgungsamt fragen.
GdB = Grad der Behinderung. Eine Zahl zwischen 50 und 100.
2006-09-25 17:42:03
·
answer #7
·
answered by Anonymous
·
0⤊
1⤋
Soviel ich mich an meinen von damals erinnern kann ist die Bahn und die Bussfahrt umsonst fuer ihn.
Was GDB steht weiss ich nicht, dass muesste aber aus der Bescheinigung des Landesamt fuer Schwerbehinderte hervorgehen. Schauen Sie sich den Brief an, den ihr Vater bekommen hat, da wird das erlaeutern.
Ansonsten manche Eincrichtungen wie Kino oder solche sachen sind vielleicht halb zu zahlen. Wie es damit aber heute ist weiss nicht. Was sie tun koennen ist das Schwerbehinderten amt anrufen und die einfach fragen. Das muessen die Ihnen einfach sagen.
2006-09-25 17:00:19
·
answer #8
·
answered by angelikabertrand64 5
·
0⤊
1⤋