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Hab eine Frage,
in der neuen Gesundheitsreform planen die ja das die Privaten Krankenkassen Patienten aufnehmen müssen, die krank sind und das zu Preisen der Gestzlichen Krankenkassen.
Dürfen die das überhaupt?
Die Privaten Krankenkassen sind doch Unternehmen, oder?
Das dürfte der Staat dan doch garnicht, oder?

2006-09-25 04:51:44 · 2 antworten · gefragt von thilo53 3 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

2 antworten

da das Gesundheitssystem nicht dem freien Markt unterliegt, kann der Gesetzgeber Rahmenbedingungen vorgeben, wie es ja schon längst geschieht. So müssen auch jetzt schon die PKVen einen Rentnertarif anbieten, der nicht teurer ist als der Höchstsatz in der GRV. Es geht also alles. Einen Tarif mit Kontrahierungszwang anzubieten, ist übrigens ein Vorschlag der Privaten, um ein völliges Ausbooten zu verhindern!
Merke: im Gesundheitssektor (einem Zweig der Sozialversicherung) darf der Staat alles, da es zu seinen hoheitlichen Aufgaben gehört!

2006-09-25 05:05:43 · answer #1 · answered by Michael K. 7 · 0 0

Nach meinem allgemeinen Rechtsempfinden macht der Staat vieles, was er eigentlich gar nicht dürfte! So wird einem z. B. beim Arbeitslosengeld Kirchensteuer abgezogen, obwohl man gar nicht Mitglied einer Kirche ist. Dagegen ist man wehrlos, der Staat begründet dies damit, daß angebllich die meisten Menschen in irgendeiner Kirche sind. Punkt aus Ende! Da machen die sich bezüglich der Krankenkassen auch keinen Kopf. Die Politiker begründen das dann irgendwie, und dann ist es eben so. Das ganze nennt sich dann Demokratie. Leider werden wir als das Volk nie dazu befragt. Das machen die schon deshalb nicht, weil sie wissen, das dann so einiges nicht gehen würde. Fazit: Nix Demokratie - Parteiendiktatur.

2006-09-25 13:19:12 · answer #2 · answered by coolcat2307 7 · 1 0

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