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Ich bekomme von meinem Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt.
Da ich diesen Wagen auch privat benutzen darf muß ich das Fahrzeug (wie jeder) mit 1% des Neupreises als Geldwerten Vorteil versteuern. Ist mir ja klar.
Jetzt soll ich jedoch jeden privat gefahrenen Kilometer noch wieder bezahlen, bzw. wird mir vom Gehalt abgezogen. Ist das nicht eine doppelte Bezahlung meinerseits? Ist dann nicht mein Geldwerter Vorteil wieder weg?

2006-09-24 08:18:12 · 5 antworten · gefragt von nick1971se 3 in Wirtschaft & Finanzen Sonstiges - Wirtschaft & Finanzen

Ich habe leider keine Wahl, sollte ich meinen privaten Wagen für die dienstlichen Fahrten benutzen, bekomme ich keine Erstattung da ich ja die Möglichkeit habe einen Firmenwagen zu nutzen. Bei rund 10.000km im Monat (!) überlegt man da nicht...

2006-09-24 08:36:44 · update #1

5 antworten

da dann keine kostenlose privatnutzung mehr vorliegt, fällt dann die Pauschalversteuerung 1% weg. oder aber du müsstest die abgezogenen Kosten wieder gegenrechnen können. Ich empfehle, das mit deinem FA zu besprechen! Normalerweise ist mit denen eine Lösung verhandelbar...

2006-09-24 08:30:40 · answer #1 · answered by Michael K. 7 · 1 1

Alternativ zur 1% Regelung kann man auch ein Fahrtenbuch führen, und dann nur die Privat-Kilometer versteuern.
Wäre in Deinem Fall sinnvoll.

2006-09-25 04:23:39 · answer #2 · answered by MeinWissen 2 · 1 0

Nein, die 1% fallen weg, wenn keine kostenlose Nutzung ermöglicht ist.

Das Fahrzeug hat also auf Deine Steuer keinen Einfluss - da musst Du Dich wehren.

2006-09-24 16:02:27 · answer #3 · answered by swissnick 7 · 1 0

Auf diese Art ein Fahrzeug zu nutzen ist wirklich zu teuer.

2006-09-24 15:26:27 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Aus dem gleichen Grund habe ich kein Geschäftsauto. Es ist wirklich Doppeltbelastung für der Fahrer.

2006-09-24 15:22:08 · answer #5 · answered by Leony 7 · 0 1

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