English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

12 antworten

Kindergeld beantragen kann er nur für Kinder, die bei ihm leben!
Dann zahlt er aber auch keinen Unterhalt, sondern kommt für den Unterhalt seiner Kinder auf! Und dann darf er Kindergeld haben.....sonst nicht!

2006-09-23 03:34:38 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

Ich weiß nicht, was die 25,00 Euro bedeuten sollen.
Jeder der ein Kind hat und wenn sein Kind mit in seinem Haushalt lebt, dann gibt es Kindergeld. Wenn du nur ein Kind hast und es let woanders, dann gibt es auch kein Kindergeld.

2006-09-26 06:27:02 · answer #2 · answered by Hexe 3 · 0 0

frag mal bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit.
Was soll den das fürn KG sein...25 € ???
Ich kenne nur 154 € bzw. 179 €

2006-09-23 09:21:37 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

also ich wurde soweit informiert, dass man als vater auch rechte hat, nicht nur pflichten. das kindergeld kann anteilig beantragt werden,die hälfte also, sofern ein geregeltes umgangsrecht besteht. am besten du erkundigst dich beim zuständigen arbeitsamt bei der familienkasse und/oder beim jugendamt!

2006-09-23 08:41:24 · answer #4 · answered by blanche_benzner 2 · 0 0

kann er probieren...kommt nicht durch. kindergeld bekommt grundsaetzlich das elternteil wo das kind lebt. bekomme mein kindergeld sogar nach spanien obwohl der kindesvater unterhalt zahlt...l.g.

2006-09-23 03:58:13 · answer #5 · answered by Gabi 6 · 0 0

Ich nehme mal an, das Kind lebt nicht bei seinem Vater, sondern bei der Mutter.
Ergo hat er auch keinen Anspruch auf Kindergeld. Falls es dennoch die Frechheit besitzt und einen Antrag stellt, dürfte er damit auf die Nase fallen.

Also keine Angst, auch bei uns zahlen die Ämter nicht immer unbesehen.

2006-09-23 03:47:49 · answer #6 · answered by Siana 3 · 0 0

wenn er zur zahlung des unterhalts verpflichtet ist - ja, dabei ist es unerheblich, ob er zahlt oder nicht.
geh zum jugendamt und beantrage vorschußzahlung - die zahlen und holen es sich wieder !!

2006-09-23 03:45:01 · answer #7 · answered by Knut S 5 · 0 0

Keine Ahnung, aber wenn JA, dann wäre das der absolute Hammer. Allerdings würde mich das hier in Deutschland nicht wundern, wenn es so wäre!

2006-09-23 03:39:45 · answer #8 · answered by Anonymous · 1 1

Er kann natürlich Kindergeld beantragen. Er wird es aber, sofern das/die Kinder nicht bei ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, nicht bekommen. Im Zweifel - zum Anwalt.

2006-09-23 03:37:16 · answer #9 · answered by ichbinsblos 2 · 1 1

Nein, wenn das Kind nicht bei ihm wohnt gibt es auch kein Kindergeld.

2006-09-23 03:27:26 · answer #10 · answered by Jolly 4 · 1 1

fedest.com, questions and answers