Die freie Meinungsäußerung hört da auf, wo sie einen anderen bewußt verletzt, verleumdet, lächerlich macht oder beschimpft.
'Die Würde des Menschen ist unantastbar' steht in unserem Grundgesetz.
Das gilt auch für unsere 'modernen' Kabarettisten, die sich nur allzu gern mit platten und geschmacklosen Sprüchen auf Kosten anderer hervortun.
Ein Witz, ein flotter Spruch oder eine pfiffige Pointe o.k. - aber immer mit einem Augenzwinkern und ohne beleidigend zu werden.
2006-09-22 10:57:26
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answer #1
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answered by Anonymous
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Raab ist ein mediengeiles A****, der bewußt kalkulierte Provokationen durchführt. Das ist super PR für seine belanglose Show. Er verdient soviel, dass er sich das leisten kann.
Der Vergleich Hitler-Heino ist schon absurd, wenn man bedenkt, dass Heino Kommunist war und zu den wenigen westlichen Künstlern gehört, die in China auftreten durften.
2006-09-22 17:33:32
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answer #2
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answered by aliya_de 4
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Denke mal das Raab irgend wann mal seinen Richter finden wird und dann gute Nacht. Gibt schon ganz andere Stars, die ihren Richter gefunden haben und in den Knast müßten. Raab würde das aber auch am ***** vorbei gehen.
Doch so lange dieser Geistig unterbelichte noch seine Anhängershar bei den 20 bis 40 Jährigen hat, wird sich da wohl nichts ändern. Aber vielleicht wagt es mal irgend einer und lauert ihm auf, weil eben von diesem belediigt worden ist und das Gericht
dies aber unter dem Titel Satire, als Total Normal gesehen haben.
2006-09-26 03:53:35
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answer #3
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answered by Lutz der Jäger 2
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Wie unser Gunrdgestz sagt, ist das Recht auf freie Meinungsäußerung im Rahmen der allgemeinen Gesezte gewährleistet.
Das bedeutet, dass Gesetze dieses Recht beschneiden können, solange sie nicht eine bestimmte Meinungsäußerung verbieten, sondern anderen..allgemeinen Zwecken dienen.
Klassische Schranke ist z. B.das Strafrecht. Verleumdungen, Beleidigungen, üble Nachrede grenzen die Meinungsfreiheit ein..aber eben allgemein.
Das Beamtenrecht kann z. B. die Meinungfreiheit in der Ausübung des Amtesbeschränken.
Das kann natürlich nicht jeder für sich definieren....Beleidigung ist aber ein Antragsdelikt..wen kein Strafantrag getellt wird, wird sie nicht verfolgt, es sei denn ide Verfolgung ist im öffentlichen Interesse....
2006-09-25 07:53:34
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answer #4
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answered by herr_aus_roissy 3
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freie meinungsaeusserung hoert fuer mich da auf wo sie fuer andere beleidigend oder sogar entwuerdigend ist. natuerlich kann man mal unter die guertellinie schiessen...dann muss man aber auch die dazugehoerige kritik seiner mitmenschen akzeptieren...und das geht dem lieben stephan voellig ab...
2006-09-22 20:58:20
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answer #5
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answered by Gabi 6
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.yahoo!clever hat nichts damit zu tun und s. raab ist es égal, da er das bißchen geld heino auch so in den hintern schieben würde. selba muss man halt aufpassen, was man in der öffentlichkeit so äußert, was nicht sooo schwierig ist, wenn man ab und zu mal sein gehirn benutzt (zweifel: s. raab & hirn?), aba denken und in den eigenen 4 wänden sagen darf man ALLES.
2006-09-22 19:46:05
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answer #6
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answered by Anonymous
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Raab müßte es wissen das alles was mit der Hitlerzeit zu tun hat ein brisantes Thema ist.Und Heino hat in den vergangennen Jahren bewiesen das er ne Menge frozelei einstecken kann. Das das nun zuviel war kann ich verstehen
Mich hat hier drinnen auch ein User einen Nazi genannt und entkam einer Anzeige nur weil Clever die Frage löschte.
Die Meinungsfreiheit hat in solchen Fällen mit recht enge Grenzen
2006-09-22 18:07:56
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answer #7
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answered by ? 5
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Lasst mal den Raab aussen vor denn was der von sich gibt kann ja nicht die Meinung des Volkes sein.Freie Meinung heisst doch nur das jeder SEINE eigene Meinung von sich gibt und das ist solange erlaubt wie keiner dadurch benachteiligt oder beleidigt wird.Aufregen kann man sich immer und überall
wenn man es unbedingt will Ergo Cool bleiben
2006-09-22 18:03:15
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answer #8
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answered by binebaer2005 2
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Jeder weiß mittlerweile das der Herr Raab mal ein wenig über die Strenge schießt, aber ihn zu verklagen ist doch albern. Bringt eh nichts er wird so weiter machen wie bisher. Und wenn ich Heino wäre hätte ich da gekonnt drüber weggeschaut oder weg gehört. Dann hätte man das Geld was man den Anwälten hinschmeißt auch für eine gemeinnützige Einrichtung geben können.
2006-09-22 17:57:58
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answer #9
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answered by Anonymous
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Anscheinend war das keine Meinung zu einer öffentlichen Angelegenheit oder einer Diskussion sondern ein provokativer und beleidigender Vergleich meiner Meinung nach. Irgendjemanden mit der Frau von Hitler zu vergleichen finde ich nicht witzig.
Freie Meinungsäußerung, ja. Beleidigungen, nein.
2006-09-22 17:31:20
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answer #10
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answered by Rodrigo D 2
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