Da haben ja mal wieder ne ganze Menge User geantwortet, die von der Materie überhaupt keine Ahnung haben.
Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) schreibt Eltern ein Recht auf Erziehung zu. Dies beinhaltet aber auch eine Pflicht zur Erziehung. Eltern die dies nicht gewährleisten können, werden Hilfen angeboten. Diese müssen jedoch auch eingefordert und angenommen werden.
Wenn ein Schüler, oder eine Schülerin den Unterricht schwänzt (aus welchen Gründen auch immer) wird überhaupt nichts passieren! Die Lehrkraft wird sich pädagogisch bemühen und das wars dann auch. Wenn das Schwänzen jedoch zunimmt sieht es anders aus. Die Eltern werden informiert, es kommt im günstigsten Fall zu einem Gespräch mit der Schule. Wenn die Eltern nicht geeignete Maßnahmen ergreifen um den regelmäßigen Schulbesuch zu gewährleisten, können Ordungsgelder gegen die Eltern verhängt werden und die zwangsweise Zuführung zum Unterricht angeordnet werden.
Soviel zu den Regularien.
Da Kinder naturgemäß nicht in der Lage sind, das volle Ausmaß ihrer Handlungen zu überblicken und sie aus diesem Grund auch nicht voll geschäftsfähig sind, haften Eltern für ihre Kinder. Steht an jeder Baustelle. Dafür gibt es Haftpflichtversicherungen die zur Grundausstattung von Eltern gehören sollten.
2006-09-21 19:58:36
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answer #1
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answered by laecky 4
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So etwas wie Sippenhaft gibt es in Deutschland nicht. Die Eltern können höchstens für Missachtung ihrer Aufsichts- und Erziehungspflicht haftbar gemacht werden. Dazu zählt auch, dass die Eltern den Kindern den regelmäßigen Schulbesuch ermöglichen müssen etc. Wenn das Kind den Film wegen Brutalität nicht sehen kann, sollen die Eltern ein nervenärztliches Attest beibringen. Einfach schwänzen lassen ist ordnungswidrig.
2006-09-21 11:07:01
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answer #2
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answered by Anonymous
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Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen, sodaß das Kind Unsinn anstellen kann - dann ist dies sehr wohl zu bestrafen. Denn Du bist dafür verantwortlich, dass Dein Kind keine strafbaren Handlungen begeht und dann nicht bestraft werden kann, weil es noch nicht abschätzen kann, was richtig oder falsch ist.
Wenn jemand Kinder in die Welt setzt, kann er sie nicht nach 6 Jahren in die Ecke setzen, wie ein Spielzeug. Elterndasein bedeutet Verantwortung zu übernehmen.
Im Übrigen nimmt der Staat sehr wohl Rücksicht auf die Vermögensverhältnisse, denn die Tagessätze für Strafen werden anhand des Einkommens bemessen (außer bei schweren Strafen) und bei mangelnder Liquidität kann man stattdessen Arrest wählen. Man muß es ja schließlich nicht soweit kommen lassen.
2006-09-21 11:07:32
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answer #3
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answered by grosse_daus 5
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Es sollte nur dann eine Strafe gegen die Eltern verhängt werden wenn sie gröbste fahrlässig oder gar mutwillig ihre Pflichten als Erziehungsberechtigten vernachlässigt werden. Das Strafmaß sollte dabei sich jedoch an den finanziellen Verhältnissen der Eltern orientieren um nicht durch Geldstrafen eine zusätzliche Verschärfung der Familienverhältnisse zu verursachen.
Gefängnissstrafen halte ich komplett für unsinnig in diesem Fall, es sei dem wenn Eltern ihre Kinder zu Straftaten motivieren - bzw. auffordern, die l.t. STG mit Gefängnissstrafen geahntet werden.
Besser fände ich jedoch statt Bestrafung Unterstützung in der Erziehung anzubieten - des kann ja auch quassie als Strafmaßnahme verhängt werden.
2006-09-21 11:12:01
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answer #4
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answered by das_butzele 2
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Eltern haften für ihre Kinder, bzw. eine Haftpflichtversicherung die sie für ihre Kinder abgeschlossen haben, das muß auch so sein, denn von Kindern kann man ja nun keine Entschädigungen bekommen
2006-09-21 11:10:41
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answer #5
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answered by Anonymous
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natuerlich muessen eltern fuer ihre kinder haften,ich meine damit wenn es z.b.keine haftpflichtversicherung gibt und der 5jaehrige mit einem stein auf den mercedes vom nachbarn wirft.das beispiel was du ansprichst haette man mit einem normalen entschuldigungszettel wegen grippe o.ä.(ich haette als mutter die wahrheit geschrieben)umgehen koennen. warum macht man sich das leben immer wieder so schwer?wenn jugendliche z.b.einen einbruch begehen sollten die eltern erstmal in vorlage treten,es sollte aber gerichtlich festgelegt sein dass der jugendliche dieses geld irgendwann mal zurueckzahlen muss.
2006-09-21 11:58:26
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answer #6
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answered by Gabi 6
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Ansich finde ich die Idee garnicht mal so schlecht. Die Kinder sind die jenigen die das ganze Elend nicht schuld sind. Und vielleicht könnte man dadurch auch mal die Eltern dazu bekommen sich für ihre Kids einzusetzen und zu engagieren. Jeder natürlich seinem Einkommen angemessen und das geld müsste dann sofort an die Schulen in der Nähe gehen. Die können es meist gebrauchen. Knast ist wohl etwas übertrieben. Schindlersliste und brutal? Ich behaupte das kein Kind sich davon freisprechen kann nicht mal ein Gewaltspiel gespielt zu haben oder auch mal die Nachrichten vom tag im TV geschaut zu haben. Also Schindlersliste ist Kunst und gehört da zu.
2006-09-21 11:11:15
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answer #7
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answered by Anonymous
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ich bin mit der Familie haftpflichtversichert.zum glück musste ich die noch nicht in gebrauch nehmen.
wir können kinder ab einem bestimmten alter nicht ständig kontrolieren.bist dahin müssen wir die kinder aber erzogen haben um ihr iegenes handeln zu begriefen und desen konzequenz zu erähnen.
wenn doch was pasiert dann haften eltern für ihre kinder.in wie weit diese haftung geht hängt vom alter des kindes ab und ist gesetzlich geregelt.
das empinden eines kindes wegen filmen oder anderen dingen des lebens hängt von dem kind ab.darauf sollte jeder rücksicht nehmen.
es gibt erwachsene menschen die können keine horrors gucken weil sie angst haben.takshos regt sie zu sehr auf.dafür soll man aber verständnis haben.wenn ein kind eine betimmte sache nicht kann wegen den nerven(emozionen)dann sollen lehrer das auch akzeptieren.
achso ja...du gibst dein aufsichtpflicht(in gewisser weiße ab)sobald das kind die schule betrittz.hafbar machen der eltern geht da nicht.die schule ist sogar versichert für bestimmte dinge.
2006-09-21 19:30:11
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answer #8
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answered by Anonymous
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Eltern haben gegenüber ihren Kindern eine Aufsichtspflicht.
Kinder haben zwar in gewisser Weise auch einen freien Willen und bis zu einem gewissen Grad soll man ihnen den auch lassen. Das heißt aber nicht, daß sie tun und lassen dürfen, was sie wollen. Und wenn die Eltern ihren Kindern nicht beibringen können oder wollen, wo die Grenzen sind, müssen sie eben die Konsequenzen tragen.
Die Kinder kennen oft nicht die Tragweite ihres Handelns. Das muß ihnen von den Eltern beigebracht werden. Und wenn Eltern dies versäumen - also: Die Kinder nicht anhalten, regelmäßig zur Schule zu gehen oder ihnen beizubringen, daß Gewalt gegen Andere ein Unding ist (das schließt auch ein, Kindern keinen Zugang zu gewalttätigen Filmen oder PC-Spielen zu ermöglichen), dann müssen die Eltern eben für die Konsequenzen haftbar gemacht werden.
Um Deine letzte Frage zu beantworten: JA, sollten sie - aber ich bin sicher, daß die Höhe der Strafe den finanziellen Möglichkeiten entspricht. Trotzdem muß die Strafe spürbar sein.
2006-09-21 11:30:14
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answer #9
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answered by Anonymous
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Bloß wegen Schule schwänzen nicht
aber wenn die Eltern gewalttätig sind, ja.
2006-09-21 11:20:55
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answer #10
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answered by fee 5
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Grundsätzlich kann niemand für etwas bestraft werden, das ein anderen getan hat und das gilt auch für Kinder. Das ist auch gut so.
Anders sieht es natürlich aus, wenn dieEltern das Verhalten ihrer Kinder ohne Gegenmaßnahmen dulden oder sogar unterstützen.
2006-09-21 11:17:10
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answer #11
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answered by taadma 5
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