English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

In welcher Zeit muß ein Bußgeldbescheid erfolgen? Wann beginnt die Verjährung?

2006-09-20 21:01:51 · 21 antworten · gefragt von Pillepalle 1 in Autos, Transport & Verkehr Sonstiges - Autos, Transport & Verkehr

21 antworten

da hast du deine Busse ja noch schnell erhalten,. Ich bin Schweizerin und musste selber schon die Erfahrung machen, das ich mitunter mehrere Monate darauf gewartet habe. Es kommt auf diverse Punkte an:

a) wo warst du unterwegs? Innerorts? Ausserorts? Autobahn?
b) wieviel warst du zu schnell unterwegs?

denn ab 25km/h entscheidet nicht mehr die Polizei sondern das Gericht und dann dauert es eben länger

Aber ich würde auch sagen, dass es innnerhalb eines Jahres erfolgen muss. Steht aber sich auf der Busse oder dem Bussgeldbescheid wie ihr dem sagt. Da stehen in der Regel die Fristen drauf.

Es gibt ne einfache Regel:

innerorts, in Baustellenbereichen oder sonstigen Temporeduktionen unbedingt daran halten, höchstens 10 zuviel!

Weil da kommt ja noch die Toleranz plus die Tachoabweichung.
War bei mir zumindest so, ich dachte ich hätte mehr wie 30 zuviel, was eine hohe Busse sowie einen Ausweisentzug bedeutet hätte, waren aber "nur" 27 und Gott sei Dank hat mein Freund es auf seine Kappe genommen, da das Auto auf ihn eingelöst ist, da er eine Rente bezieht, war auch die Busse entsprechend kleiner.

2006-09-20 21:25:30 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Ja, also ein Jahr lang dürfen sie dich schon noch krallen. Und denk dran, neuerdings besteht ein Gegenseitigkeitsabkommen Deutschland - Schweiz. Urteile werden auch im jeweils anderen Land vollstreckt. Also die deutsche Staatsanwaltschaft nimmt dir in Castrop-Rauxel auch dann den Führerschein ab, wenn du in Lausanne VD bei Rot über die Ampel gedödelt bist. Ja da wünsch ich dir noch nen fröhlichen Herbst!

2006-09-21 04:09:56 · answer #2 · answered by Anonymous · 2 0

bin mir nur sicher, dass nach 3 monaten noch nichts verjährt ist.
seltsam ist nur, dass wir deutschen immer die höchstgeschwindigkeit mit der minimalgeschwindigkeit verwechseln. und dann darüber auch immer diskutieren wollen.

2006-09-21 10:40:45 · answer #3 · answered by Thomas L 2 · 1 0

Wenn du geblitzt worden bist dann hast du ja wohl einen offensichtlichen fehler gemacht und für den solltest du auch gerade stehen egal ob du willst oder auch nicht. Du bist zu schnell gewesen und jetzt zahl halt dein Knöllchen bevor es noch teurer wird.... und verjährung erst nach 6 monaten.

2006-09-21 04:30:58 · answer #4 · answered by Anonymous · 1 0

Bußgeldbescheide aus dem Ausland
Viele Deutsche machen Urlaub in europäischen Nachbarländern. Und so manchem flattert hinterher noch unangenehme Post ins Haus: Ein Bußgeldbescheid. Ob für falsches Parken oder eine Geschwindigkeitsübertretung. Gelegentlich wird man in recht rüdem Ton aufgefordert, seine Strafe zu bezahlen. Doch muss man das?

Der letzte ruhige Sommer?
Dies ist der letzte Sommer, in dem man ausländische Bußgeldbescheide noch ignorieren kann. Schon vor Jahren einigten sich die EU-Justizminister endlich auf eine europaweite Vollstreckung von Bußgeldern ab 70 Euro. Im März 2007 wird dies voraussichtlich Wirklichkeit. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt weiterhin folgendes

Amtsanfragen
Die Schweiz und die anderen europäischen Staaten helfen sich gegenseitig auf politischer Ebene und zwar mit so genannten Amtsanfragen. Die ausländische Bußgeldbehörde fragt bei der deutschen Bußgeldbehörde an, ob der Fahrzeughalter zu einem bestimmten Bußgeld ermittelt und angeschrieben werden kann. Dem kommen die deutschen Behörden nach, weisen aber im Anschreiben immer darauf hin, dass dies keine Vollstreckungsmaßnahme eines deutschen Bußgeldleiters ist, sondern eine einfache Amtsanfrage, die den Charakter einer Gefälligkeit hat.

Sünden werden nicht vergessen
Die Juristen sagen: Ausländische Bußgeldbescheide muss man grundsätzlich bezahlen – man braucht es aber nicht. Sie können in Deutschland nicht eingetrieben werden, wenn man aber nach Jahren wieder ins betreffende Land reist - dann schon. In Italien und der Schweiz beträgt die Verjährungsfrist bis zu fünf Jahre und in den Niederlanden immerhin noch zweieinhalb Jahre, in Frankreich ein Jahr. Besonders sorgfältig verfolgt die Schweiz wiedereinreisende ausländische Verkehrssünder. Sie ist neben Deutschland das einzige Land Europas, das eine zentrale Sünderkartei, ähnlich jener in Flensburg führt.
Zahlen ja – aber keine überhöhten Forderungen
Wer noch einmal nach Frankreich, Schweden oder Tschechien reisen möchte, der sollte bezahlen. Allerdings nicht die überzogenen Forderungen diverser Eintreiber, sondern nur den reinen Strafzettel. Denn findige deutsche Anwälte haben darin längst eine Masche zum Geldverdienen entdeckt: Sie treiben für diverse Staaten Bußgeldbescheide ein und legen dem Ganzen noch eine Kostennote bei. Diese Gebühren sind aber nicht geschuldet – man muss sie also nicht bezahlen.

Fazit: Strafzettel bezahlen, wenn man es für nötig befindet, Kosten und Auslagen eines Mahnanwaltes oder eines Inkasso-Institutes dagegen nicht.

2006-09-21 04:18:27 · answer #5 · answered by Diopsid 6 · 1 0

Keine Ahnung wann das verjährt. Aber ich würde sagen, dass wer geblitzt wird, auch die Strafe zu zahlen hat. Geschwindigkeitsbegrenzungen haben einen Sinn und sollten eingehalten werden. Zumal: wenn du jetzt dagegen angehst und dich querstellst, dann hast du beim nächsten Schweiz-Besuch ein Problem. Denn dann ziehen die dich ständig raus, weil du als Querulant eingestuft wirst.
Also besser zahlen und Fuß vom Gas beim nächsten Mal!

2006-09-21 04:18:19 · answer #6 · answered by Naamah 6 · 1 0

Hallo,

der Bußgeldbescheid verjärt in diesem speziellen Fall nach 6 Monaten, ABER die Frist fängt mit der Zustellung an. Das heißt gestern in 6 Monaten würde er verjähren, darauf würde ich es an deiner Stelle nicht ankommen lassen ^.^

2006-09-21 04:16:42 · answer #7 · answered by Anonymous · 1 0

Du hasst leider nicht geschrieben wie schnell du wars oder hast du bei rot über die ampel gefahren.Wen es zum führerscheinentzug kommt ,Rechtschutz in anspruch nehmen,
nach 3 monaten ,VERJÄHRT.

2006-09-21 15:45:19 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

ruf mal den adac an, die wissen es genau.
war das dein eigenes auf dich zugelassenes auto?
wer ist auf dem foto zu erkennen?
hast du einen festen wohnsitz in D oder wo?

2006-09-21 15:32:20 · answer #9 · answered by Nick 5 · 0 0

soweit ich weiß gilt es nach 3 Monaten schon als verjährt...

2006-09-21 05:14:41 · answer #10 · answered by lady 3 · 0 0

Hallo, also hier in Deutschland ist das so.....

Ein Bußgeldbescheid muss innerhalb von drei Monaten eintreffen, ist er nur einen Tag zu spät, ist er nicht mehr gültig bzw. verjährt. Das weiß ich weil in meiner Familie sehr viele Beamte sind. Aber weil Du in der Schweiz beblizt wurdest, frag lieber noch mal einen Anwalt.

2006-09-21 05:05:33 · answer #11 · answered by ninaskeks 1 · 0 0

fedest.com, questions and answers