Dein Vergehen wird nicht mit einem Fahrverbot geahndet sondern nur mit 50 € und 4 Flens. Es ist jedoch ein A-Verstoß.
Zu den 50 € Bußgeld kommen noch etwa 25 € Verwaltungsgebühren und Auslagen.
Da es jedoch ein A-Verstoß ist, tritt die erste Stufe der Probezeitmaßnahmen in Kraft: Dir wird eine Frist gesetzt, in der Du ein Aufbauseminar absolvieren mußt (etwa 300 €) und die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert. Verstreicht die Frist, bist Du den Fuhrerschein wirklich erst einmal los.
2006-09-20 06:26:44
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answer #1
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answered by soreiche 4
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Schlage www.dejure.org. Da ist das ganze Rechtssytem Deutschlands!
2006-09-20 12:56:31
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answer #2
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answered by Leony 7
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Der ist erstmal weg und dann kannst du oder musst du ein Aufbausemina machen.
2006-09-22 10:21:09
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answer #3
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answered by TWSFE 3
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Der Führerschein ist auf jedenfall weg. So viel steht fest! Ich glaube, dass du nach 6 Monaten dann deine Nachprüfung absolvieren kannst. Ist leider blöd gelaufen, aber ich wünsche dir viel Glück =)
2006-09-21 15:41:20
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answer #4
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answered by Anonymous
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so...hab doch noch was gefunden....allerdings steht da nix von leuten die in der probezeit sind
2006-09-21 15:12:47
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answer #5
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answered by jenni_m 3
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ui, das wird eine nachprüfung fällig... also ob du überhaupt fahrtauglich bist.
2006-09-20 12:55:25
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answer #6
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answered by 自由な船員 5
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in Deinem Fall wuede ich sagen - Fuehrerschein weg - und Nachpruefung -- einfach aus dem einfachem Grund - Du bist noch nicht reif am oeffentlichem Strassenverkehr teilzu nehmen.
Pflichtbewusstsein muss man schon haben um eine ` Waffe gegen andere Teilnehmer des oeffentlichem Strassenverkehrs` bedienen zu wissen. Sie America - Kinder mit 16 duerfen Auto fahren - haben aber den grossten Anteil an Verkehrstoten.
2006-09-20 13:02:38
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answer #7
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answered by Anonymous
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Das ist ärgerlich. Der ist wohl weg...
2006-09-20 12:56:05
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answer #8
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answered by Mack 4
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jader führerschein is erstma weg
2006-09-20 12:55:06
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answer #9
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answered by ZoTTeLiN 2
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Führerscheinentzug ist Fahrverbot.
Mit Glück kannst Du in 3Monaten wieder PKW fahren
Aber nur mit Hilfe eines Anwalts und wie schon gesagt ->GLÜCK
MFG
Sternfahrer
2006-09-20 12:56:26
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answer #10
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answered by sternfahrer2000 7
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