Die prozedurale Gerechtigkeit
Die Forschungen zur prozeduralen Gerechtigkeit (Verfahrensgerechtigkeit) beschäftigen sich mit der subjektiv wahrgenommenen gerechten Behandlung während eines laufenden sozialen Vorganges bzw. eines Verfahrens (Tyler & Lind, 1992).
Beispiel wäre: Steuerbehörde bearbeitet deine Steuererklärung. Und zwar so, wie die eines jeden anderen Bürgers. So meint man (subjektiv).
2006-09-20 04:55:20
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answer #1
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answered by Sutter Cane 5
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Stell Dir vor, Du borgst jemandem 100,- Euro. Er weigert sich, sie Dir zurück zu zahlen. Nun klagst Du vor Gericht.
Um zu Deinem Geld zu kommen, musst Du den Anspruch, den Du stellst (Rückzahlung von 100,- Euro) beweisen. Dazu stehen Dir die prozessualen Möglichkeiten vor Gericht (z.B. aufrufen von Zeugen zur Verfügung). Die selben Möglichkeiten, um den Anspruch gegen sich abzuwehren, hat die andere Partei.
Kannst Du nun Deinen Anspruch nicht beweisen, z.B. weil es keine Zeugen gab und derjenige, den Du verklagt hast, bestreitet, dass Du ihm je Geld geliehen hast, dann ist das Urteil (unter der Voraussetzung das Gericht hat sich während des Prozesses korrekt verhalten und die Gesetze richtig angewandt) prozedural gerecht (gefällt).
Materiell ist es jedoch unrichtig, denn in Wahrheit steht Dir ja der Anspruch auf Rückzahlung der 100,- Euro zu.
2006-09-20 13:28:13
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answer #2
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answered by Lilly_Fee 2
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