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Hilfe!
Gibts unter euch jemand der sich damit ein wenig auskennt?
Ich habe ein Auto von meinem Stiefvater abgekauft für weniger als es eigentlich wert ist. Soweit ist alles in Ordnung.
Der KFZ-Brief liegt aber immer noch bei der Bank.
Mann sollte noch ca. 5000€ in Raten zahlen , was mein Stiefvater aber nicht kann. Jetzt will er ,dem Brief auf mich übertragen?
Ich habe Angst , dass man mich unter Umständen für die Ratenzahlung verantwortlich machen kann.
Bitte nur ernste Antworten.

2006-09-20 00:10:13 · 12 antworten · gefragt von tamitinka 4 in Autos, Transport & Verkehr Kauf & Verkauf

Das Geld was ich für das Auto bezahlt habe hat mein Stiefvater für was anderes verwendet als die Ratenzahlung.
Er meint, er wird die Raten auch weiterhin zahlen. Der Brief wird nur rausgeholt um den neuen Besitzer zu vermerken ( mich )
Was das rechtlich gesehen bedeutet weis ich nicht, aber habe Angst auf den Rest der Schulden sitzen zu bleiben.

2006-09-20 00:37:05 · update #1

12 antworten

Das Auto gehört dem Inhaber des Briefes, in Deinem Fall also der Bank. Zahle den Kredit ab und hole Dir den Brief von der Bank. Du kannst Deinen Stiefvater übrigens anzeigen, wenn er Dir ein Auto verkauft, das ihm nicht gehört. Das nennt man Untreue.

2006-09-20 00:18:21 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Werde mal versuchen, es einfach zu erklären.

Also, wie schon mehrfach hier bemerkt, ist Dein Stiefvater wohl nicht mehr Eigentümer des KfZ, da er es der Bank für das Darlehen "sicherungsübereignet" hat.
Das heisst, auch wenn er Dir das Auto verkauft hat, konntest Du nicht Eigentümer werden.
Aus dem Vertrag mit der Bank hat Dein Stiefvater aber einen Anspruch auf Rückübereignung des KfZ, sobald alle Raten bezahlt sind. Diesen Anspruch hast Du jetzt durch den Kauf erworben. Das heißt, wenn alle Raten bezahlt sind gehört das Auto automatisch Dir.
(Insofern sind solche Verkäufe nicht, wenn der Käufer wie hier alles weiß, verboten oder strafbar, wie es mehrfach geäußert wurde.)

Durch den Kauf (auch bei Eintragung als Halter in den KfZ-Brief), wirst Du auf keinen Fall jetzt für die Ratenzahlung verantwortlich gemacht.

Passieren kann Dir allerdings folgendes: Zahlt Dein Stiefvater die Raten nicht mehr, wird die Bank irgendwann das Auto verwerten wollen.
Dann musst Du es entweder herausgeben, oder Du zahlst freiwillig die noch ausstehende Summe, um es zu behalten.

Hoffe, dass hilft Dir.
(Ich bin mir übrigens gar nicht sicher, ob die Bank unter solchen Umständen den KfZ-Brief überhaupt rausgibt.)

2006-09-20 13:49:59 · answer #2 · answered by Lilly_Fee 2 · 1 0

ja dumm gelaufen. Du kannst es eintragen lassen das du der Halter bist- nur wenn er nicht zahlt dann gibst du das Auto ab oder mußt es nochmals zahlen- da bist du Abgezockt worden. Ich würde dir raten das geld zurückzufordern da er nicht voll über den veräußerten Gegenstand verfügt!

2006-09-20 11:41:57 · answer #3 · answered by Mu6 7 · 1 0

Ich kenne mich damit aus da ich FZGe Verkaufe. Aber ich verstehe deine Frage nicht richtig. Wenn das FZG finanziert ist ist es richtig dass der Brief noch auf der Bank ist. Derjenige der den Darlehensvertrag gemacht hat bezahlt dann die Raten,egal wer als Halter eingetragen ist.

- Klar hätte er es dir nicht verkaufen dürfen doch ich denke ihr habt das mehr unter euch geklärt als verkauft indem Sinne. Dein Stiefvater muss weiter die Raten zahlen auch wenn du als Halter eingetragen bist. Hast also nichts zu befürchten. Wenn er nicht mehr zahlt wird gegen ihn ein Verfahren eingeleitet nicht gegen dich als Halter, da er der Darlehnensnehmer ist.

Falls du noch mehr Fragen hast schreibs wieder in die Details, ich kann mich dann schlau machen.

2006-09-20 07:27:17 · answer #4 · answered by Anonymous · 1 0

Das Auto ist der Bank sicherungsübereignet.
Ein Anspruch auf die Aushändigung des Briefes kann nur durch Tilgung des Darlehens entstehen. Das Darlehen läuft auf Deinen Onkel, hat also mit Dir nichts zu tun.
Evtl. ist die Bank bereit, den Brief zur Zulassungsstelle (treuhänderisch) zu versenden, damit der Wagen auf Dich umgemeldet werden kann, aber dann wäre das Fzg als Sicherheit weniger wert, da im Brief ein weiterer Eintrag vorliegt, ergo wird die Bank nicht sehr entgegenkommend sein.. Genauso kannst Du aber das Auto fahren, und es bleibt auf Deinen Onkel angemeldet, der seinerseits die Raten weiterhin trägt.
Aber: Du hast an dem Auto kein Eigentum erworben, Dein Onkel kann es nämlich nicht verkaufen!

2006-09-20 07:26:46 · answer #5 · answered by uglyfatboring 5 · 1 0

Grundsätzlich: Das Eigentum am Fahrzeug hat die Bank. Sie ist Eigentümer. Wenn dein Vater mit den Raten in Rückstand gerät wird dir das Auto welches du von deinem Vater gekauft hast unter dem Hintern weggepfändet. Dein Stiefvater hat dir ein Auto verkauft welches ihm nicht gehört. Er darf das nicht ohne Einwilligung des Eigentümers. Genau genommen hat er sogr eine Straftat begangen. Wenn du das Fahrzeug kaufen möchtest um damit das Eigentum zu erwerben musst du die Restschuld des Kredites bei der Bank bezahlen. Und du musst denen auch sagen, dass du das Auto kaufen möchtest.

2006-09-21 05:28:12 · answer #6 · answered by ich bin neugierig 4 · 0 0

Da hast du ein Problem, dein Stiefvater kann eigentlich das Auto nicht verkaufen, weil es rechtlich nicht sein Eigentum ist. Der Brief liegt bei der Bank als Sicherheit genau aus diesem Grund. Wenn du deinem Stiefvater das Geld schon bezahlt hast, sollte er aber doch in der Lage sein der Bank seine Schulden zurückzuzahlen und dann würde er den Brief bekommen.
Ob mit der Umschreibung des Briefes auf dich auch die Ratenzahlung an dich übertragen werden würde, wenn das überhaupt geht, weiss ich nicht genau, glaube ich aber nicht.

Ich gehe aber auch nicht davon aus das er das Auto überhaupt an dich verkaufen kann, man kann nichts verkaufen das einem nicht gehört.

2006-09-20 07:43:48 · answer #7 · answered by hoppsie165 4 · 0 0

Veräußerungen von Fremdeigentum ist Gesetzes-widrig.
Einverständnisserklärung vom Eigentümer einholen und zwar Schriftlich.

2006-09-20 07:36:13 · answer #8 · answered by Don_Isidoro® 7 · 0 0

Der Kfz-Brief kann auf Dich übertragen werden, dafür muss allerdings die Bank den Brief an die Zulassungsstelle schicken. Die Raten für das Auto müssen aber von Deinem Stiefvater weiter bezahlt werden.
Die Ratenzahlung musst Du nicht übernehmen, da der Vertrag ja von Deinem Stiefvater abgeschlossen wurde und nicht von Dir.

Den Kfz-Brief bekommst Du allerdings erst ausgehändigt, wenn alle Raten an die Bank bezahlt sind.

2006-09-20 07:31:08 · answer #9 · answered by westerwaelderin 4 · 0 0

kann mich den Vorrednern nur anschließen...
dein Stiefvater hätte dir das Auto gar nicht verkaufen dürfen, da es schon belastet ist.

Du musst den Brief bei der Bank auslösen...

2006-09-20 07:22:32 · answer #10 · answered by schwarze_venus1968 4 · 0 0

Der Autobesitzer in deinem Fall ist die Bank, weil die den Brief hat. Du musst um das Auto dein Eigentum zu nennen den Brief bei der Bank auslösen. Das heißt die 5000€ an die Bank zahlen.
Dein Stiefvater kann dir das Auto nicht verkaufen. Er kann auch kein Geld nehmen für ein Auto ohne Brief.

2006-09-20 07:22:28 · answer #11 · answered by dominus 3 · 0 0

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