Kann überhaupt und wenn ja: Wie und wann kann ein beidseitig, neu unterzeichneter Arbeitsvertrag VOR Antritt der Arbeit gekündigt werden? Kann ja sein das der neue Arbeitgeber nachträglich einen anderen Bewerber vorziehen möchte, weil er schlichtweg weniger Gehalt fordert oder der Schwiegersohn vom Pförtner ist, oder, oder, oder. Oder Ich bekomme einen Tag nach Unterzeichnung DAS Superangebot wo anders, weil einer abgesprungen ist.
Wie sind die Kündigungsgründe und Fristen, quasi VOR der Probezeit?
2006-09-19
19:55:44
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5 antworten
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gefragt von
NP aus Köln
1
in
Wirtschaft & Finanzen
➔ Beruf & Karriere
Und wo steht das geschrieben? Gerne mit Link oder Verweis.
2006-09-20
05:24:39 ·
update #1