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Kann überhaupt und wenn ja: Wie und wann kann ein beidseitig, neu unterzeichneter Arbeitsvertrag VOR Antritt der Arbeit gekündigt werden? Kann ja sein das der neue Arbeitgeber nachträglich einen anderen Bewerber vorziehen möchte, weil er schlichtweg weniger Gehalt fordert oder der Schwiegersohn vom Pförtner ist, oder, oder, oder. Oder Ich bekomme einen Tag nach Unterzeichnung DAS Superangebot wo anders, weil einer abgesprungen ist.
Wie sind die Kündigungsgründe und Fristen, quasi VOR der Probezeit?

2006-09-19 19:55:44 · 5 antworten · gefragt von NP aus Köln 1 in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

Und wo steht das geschrieben? Gerne mit Link oder Verweis.

2006-09-20 05:24:39 · update #1

5 antworten

Der Arbeitsvertrag kann nur in beiderseitigem Einverständnis aufgelöst werden. Eine Kündigung ist vor Antritt der Arbeit nicht möglich, sondern erst nach Antritt. Dann kann ganz normal zu mindestens den gesetzlichen oder den im Vertrag festgelegten Bedingungen gekündigt werden.

2006-09-19 20:22:08 · answer #1 · answered by Ralf D 1 · 0 0

In einem Arbeitsvertrag ist geregelt, ab wann die darin geschlossenen Vereinbarungen gelten - in der Regel ist das der Tag des Vertrags-/Arbeitsbeginns. Ab diesem Zeitpunkt gelten auch die Vereinbarungen hinsichtlich einer Kündigungszeit, möglichen Kündigungsgründen etc..
Gewöhlich sollte es auch eine Regelung geben, wie die Parteien verfahren, wenn eine von Ihnen den Vertrag wider Erwarten den geschlossenen Vertrag vor Vertragsbeginn wieder auflösen mcöhte bzw. den Vertrag nicht einhalten will.
(Z.B. Formulierungen wie: "Wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsstelle zum vereinbarten Tag nicht antritt, gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von xxx als vereinbart.)

Fehlt eine Vereinbarung über eine Auflösung vor Beginn, kann man das Recht auf Vertragserfüllung bzw. eine Abgeltung der Vertragserfüllung einklagen.

2006-09-20 06:49:06 · answer #2 · answered by Mikesch 3 · 0 0

Hallo,

wenn im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart ist, kann dieser ohne Frist gekündigt werden.

Ob es rechtlich möglich ist, vor Arbeitsbeginn den Vertrag aufzulösen ??? - ich denke aber ja, denn es ist ja auch im Interesse des Arbeitnehmers, die Kündigung rechtzeitig zu bekommen.

Der Arbeitgeber könnte den Arbeitnehmer auch bei Arbeitsantritt sagen, dass er wieder nach Hause kann - dann ist wohl die vorzeitige Mitteilung das kleinere Übel - der Arbeitnehmer hat dann die Möglichkeit, sich früher nach etwas anderem umzuschauen.

2006-09-20 05:22:30 · answer #3 · answered by Raptor 4 · 0 0

Ja, der Vertrag wird mit zweiwöchiger Frist gekündigt -das Recht gilt für beide Seiten

2006-09-20 03:14:30 · answer #4 · answered by kalyptus 2 · 0 0

der Arbeitsvertrag ist gültig auch vor Antritt der Stelle. D.h. dass Kündigungsfristen eingehalten werden müssen! Und zwar von beiden Seiten!
Ob man sich im Gespräch einigen kann, ist eine andere Sache...

2006-09-20 03:13:23 · answer #5 · answered by Michael K. 7 · 0 0

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