Wird wohl dann als Bedarfsgemeinschaft gezählt.
D.h. finanziell werdet ihr zusammen veranlagt.
2006-09-19 07:16:19
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answer #1
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answered by fabrina 6
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wenn er arbeitet,werden deine leistungen gekürzt
2006-09-19 17:59:19
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answer #2
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answered by chrissy 7
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Leider wird das als Bedarfsgemeinschaft gesehen.Also alles Geld in einen Pott und durch zwei geteilt.Ist leider so,auch wenn er nur zum Wochenende kommt,zählen tut nur das er bei dir gemeldet ist........
2006-09-19 07:38:36
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answer #3
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answered by zecke 5
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Ihr geltet dann als Bedarfsgemeinschaft und wenn Du den Mietvertrag für die Wohnung hast wird dir Geld abgezogen,da ihr ja dann zusammen lebt egal ob er nur am Wochenende da ist.
Wenn er wo anders eine Wohnung hat warum willst du das er sich bei dir anmeldet,du hast dadurch keine Vorteile.
2006-09-19 07:25:52
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answer #4
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answered by Appelpie 5
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Warum will er, daß die Post zu Dir und nicht zu ihm nach Hause kommt? Das würde ich ihn mal fragen. Was hat er denn zu Hause zu verheimlichen?
Wenn Du ihn öffentlich anmeldest, muß er sich auch ummelden. Macht das Sinn, wenn er doch woanders wohnt? Nicht wirklich, nicht wahr?
Wie die Anderen schon geschrieben haben, wird dann sein Einkommen auf Deine Grundsicherung angerechnet und ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft.
Wenn es ihm nur um die Post geht, kann er sich ja auch ein Postfach mieten, zu dem Du eine Vollmacht hast.
2006-09-20 14:01:16
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answer #5
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answered by Anonymous
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also Du solltest eben bescheinigubngen bringen
die beweisen daß er woanders eine Wohnung hat und nur selten bei Dir ist
2006-09-19 22:06:32
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answer #6
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answered by Anonymous
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Wenn er nicht wirklich bei dir wohnt - lass es!
Sonst werdet ihr zusammen veranschlagt und sein Gehalt wird auf dein Hartz IV angerechnet.
Das heißt, wenn er/sie zuviel verdient, bekommst du vielleicht gar nichts mehr.
Außerdem wird dir die Hälfte der Miete und Nebenkosten abgezogen.
2006-09-19 09:57:29
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answer #7
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answered by Anonymous
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Erstmal wird das nicht als eheähnliche Gemeinschaft gewertet, weil er ja die meiste Zeit woanders wohnt. Nur am WE ist ok, gilt ja dann eher als Besuch.
2006-09-19 07:42:00
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answer #8
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answered by brainworkrd 3
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nach einem Jahr wird sein Gehalt angerechnet und bekommst nichts mehr,tue es nicht es gibt auf jeden Fall Stress mit dem Amt!Ehe ähnliche Verhältnisse werden nach dem neuen Gesetz aber erst nach 1 Jahr zusammen Leben berechnet es sei den man ist schon verheiratet oder gibt an Verlobt zu sein.
2006-09-19 07:29:59
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answer #9
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answered by tirreg 5
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