Im Rahmen der Schmerztherapie wurde von einer Fachklinik die Einstellung auf ein dronabinolhaltiges Medikament gem. BtMG vorgenommen. Nach der Entlassung lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme ab. Entsprechend der Gesetzeslage sind jedoch 'Einzelfallentscheidungen' möglich und schon des Öfteren erfolgreich gewesen!
Für die bevorstehende strittige Auseinandersetzungen werden Hinweise und Ratschläge gesucht; die Produktinformationen des Herstellers wurden bereits eingeholt und eingearbeitet.
Danke für Eure Hilfe!
2006-09-19
03:01:12
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gefragt von
waldschratt63
1
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Gesundheit
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