English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Im Rahmen der Schmerztherapie wurde von einer Fachklinik die Einstellung auf ein dronabinolhaltiges Medikament gem. BtMG vorgenommen. Nach der Entlassung lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme ab. Entsprechend der Gesetzeslage sind jedoch 'Einzelfallentscheidungen' möglich und schon des Öfteren erfolgreich gewesen!

Für die bevorstehende strittige Auseinandersetzungen werden Hinweise und Ratschläge gesucht; die Produktinformationen des Herstellers wurden bereits eingeholt und eingearbeitet.

Danke für Eure Hilfe!

2006-09-19 03:01:12 · 3 antworten · gefragt von waldschratt63 1 in Gesundheit Medizinische Versorgung Schmerzen & Schmerztherapie

3 antworten

Ich muss hier matze ganz heftig widersprechen! Dronabinol hilft absolut gegen Schmerzen. Ich sage auch aus Erfahrung, dass es besser ist als jedes Morphin! Ich hatte einen schweren Verkehrsunfall mit Nervenverletzungen. Man hat mich über ein Jahr lang mit Morphium vollgepumpt. Das hatte erhebliche Nebenwirkungen: ständig stoned, völlig wirr im Kopf, kein Hunger, abgemagert auf 38 kg!, richtig dreckige Entzugserscheinungen...usw... Schmerzen hatte ich trotzdem, da Morphium bei Nervenschmerzen nichts ausrichtet. Dann wurde ich auf Dronabinol umgestellt. Und siehe da: keine Schmerzen, kaum stoned, wieder Hunger gehabt und zugenommen. Als ich etwa 1 Jahr später das Medikament abgesetzt habe, war das kein Problem - keine Entzugserscheinungen! Weder physisch noch psychisch. Da ich BG-Patient bin, würden mir auch heute noch die Kosten erstattet werden - aber ich lebe mittlerweile sehr gut mit meinen Schmerzen und brauche es nicht mehr.
Ich finde, dass es endlich völlig legalisiert werden sollte und von den Krankenkassen übernommen werden MUSS! Mir jedenfalls hat es mehr als gut geholfen. Es hat mir sozusagen das Leben gerettet, denn ich hätte nicht länger mit den heftigen Schmerzen leben können!

2006-09-20 19:44:47 · answer #1 · answered by Naamah 6 · 1 0

Wenn das Medikament auf blauem Rezept ausgestellst ist, erstatten die Krankenkasse keine Kosten. Nach Klinikaufenthalt musst du normalerweise zu deinem Hausarzt gehen und er überschreibt das Medikament auf rotem Rezept.
Wenn das Medikament nicht rezept-, sond. nur apothekenpflichtig ist musst du alles selbes bezahlen. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche unter 18 J. Apothekenpflichtige Nedikamente werden, lt. dem neuen Gesetz v. 01.01.2002, von den gesetzlichen Krankenkaassen nicht erstattet.

2006-09-19 09:53:52 · answer #2 · answered by Leony 7 · 0 0

Ich weiss, dass Cannabinoide bei vielen Anwendungsgebieten super helfen können (MS, erhöhter Augeninnendruck).
Ich glaub nicht so ganz an die schmerzlindernde Wirkung. Hat es Dir in diesem Bereich geholfen?

Ich finde, die schmerzlindernden Mittel befinden sich doch mehr im bereich der Morphine, ggf Barbiturate.
Hier wird meines Erachtens falsche Scheu angewendet . sinnvoller Einsatz solcher Medikamente gegen Starkschmerzen sind sehr sinnvoll.

Aber unter uns Betbrüdern: synthetisches THC kann die Lösung nicht sein!

2006-09-19 03:08:43 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 1

fedest.com, questions and answers