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wohnen seit 10 jahren in dieser wohnung und auf einmal verlangt der mieter fast 300 € grundstücksteuer von mir als nebenkosten, sowie 144€ hausratsversicherung vom letzten jahr. ich habe aber eine eigene hausratsversicherung. ist das rechtens das er es mir jetzt auferlegt? außerdem hab ich jetzt 2 verschiedene nebenkostenabrechnungen bekommen für 2005 und weiß jetzt nicht was ich machen soll will mich rausschmeißen.

2006-09-19 00:16:28 · 14 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

wohne schon die 10 jahre hier und das ist das erste mal das er mir das auferlegt! sowie die grunstücks-und hausversicherung

2006-09-19 00:42:42 · update #1

14 antworten

Erst einmal: Grunstücksteuern sind nicht auf die Mieter umzulegen,nur die die Gebäudeversicherung,anteilig der Grösse der Wohnung!Schau mal in das Mietrecht bei Google,da findest Du sicher etwas!Lass Dich nicht einschüchtern....erkundige Dich!
LG Eva

2006-09-19 00:25:03 · answer #1 · answered by gino f 3 · 0 2

Da hat Gino f mal Unrecht, denn die Grundsteuern (Grundstücksteuern) sind umlegbare Nebenkosten.

http://www.haus-und-grund-zittau.de/download/miete_und_nebenkosten.pdf

Letztendlich musst du mal in deinen Mietvertrage gucken. Dort sollten nämlich die umlegbaren Nebenkosten detailiert aufgeschlüsselt sein. Und der Mietvertrag ist bindend, solange er sich an die gesetzlichen Vorgaben für die Nebenkostenvorauszahlung hält. Hast du Zweifel, suche mal den Mieterschutzbund auf, nimm deinen Mietvertrag und die Nebenkostenabrechnung mit und lass dich beraten.

2006-09-19 00:33:05 · answer #2 · answered by Paiwan 6 · 5 0

Erstmal solltest du deinen Vertrag aus der Schublade rausholen. Alle kosten die NICHT im Vertrag vereinbart wurden können auch nicht umgelegt werden.

Dann müßte man prüfen ob die VEREINBARTEN Kosten wirklich umgelegt werden können. So dürftes es bei der HAUSRATversicherung erhebliche Zweifel geben, dass diese umlagefähig sind.

Was die Nebenkostenabrechnung grundsätzlich angeht, da gibt es Ausschlussfrist. Ich empfehle dir Mitglied im Mieterverein zu werden oder falls du dich nicht lange binden möchtest die Mietrechtsberatung der Verbraucherzentrale zu nutzen.

http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link198812A.html

2006-09-19 01:03:34 · answer #3 · answered by Stroem 3 · 3 0

Bist Du im Mieterschutzbund? Wenn nicht, hole Dir sofort eine Mitgliedschaft. Denn er kann Dir doch nicht seine Hausratversicherung auf's Auge drücken. Wo kämen wir denn dahin?

Bei den Grundstücksteuern bin ich mir nicht sicher, ich meine anteilig sind die durchaus in den Nebenkosten, aber sicher nicht in der Summe. - okay, habe das mit der Gebäudeversicherung verwechselt, trotzdem ist die Höhe unverschämt hoch und sicherlich nicht korrekt.

Mir scheint's, Du hast es da mit einem sogenannten Miethai zu tun. Laß Dich beim Mieterschutzbund beraten. Die stellen Dir auch einen Rechtsanwalt

2006-09-19 00:26:42 · answer #4 · answered by Anonymous · 2 0

Grundsteuer, Gebäudehaftpflicht und Gebäude-Leitungswasser bei Mehrfamilienhäuser sind umlagefähig, aber das geht nicht rückwirkend und muß im Mietvertrag grundsätzlich vereinbart sein.
Hausratsversicherung ist ihre eigene Sache. Kein Küngigungsgrund, Rausschmeißen geht nicht, und die Nebenkostenrechnungen sind vom Vermieter (den meinen Sie wohl) detailliert vorzulegen.
Ich empfehle Ihnen, gehen Sie zum Mieterschutzbund, wenn Sie mit Ihrem Vermieter nicht klar kommen.

2006-09-19 01:43:18 · answer #5 · answered by Schäferin 4 · 1 0

Weder Grundstückssteuer noch Hausrat ist deine Sache, das zahlt er selber. Allerdings kann er einfach die Miete erhöhen ( das hat er wohl falsch gemacht ! das gehört nicht in die Nebenkosten ) Geh zum Mieterschutzbund ( die helfen auch schon mal ohne Mitgliedschaft oder du kannst ja eintreten) oder zum Anwalt.

2006-09-19 01:20:11 · answer #6 · answered by Franz 5 · 1 0

Grundstücksteuer ist ok...aber prüfe diese Summe !!! Hausratsversicherung mußt du nicht bezahlen, das ist nicht die Sache des Vermieters...wenn du nicht möbiliert wohnst!!! Prüfe alles, bevor du zahlst!!

2006-09-19 00:48:36 · answer #7 · answered by Anonymous · 1 0

Betriebskosten werden auf ALLE Mieter anteilig umgelegt. Maßgeblich für die Verteilung ist der Umlageschlüssel (auch Verteilerschlüssel genannt). Ist dieser nicht im Mietvertrag vereinbart (nach Personen, nach Wohneinheiten usw. möglich) gilt der im Gesetz - § 556a BGB - verankerte Umlageschlüssel die Wohnfläche (additionally nach Quadratmeter). Da die Wohnfläche unterschiedlich groß ist, ist auch der Kostenanteil jedes Mieters unterschiedlich. Biotonne ist gewöhnlich kostenlos.

2016-12-15 10:21:50 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Am Besten zu erst in den Mietvertrag schauen. Üblicherweise sind Grundsteuern auf den Mieter im Rahmen der Nebenkosten umlegbar. Das gleiche gilt auch für die Gebäudeversicherung. Dagegen ist die Hausratversicherung nicht umlegbar, das sie nur für den Hausrat des Vermieters gilt. Wenn er aber möbliert vermietet, kann er verlangen, dass der Mieter eine Haftpflichtversicherung nachweist.
Auch können nur 1 Jahr rückwirkend Nebenkosten nach berechnet werden, außer es wird anders vereinbart.

2006-09-19 08:28:14 · answer #9 · answered by Gottes Freund 3 · 0 0

Ich weiß nicht, da ich eigenes haus habe, aber schlag www.dejure.org auf und da sind alle Gesetze grundsätzlich aufgelistet.

2006-09-19 07:56:44 · answer #10 · answered by Leony 7 · 0 0

Der Vermieter ist grundsätzlich berechtigt, die Grundstückssteuer als Nebenkosten abzurechnen. Ich musste diese leidvolle Erfahrung leider auch schon machen. Dachte auch das darf nicht wahr sein, hab mich dann aber schlau gemacht und es ist tatsächlich so.
Fabie

2006-09-19 00:39:31 · answer #11 · answered by ? 3 · 0 0

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