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... haben Vor- und Nachteile!
Seid Ihr der Meinung:
a) Möglichst Alles sollte per Gesetz geregelt sein
b) Irgendwie notwendig, aber so wenig wie möglich
c) Wie immer: Goldener Mittelweg
Antwort bitte begründen! Danke.

2006-09-18 23:42:27 · 14 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

14 antworten

Klar sollte alles per Gesetz geregelt sein, wie man die Zähne putz oder den Löffel zum Mund führt oder auf die Toilette geht wie es wirklich verabschiedet wurde:

Benutzungsordnung für Toiletten in Sachsen-Anhalt

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg, den 01.April 1993, Nr. 15 (BoA)

§ 1 Definition
Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück.

§ 2 Anwendungsbereich
Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden, Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt

§ 3 Sitzgebot
Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für Urinale (BoU) geregelt.

§ 4 Vorbereitungen
Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien herunterzuschieben.

§ 5 Sitzposition
Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmässig, gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet.

§ 6 Darmentleerung
Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen Stimmlauten, umgangssprachlich auch Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.

§ 7 Sichtkontrolle
Nach beendeter Prozedur steht der Benutzer auf, macht eine Drehung um 180° nach links und nimmt eine Sichtkontrolle der Exkremente vor. Bei Auffälligkeiten ist eine Stuhlprobe sicherzustellen und an das nächstliegende Gesundheitsamt zu übersenden.

§ 8 Reinigung des Rektums
Der dafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als 5 Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen beidseitig !!! zu benutzen. Die benutzten Reinigungsfähnchen dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind ebenfalls in das Prozellanbecken zu entsorgen.

§ 9 Reinigung des Aborts
Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen.

§ 10 Verlassen des Aborts
Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einer Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschliessende Reinigung der Handinnenflächen wird anheimgestellt.

§ 11 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft

Mal ehrlich:

Gesetze sind notwendig, aber bitte nur so wenig wie möglich. Denn jedes Gesetz beschneidet Freiheit sinnvoll oder unsinnig. Werden zuviel Gesetze verabschiedet leidet zwangsläufig die Freiheit des Volkes und eine Demokratie in der zuviel Verbote und Gebote existieren ist irgendwann keine Demokratie mehr, das Volk wird aufbegehren und Widerstand wird wachsen bis der Druck letztendlich zu groß wird und sich ventiliert, was meistens das Ende eines solchen Staates ist. Bestes Beispiel dafür ist die ehemalige DDR.

Also, meine Antwort: b)

2006-09-19 00:11:55 · answer #1 · answered by Paiwan 6 · 1 0

Ich dachte früher immer, es müsste so wenig Gesetze wie möglich geben. Mit diesem Gedanken bin ich in mein Jura-Studium gegangen.
Hinterher war mir klar, es muss so viel Gesetze geben, dass Schlupflöcher weitestgehend abgedeckt sind. Ganz schafft man das nie.
Alles, aber auch alles mit Gesetzen zu regeln halte ich nicht für nötig, eher für gefährlich, denn es schränkt alle zu sehr ein. Man müsste sich dann ja noch dazu einigen, was fällt unter Straftat und was nicht. Dann kämen vielleicht Gesetze hinzu, die heute in der Gesellschaft nur stillschweigende Vereinbarung sind, und die unter "Moralvorstellungen" fallen.
Außerdem ließe sich das kaum bewältigen. Man müsste so etwa alle halbe Jahre neue Gesetze dazu nehmen, weil es dann immer wieder andere Möglichkeiten geben würde, neue Gesetze hinzuzunehmen.
Im Großen und Ganzen sind die Gesetze, die wir haben schon recht gut, wenn man sie auch ausschöpft.

2006-09-19 07:03:45 · answer #2 · answered by ninotschka 4 · 1 0

Hallo,

mal kurz meine Meinung,

a.) haben wir doch schon lange
b.) wäre schön
c.) eine Mitte zwischen a.) und b.) wäre zu nah an a.)

Kurz zu den Fakten, allein zum deutschen Steuerrecht kommen pro Jahr ungefähr 70 - 80 kg an neuen Vorschriften/ Gesetzen/ Ausnahmen dazu. Den Bürokratieabbau hat sich seit Bestehen deutscher Bürokratie jede Regierung auf die Fahnen geschrieben. Rotgrün arbeitete ganz verbissen am Bürokratieabbau. Und zwar besonders intensiv in den Jahren 2002 bis 2004 in dieser Zeit waren ganze Kommissionen, die Fraktionen und die Ministerien damit beschäftigt Gesetze zu finden, die wir nicht mehr brauchen. Ergebnis waren Vorschläge, wohlgemerkt nur Vorschläge, die auf sage und schreibe 4 Din a 4 Seiten Platz fanden. In der gleichen Zeit wurden von den selben Gremien Gesetze erlassen, die insgesamt auf 300 kg beidseitig beschriebenen Din a 4 Seiten gedruckt waren. 70 % der weltweiten Steuerliteratur werden auf deutsch verfasst! Bei uns ist alles, was regelbar ist schon geregelt und was da durch rutschen könnte, sei es Dioxin in den Eiern oder ein wenig abgelaufenes Dönerfleisch, finden wir neue Betätigungsfelder für unsere Beamten um auch noch den letzten Rest zu regeln oder das was eh schon überreglementiert ist besser zu überwachen mit neuen Beamten, die spätestens dann, wenn alles kontrolliert ist, neue Regeln aufstellen müssen um die eigene Daseinsberechtigung wieder herzustellen.

2006-09-20 10:12:58 · answer #3 · answered by koenig_ludwig73 4 · 0 0

Unter einsichtigen und verständigen Menschen muß nichts durch Gesetze verboten werden.
Also jammert nicht rum, wenn es an Einsicht und Verstand fehlt. Dann werden Gesetze gebraucht.

2006-09-20 06:31:37 · answer #4 · answered by 1blague 2 · 0 0

Nein, je mehr Gesetze und Befehle, desto mehr Übel. Die Leute oben kreisern die Gesetze meisterhaft um.

1. Nicht alles soll per Gesetz geregelt werden. Es reicht mir so ein Schwachsinn wie die Mülltrennung. Wir trennen wie blöd und dann kommt alles zusammen. Gesetze und Regel sind wie PC-Spiel, sie verstumpfen, nehmen dem Menschen die Möglichkeit selbständig zu entscheiden, zu denken, zu handeln.

2 od. b) steht näher meinen Lebensanschauungen.

3. Der goldene Mittelweg ist für die Meute nicht für mich.

2006-09-19 15:05:49 · answer #5 · answered by Leony 7 · 0 0

Nachteil ist doch das in der Regel die meisten Gesetze, Vorschriften und Richtlinien, durch Lobbysten zustande kommen,
womit dann der Menschenverstand nicht zum Tragen kommt.

Damit auch alles nach den Lobbysten Meinung geschieht.
Werden alle dafür zuständige Stellen mit Wissenschaftlichen
Studien und Statistiken gefüttert.

Also wer da noch an Gerechtikeit glaubt, der wird genauso
in die Irre geführt, wie eben viele Autofahrer, welche durch
verrückte Schilderwälder, das selbe erleiden müssen.

Noch mal zum besseren Verständnis.
Es gibt genauso viele Hirnrissige Verkehrsschilder Kombinationen,
wie es eben auch Hirn und sinnlose Gesetze, Vorschriften, Richtlinien, es gibt.

Wie oft wurde uns versprochen das man da mal aufräumt
und was ist? Ein Gesetz wird abgeschafft und 10 Neue
eingesetzt.
Zu dem gbt es ja noch viele Gesetze, Vorschriften, Richtlinien
aus dem Deutschen Kaiserreich, dem Deutschen Reich und man kann es nicht glauben, sogar welche die von der NSDAP
geschaffen worden sind. Also das ist doch schon Makaber
und beweisen mal wieder nur eines. Das der Mensch nicht im Stande ist Sinnlosigkeit von Sinnvollen Gesetzen unterscheiden
kann.

So ist es mir schon klar das man vor einer Feuerwehr Ein und Ausfahrt nicht parken darf und es eben Verboten ist. Gleiches gilt ja auch für Feuerlösch Hydranten.
Doch sehe ich keinen Sinn darin, das Nacktheit zwar inzwischen
geduldet wird, doch sollte sich eine einzige Person darüber
auf regen, das da einer Nackt rum läuft. Dann darf er sich nicht
mehr Nackt zeigen und somit ist es im Verboten.

Diese beiden Beispiel zeigen doch nur den Gipfel von Sinnvollen und eben Sinnlosen verboten.

2006-09-19 13:52:24 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Von der Wiege bis zur Bahre Formulare Formulare..Habe soeben meinen Antrag zur Freistellung gem EU Doppelbesteuerungsabkommen ausgefüllt.Der einzige der im Amt den Durchblick hat ist nach einer Meinung der Informationsassisten...früher Pförtner genannt...Es erinnert mich immer an ein Buch das ich vor Jahren las..Autor E.Kishon..wo jemand einen leeren Aktenordner fand darüber eine Karteikarte anlegte diese abheftete einen Verweis schuf.............plötzlich war eine neue Behörde entstanden.....deren Zweck???? ach ja der leere Aktenordner......

2006-09-19 10:10:26 · answer #7 · answered by ? 7 · 0 0

Meiner Meinung nach b), aus folgenden Gründen: Wer schon einmal die allgemeine Dienstvorschrift der Bundeswehr in den Fingern hatte, fühlt sich reichlich verkaspert, wenn er liest, dass bei einbrechender Dämmerung mit zunehmender Dunkelheit zu rechnen ist.Oder auch sehr schön die Anweisung: "Ab einer Wassertiefe von 1,20m hat der Soldat selbsttätig Schwimmbewegungen auszuführen!"
Oder wem nützt ein EU-Arbeitsschutzgesetz, das erwachsenen Menschen vorschreiben will, wann er bei der Arbeit ein T-Shirt zu tragen hat?
Zu viele Gesetze entmündigen den Menschen und ersticken jegliche Kreativität, das beste Beispiel haben wir, wenn man versucht, sich in Deutschland selbständig zu machen. Die Gesetze und Vorschriften, die es dabei zu beachten gilt, sind der reine Horror!

2006-09-19 07:17:29 · answer #8 · answered by montanus 3 · 0 0

B. Man kann nicht alles regeln. Leute werde immer einen Weg finden, wie sie die Gesetze umgehen.

2006-09-19 07:05:56 · answer #9 · answered by Alexander 3 · 0 0

Gesetze, Vorschriften, Richtlinien...
müssen und werden zum Glück auch immer individuell angepasst sein... es ist immer Situationsbedingt für was etwas des RICHTIGE ist, noch sind wir (Deutschlend) auf einem guten Kurs aber ist auch abzusehen das unsere Verwerflichkeit alles Vorschreiben zu müssen dazu führen werden das es immer komplexer wird das "leben" regeln zu können... und leider sind unsere Politiker auch etwas von ihrem Ziel abgekommen

2006-09-19 06:58:20 · answer #10 · answered by Wolfgang P 2 · 0 0

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