Jedes Gerichtsurteil - auch die von nicht öffentlichen Verhandlungen - muss öffentlich verkündet werden und es ist auch Dein gutes Recht Urteile einzusehen, da sie ja auch in Deinem Namen ausgesprochen werden.
Gruß
Fredericus2
2006-09-17 03:03:44
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answer #1
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answered by fredericus_secundus 3
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Ja ich glaub das ist so
2006-09-17 09:26:05
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answer #2
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answered by Polly 7
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Die öffentlichen ja.. die nichtöffentlichen nein.
2006-09-17 08:08:14
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answer #3
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answered by minnesaenger 4
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http://www.rechercheportal.de/dc/urteile.php
2006-09-17 07:36:20
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answer #4
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answered by Don_Isidoro® 7
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ja schon aber weiss leider nicht wo du sie nachlesen kannst....
2006-09-17 07:27:01
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answer #5
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answered by _Kati_ 2
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ja
2006-09-17 07:23:49
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answer #6
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answered by Nick 5
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Geh zum Gericht und sag Du willst das Urteil sehen und fertig. Das kann aber sein, dass Du dem Gericht einen Unkostenbeitrag entrichten musst.
2006-09-17 07:20:52
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answer #7
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answered by Anonymous
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Ja- das Volk kann einsehen was da in seinem Namen entschieden wurde. U.U. nich alle Protokolle, bei nichtöffentlichen Sitzungen, aber das Urteil
JA.
2006-09-17 07:17:27
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answer #8
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answered by Mu6 7
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ja, du bekommst die urteile in sehr ausführlicher form zugeschickt.
2006-09-17 07:29:14
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answer #9
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answered by Anonymous
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