Ja, es ist illegal.
§854 BGB (1): Durch das Anbringen des Schlosses hast Du die tatsächliche Gewalt über das Fahrrad, weil nur Du eine Nutzung ermöglichen kannst. Du bist also Besitzer eines Fahrrades geworden. Gratuliere.
§858 BGB (1): Allerdings hat Dir das der vorherige Besitzer (*) nicht erlaubt. Du entziehst ihm seinen Besitz widerrechtlich, und das ist verbotene Eigenmacht. Dumm gelaufen. Du könntest Notwehr anführen, aber ein Fahrrad das jemanden angreift habe ich noch nicht gesehen...
§§861/862 BGB: Der eigentliche Besitzer kann von Dir verlangen, dass Du das Schloss wieder entfernst.
§859 BGB (1): Steht der eigentliche Besitzer daneben, darf er sogar Gewalt anwenden, um Dich an der Anbringung des Schlosses zu hindern. Autsch. Das dürfte auch die Entfernung des Schlosses mit einem Bolzenschneider umfassen.
Hab schon lange nicht mehr im BGB geblättert... vielleicht findet sich ja ein Jurist der noch ein paar weitere Anspruchsgrundlagen kennt ;)
(*) BESITZER, nicht EIGENTÜMER - auch wenn ich mein Fahrrad verleihe, hat derjenige diese Ansprüche an Dich.
2006-09-16 00:44:41
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answer #1
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answered by Codecatster 3
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Ich stell mir grade vor, wie blöd es wäre, wenn ich Abends vom Bahnhof mit meinem Rad wegfahren möchte - und Du hast es mit Deinem Schloss abgeschlossen. Besonders cool wäre es, wenn Du dann 4 Stunden später kommst und mich fragst ob ich das illegal finde...
Dann hätte ich eine gute Antwort :)
2006-09-16 06:59:57
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answer #2
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answered by TimStruppy 2
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Definitiv ja.
2006-09-16 11:05:12
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answer #3
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answered by Leony 7
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du greifst auf fremdes Eigentum zu ich hätte was dagen
2006-09-16 07:48:27
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answer #4
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answered by lassie271 2
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tja, was heisst illegal?
ich denke das es nicht erlaubt ist es mit absicht zu machen - stelle dir mal vor du würdest dein fahrrad versehentlich mit einem anderen "verketten" und dieses andere fahrrad gehört dummerweise einem arzt der dringend zu einer notoperation ins krankenhaus muss - d.h. er könnte seiner tätigkeit nicht nachgehen und müsste ggf. ein taxi nehmen - in diesem fall würde aber deine privathaftpflichtversicherung dafür eintreten da es sich um einen sogenannten "vermögensschaden" handelt (kein sach- und kein personenschaden).
wenn du dies aber nachweislich(!) mit absicht gemacht haben solltest und aufgrund dessen ein grösserer schaden entstanden ist - wirst du wohl auf den kosten sitzenbleiben (angenommen der patient verstirbt - hoffentlich nicht - könnte aber im schlimmsten fall vorkommen).
ich denke aber das dieses mit dem zuparken einer garage zu vergleichen ist.
2006-09-16 07:31:38
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answer #5
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answered by Henk Schmitz 1
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Wenn du sie nicht mehr aufschließt, dann schon, hihi.
Fabie
2006-09-16 07:23:16
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answer #6
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answered by ? 3
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Ich denke schon, da du dich damit ja an fremdem Eigengut vergreifst. Dadurch, dass du es anschließt, nimmst du es ja quasi in Besitz. Das kann dir schon eine Anzeige wegen Diebstahl einbringen.
2006-09-16 07:15:39
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answer #7
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answered by Anonymous
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Nein, ich denke nicht... es ist aber GEMEIN!!!
2006-09-16 07:12:55
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answer #8
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answered by LuLu 1
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Wie meinst du das denn?Also ilegal ist es sicher nicht ,nur ärgerlich wenn auf einmal ein fremdes Schloss an meinen Farrad wäre ,wie bitte bekomme ich das denn auf ?
2006-09-16 06:57:34
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answer #9
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answered by Polly 7
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ich denke ja. das kann ganz schön teuer werden für Dich.
2006-09-16 06:55:15
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answer #10
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answered by Anonymous
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