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Bzw.Neffen . Wie lange hat man Zeit das Erbe abzulehnen?

2006-09-15 00:08:58 · 12 antworten · gefragt von tante 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

12 antworten

Es stimmt, was bisher geschrieben wurde, nämlich, daß die Erben sowohl Vermögen als auch Schulden des Erblassers übernehmen. Die Erben treten in die Rechtsstellung des Erblassers mit all seinen Rechten und Pflichten ein (§1922 BGB).

Ob Nichten und Neffen Erben werden, hängt vor allem davon, ob der Erblasser ein Testament hinterlassen hat, in dem er die Nichten oder Neffen als Erben eingesetzt hat. Wenn es kein Testament gibt und die gesetzliche Erbfolge eintritt, dann erben Nichten und Neffen nur, wenn der Erblasser, keine Kinder, Enkel etc. hat. Außerdem müssen schon beide Eltern oder zumindest Vater oder Mutter des Erblassers verstorben sein, und die Schwester oder der Bruder des Erblassers (also Mutter oder Vater von Nichte / Neffe) dürfte auch nicht mehr am Leben sein. Alle diese Personen erben nämlich vor den Nichten und Neffen.

Wenn der Nachlaß überschuldet ist, also der Erblasser mehr Schulden als Vermögen hinterlassen hat, dann gibt es mehrere Möglichkeiten:

1) Erbschaft ausschlagen (§§1943 ff BGB). Das geht allerdings nur innerhalb der genannten 6 Wochen, nachdem Du davon erfährst, daß Du Erbe geworden bist. Aber Vorsicht! Wenn Du innerhalb dieser 6 Wochen schon irgendwie zum Ausdruck gebracht hast, daß Du das Erbe behalten willst (und sei es nur, daß Du eine Weinflasche aus dem Weinkeller Deines Onkels getrunken hast), dann HAST DU DIE ERBSCHAFT SCHON ANGENOMMEN! Und kannst nicht mehr ausschlagen, höchstens noch in Ausnahmefällen die Annahme anfechten (§§ 119ff, 1954 ff BGB).

2) Es gibt auch ein Nachlaßinsolvenzverfahren (§§1975ff BGB). Hierbei wird die Haftung des Erben auf den Nachlaß begrenzt. Das heißt, wenn Du die Erbschaft annimmst, Du aber mehr Schulden als Aktiva erbst, dann mußt Du nur die hinterlassenen Vermögensgegenstände für die Schulden aufbrauchen, aber Du brauchst nichts aus Deinem eigenen Vermögen dafür einsetzen.

2006-09-15 21:09:51 · answer #1 · answered by dr.schlau 2 · 1 0

man erbt alles, was der erblasser hinterlässt, also schulden auch. man hat meines wissens nach 6 wochen nach bekanntwerden der erbschaft zeit, diese auszuschlagen. hierzu muss man zum amtsgericht gehen. schlägt man das erbe aus, bekommt man nichts, auch keine fotos, etc. sind keine weiteren erben da, kümmert sich die gemeinde um den nachlass. es geht also nicht, sich die "rosinen" herauszupicken und die schulden anderen zu überlassen.

ob man erbe ist, erfährt man entweder vom amtsgericht (nachlassgericht) - wenn kein notarielles testament vorliegt. liegt ein solches vor, wird man vom notar informiert.

die gesetzliche erbfolge ist im bgb geregelt und kann nur durch ein testament (handschriftlich oder notariell) "ausgehebelt" werden (ausnahme: pflichtteil).

wird das erbe z.b. durch die eltern ausgeschlagen, geht der erbanspruch auf die kinder (so vorhanen) über. sind diese noch nicht volljährig, können die eltern (beide sorgeberechtigten) für sie das erbe ausschlagen. ist nur ein sorgeberechtigter vorhanden, nimmt das jugendamt des zweiten part war.

ergo können auch nichten und neffen erben - sowohl in gesetzlicher als auch testamentarischer folge.

2006-09-15 08:00:31 · answer #2 · answered by tomfighter_2000 4 · 1 0

schau mal hier...

http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/ausschlagen.htm

2006-09-15 07:26:33 · answer #3 · answered by BlonderEngel81 2 · 1 0

6 Wochen nach Kenntniss des Erbes muss es abgelehnt werden. Ob jemand Erbe ist, erfährt man vom Notar.

2006-09-15 07:13:56 · answer #4 · answered by Alex 1 · 1 0

ich kann dir auf jeden Fall sagen, dass nicht nur Rechte sondern auch Pflichten auf die Erben übergehen. Z. b. Haus >du hast das recht darin zu wohnen > und die Pflicht die anfallende Leistungen zu bezahlen.

Demnach können auch Schulden vererbt werden, aber die kannst du ablehnen.

2006-09-15 07:12:03 · answer #5 · answered by maia 4 · 1 0

nein- kannst die erbschaft insgesamt ausschlagen- finito.

2006-09-17 07:24:41 · answer #6 · answered by Nick 5 · 0 0

Das kann ich dir mit einem 100% ja antworten. Meine Frau und ich haben ein Testament aufsetzen lassen und haben den Notar darüber auch gefragt.
Deshalb passe auf und nehme das Testament nicht sofort an, sondern erkundige dich erst.
Auskunft hierüber bekommst du, kostenlos von jedem Amtsgericht.
denn wenn du es annimmst, es aber nach einem gewissen Zeitraum wieder ablehnst musst du trotzdem Erbschaftssteuer zahlen.
Habe selbst bei meiner verstorbenen Mutter das Erbe abgelehnt. Es gilt das Schreiben des zuständigen Amtsgerichtes in dem steht: Sie werden aufgefordert sich binnen zwei Wochen zu äußern ob sie das Erbe annehmen oder nicht.
Auch zu einem Erbe annehmen gehört das man für die verstorbene Person die Einkommen-Steuererklärung machen muss. Wenn du Pech hast für mehrere Jahre.

2006-09-16 17:11:59 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Die Schulden eines Erben gehen genauso wie dessen Vermögen kraft Gesetz auf den bzw. die Erben über im Verhältnis deren Erbquoten über. Wer als Erbe in Betracht kommt ermittelt zumeist das für den letzten Wohnsitz des Verstorbenen zuständige Amtsgericht (Nachlassgericht). Für die Erbschaftsausschlagung bleibt eine Frist von 6 Wochen ab dem Zeitpunkt an welchem man erfährt dass man als Erbe in Betracht kommt. Die Erbschaftsausschlagung muss vor einem Nachlassgericht oder einem Notar erklärt werden. Wichtig: Die Ausschlagung muss dem für den Tod zuständigen Nachlassgericht zugehen. Reine Unterzeichnung während der Frist reicht nicht aus.
Nach deiner Ausschlagung geht die Erbschaft automatisch an die nächsten Erben nach Stämmen weiter (§§ 1924, 1925, 1926 BGB).
Im Zweifel aber lieber Notar oder Nachlassgericht fragen wenn du dir nicht sicher bist.
Hoffe dir weitergeholfen zu haben
PS Bin vom Fach

2006-09-15 13:56:00 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Eine Erbschaft unfasst alle Hinterlassenschaften des Erblassers die guten und die weinger guten....

2006-09-15 13:54:49 · answer #9 · answered by ? 7 · 0 0

Tom_fighter 2000 hat das schon sehr gut beschrieben.

Solltest du keinen genauen Überblick haben was du alles erben sollst gibt es noch eine weitere Möglichkeit deren Namen mir aber nicht genau einfällt. Es nennt sich glaub ich Nachlassinsolvenzverfahren. Dabei wird ereinmal ermittel welche Schulden gibt es und woraus können diese gezahlt werden. Vorteil: Man kann einige persönliche und für ein Insoverfahren wertlose Dinge behalten und ist trotzdem die Schulden los. Erkundige dich mal bei den Rechtspflegern des Nachlassgerichts.

2006-09-15 11:13:16 · answer #10 · answered by Stroem 3 · 0 0

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